freiwillig versichert, Trennung, Beitragshöhe
Moderator: Czauderna
freiwillig versichert, Trennung, Beitragshöhe
Liebes Expertenteam,
eine Freundin von mir hat ein großes Problem mit ihren Krankenkassenbeiträgen:
Sie kriegt eine EM-Rente und da sie einige Jahre in der PKV war ist sie jetzt freiwillig gesetzlich versichert. Ihr Mann ist privat versichert. Obwohl sie bei der KK angegeben hat, was ihr Mann verdient (recht gut)
hat sie bis jetzt erstaunlich niedrige Beiträge gezahlt (rd. 150,- Euro, berechnet aus der Rente).
Jetzt kommt's zur Trennung (noch nicht Scheidung), es gab einen neuen Fragebogen und auf einmal wurde das hälftige Gehalt vom Ehemann berücksichtigt (und ein Kürzungsbetrag wegen Kinder). Sie muss jetzt also mehr als das Doppelte zur KK zahlen.
Ist das richtig? Wie läuft das im Trennungsjahr?
Schon mal einen herzlichen Dank vorab,
Andrea
eine Freundin von mir hat ein großes Problem mit ihren Krankenkassenbeiträgen:
Sie kriegt eine EM-Rente und da sie einige Jahre in der PKV war ist sie jetzt freiwillig gesetzlich versichert. Ihr Mann ist privat versichert. Obwohl sie bei der KK angegeben hat, was ihr Mann verdient (recht gut)
hat sie bis jetzt erstaunlich niedrige Beiträge gezahlt (rd. 150,- Euro, berechnet aus der Rente).
Jetzt kommt's zur Trennung (noch nicht Scheidung), es gab einen neuen Fragebogen und auf einmal wurde das hälftige Gehalt vom Ehemann berücksichtigt (und ein Kürzungsbetrag wegen Kinder). Sie muss jetzt also mehr als das Doppelte zur KK zahlen.
Ist das richtig? Wie läuft das im Trennungsjahr?
Schon mal einen herzlichen Dank vorab,
Andrea
Hallo,
so, wie geschildert hat sie bisher Glück gehabt, denn das Einkommen des Ehemannes hätte bisher auch schon berücksichtige werden müssen.
Grundsätzlich ändert eine Trennung nichts an der Einstufung - allerdings weiß ich, dass, wenn dem getrennt lebenden Ehegatten die Einkommensverhältnisses des PKV-versicherten Ehegatten nicht bekannt sind und er/sie demzufolge der Kasse dazu keine Angaben machen kann, dass dann nur die eigenen Einkünfte angerechnet werden.
Erst mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil Rechtskraft erhält, fällt auch das Einkommen des Ehegatten generell aus der Berechnung raus.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert hat sie bisher Glück gehabt, denn das Einkommen des Ehemannes hätte bisher auch schon berücksichtige werden müssen.
Grundsätzlich ändert eine Trennung nichts an der Einstufung - allerdings weiß ich, dass, wenn dem getrennt lebenden Ehegatten die Einkommensverhältnisses des PKV-versicherten Ehegatten nicht bekannt sind und er/sie demzufolge der Kasse dazu keine Angaben machen kann, dass dann nur die eigenen Einkünfte angerechnet werden.
Erst mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil Rechtskraft erhält, fällt auch das Einkommen des Ehegatten generell aus der Berechnung raus.
Gruss
Czauderna
Danke Czauderna.
Gibt es denn für sie die Möglichkeit, über einen Minijob pflichtversichert zu sein? Oder gilt in der KK die gleiche Grenze wie in der Rentenversicherung, was bedeuten würde, sie müsste mehr als 450,- Euro verdienen und die Rente würde dann gekürzt werden.
Und was wäre, wenn sie das trotzdem so gestalten würde, z. B. Job mit 600,- Euro, gekürzte Rente, müsste sie dann aus beiden EInnahmen Pflichtbeiträge an die KK in Höhe von rund 15 % zahlen (bzw. die Hälfte als AN)?
Gibt es denn für sie die Möglichkeit, über einen Minijob pflichtversichert zu sein? Oder gilt in der KK die gleiche Grenze wie in der Rentenversicherung, was bedeuten würde, sie müsste mehr als 450,- Euro verdienen und die Rente würde dann gekürzt werden.
Und was wäre, wenn sie das trotzdem so gestalten würde, z. B. Job mit 600,- Euro, gekürzte Rente, müsste sie dann aus beiden EInnahmen Pflichtbeiträge an die KK in Höhe von rund 15 % zahlen (bzw. die Hälfte als AN)?
Das habe ich unglücklich formuliert:
Ich meinte, wenn sie z. B. einen Job mit 600,- annimmt (löst KK-Pflicht aus, oder?) und dazu noch die 3/4-Rente hat, dann muss sie doch auch aus der Rente nur noch Pflichtbeiträge zahlen, oder nicht? Kommt sie dann in die KvdR?
Oder müssen aus der Rente dann trotzdem freiwillige Beiträge gezahlt werden?
Ich meinte, wenn sie z. B. einen Job mit 600,- annimmt (löst KK-Pflicht aus, oder?) und dazu noch die 3/4-Rente hat, dann muss sie doch auch aus der Rente nur noch Pflichtbeiträge zahlen, oder nicht? Kommt sie dann in die KvdR?
Oder müssen aus der Rente dann trotzdem freiwillige Beiträge gezahlt werden?