Freiwillig versichert - Rückkehr in Pflichtversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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tlrider
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Freiwillig versichert - Rückkehr in Pflichtversicherung

Beitrag von tlrider » 29.04.2013, 15:29

Hallo zusammen,

das Thema " freiwillig versichert in Zusammenhang mit Elternzeit "wurde schon reichlich diskutiert.
Allerdings konnte ich auf meine Frage noch keine klare Antwort finden, deshalb hoffe ich hier auf Hilfe.

Situation ist folgende:
- freiwillig Versicherte momentan in Elternzeit (Ehemann in der PKV)
- zweites Kind ist geplant, aber die finanzielle Situation lässt es nicht zu auch während der zweiten Elternzeit Beiträge zu zahlen.
Daher wäre vorher eine Rückkehr in die Pflicht-GKV gewünscht um sicherzustellen, dass während der zweiten Elternzeit keine Beiträge gezahlt werden müssen.

Frage: gibt es eine Mindestdauer, die unter der Bemessungsgrenze gearbeitet werden muss, dass man wieder in die Pflicht-GKV zurückfällt und dort auch bleibt?
Oder reicht es z.b. aus 3 Monate Teilzeit zu arbeiten bevor man wieder in Elternzeit geht?
Spielt es eine Rolle ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist?

Sollte die zweite Elternzeit ohne Arbeitsunterbrechung an die erste Elternzeit anschließen wird vermutlich das Einkommen vor der ersten Elternzeit herangezogen (somit über der Bemessungsgrenze).Ist das richtig?

Vielen lieben Dank!

zost
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Beitrag von zost » 29.04.2013, 19:20

Sobald man unter der pflichtgrenze verdient, muss man sv pflichtig angemeldet werden. Sollte man dann in elternzeit gehen bleibt die mitgliedschaft beitragsfrei erhalten.

Bei einem befristeten vertrag endet die elternzeit mit beschäftigungsende. Ggf. Kann man dann noch übers elterngeld weiterversichert werden.

tlrider
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Beitrag von tlrider » 30.04.2013, 07:57

Danke für die Antwort.
Evtl.muss ich hier noch etwas genauer werden.
Mein Arbeitgeber hat es mir freigestellt während meiner Elternzeit anderweitig zu arbeiten.Wäre dies eine sv pflichtige Stelle, die ich für z.B. drei Monate ausübe, könnte ich dann anschließend in der Pflichtversicherung bleiben?

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