freiwillig versichert, Abrechnung nach KK-Wechsel?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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sunshine78
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freiwillig versichert, Abrechnung nach KK-Wechsel?

Beitrag von sunshine78 » 25.04.2013, 11:29

Hallo, ich bin Student und freiwillig versichert. Zum 1. Mai wechsel ich von der AOK zur TK.

Meine Beiträge bei der AOK liegen bei 213€/Monat! Da ich letztes Jahr als Werkstudent gut verdient habe. Leider habe ich diesen Job aber nicht mehr und habe ein Einkommen (mit Bafög, dass ja komplett dazu zählt :? ) von ca. 855€.

Bei der TK war man sofort einverstanden, dass es beim Mindestbeitrag bleibt.

Da ich nun wechsel und von Januar 13 bis April 13 dann 852€ bezahlt habe, würde ich gerne wissen, ob ich den zuviel bezahlten Betrag von der AOK zurückerstattet kriege.

Sind die verpflichtet eine Endabrechnung zu machen? Oder muss ich den überhöhten Satz in Kauf nehmen?

Vielen Dank schon mal.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 25.04.2013, 11:39

Hallo,

also bei freiwillig versicherten gilt, dass ALLE Einkünfte beitragspflichtig sind. Bei einem Beitrag von 213,- EUR/mtl. betrug das zugrundeliegende Einkommen etwa 1250,- EUR.

Hast Du das bezogen? Wenn ja, war die Beitragserhebung der AOK absolut korrekt. Wenn nicht, würde ich einen Antrag auf Änderung und Rückerstattung stellen.

Noch ein Hinweis:
Die Beitragsberechnung ist bei allen Kassen gleich. Da gibt es keine Unterschiede mehr so wie früher bis vor 2009.

Gruß
Sportsfreund

sunshine78
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Beitrag von sunshine78 » 25.04.2013, 11:56

Das Einkommen, auf das sich die Beitragsberechnung bezieht, war aber 2012. Seit Januar habe ich diesen Job aber nicht mehr.

Mein Einkommen von Januar 13 bis Ende April 13 liegt bei gesamt ca. 3650€.

Dass es keine Unterschiede mehr gibt, ist mir klar. Es kommt halt darauf an, was zur Beitragsrechnung herangezogen wird. Bei der TK nimmt man halt mein tatsächliches, momentanes Einkommen.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 25.04.2013, 12:52

sunshine78 hat geschrieben:Es kommt halt darauf an, was zur Beitragsrechnung herangezogen wird. Bei der TK nimmt man halt mein tatsächliches, momentanes Einkommen.
Richtig. Aber eben genau das, was man zur Beitragsrechnung heranzieht, ist bei allen Kassen gleich geregelt. Warum meinst Du denn, dass die AOK das nicht auch macht?

Es bist nämlich DU selbst verpflichtet als freiwillig Versicherte, Änderungen in den Einkünften mitzuteilen. Sowohl Erhöhungen der Einkünfte als auch deren Verringerung.

Von daher teile diese Änderungen doch einfach mal der AOK mit.

Gruß
Sportsfreund

sunshine78
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Beitrag von sunshine78 » 25.04.2013, 13:13

Meinst du, ich melde mich hier an und frage nach sowas, wenn ich das nicht schon längst mit der AOK geregelt gekriegt hätte ;)?

Das habe ich der AOK schon im Dezember mitgeteilt! Und seitdem regen E.Mail und Brief Kontakt. Die beharren aber darauf, dass es bei 213€ bleibt. Habe schon längst die neuen Verdienstbescheinigungen/Bafög etc geschickt.

Und ich will doch nur wissen, ob ich ein Recht darauf habe, dass mein tatsächliches Einkommen von Jan-Mrz herangezogen wird und sie somit, Ende April eine Abrechnung machen müssen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.04.2013, 14:15

Hallo sunshine78 - so, wie geschildert sehe ich dich im Recht. Du hast rechtzeitig deine veränderten Einkommensverhältnisse gemeldet - die Umstufung hätte damals schon erfolgen müssen, meine ich.
Gruss
Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 25.04.2013, 14:32

Hi,

wenn das alles schon so passiert ist, bist Du natürlich im Recht.

Warum die AOK da aber nicht reagiert, weiß wohl nur der liebe Gott.

Tja, bleibt wohl tatsächlich nur der Wechsel.

Gruß
Sportsfreund

sunshine78
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Beitrag von sunshine78 » 25.04.2013, 19:43

Ok danke.

Dann werde ich denen jetzt nochmal schreiben, dass sie das ändern müssen.


@sportsfreund
darum habe ich ja gewechselt. Weil ich mit dem Service null zufrieden bin.

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