freiwillig oder pflichtversichert?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 29.01.2012, 18:08

eh , jetzt mal sorry,

da kommt ja jetzt immer mehr raus.

Mieteinnahmen
Zinsen, gesamt 3.000

Bei 3 % würde dies einenm Vermögen von 100.000 EUR entsprechen.
Da es 3 % kaum gibt, dürfte das Vermögen sogar höher sein.

Warum bei der Anwendung des sogenannten halben Familieneinkommen ein soooo großes Problem besteht, kann nich nunmehr nicht mal im Ansatz nachvollziehen.

Dadurch dürfte nach meiner Einschätzung der Beitrag höchstens mtl. um 30 -40 EUR höher werden, als wenn die Regelung des halben Familieneinkommens nicht angewandt würde.

Zum Thema Abfindung: ich meine, dass eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach 1 Jahr nicht mehr für eine freiwilligen Versicherung angesetzt werden kann.

Abfindung war Sommer 2010 = ein Jahr weiter = Sommer 2011
Also jetzt kann dies nicht mehr angesetzt werden.
Hat Dein Mann wohl Glück gehabt.

Martina
Beiträge: 9
Registriert: 27.01.2012, 15:22

Beitrag von Martina » 30.01.2012, 14:29

@ heinrich

jetzt mal immer mit der Ruhe, es steht Ihnen nicht zu, darüber zu urteilen, was für jemanden ein Problem darstellt oder nicht

Die Zinserträge und die Mieterträge hab ich mit Absicht deutlich höher gewählt, in Wirklichkeit sind sie deutlich niedriger (Zinsen unter Sparerfreibetrag).

und nur mal am Rande, wenn ein Mann 38 Jahre voll im Schichtdienst gearbeitet hat ohne einen einzigen Tag Unterbrechnung, dann ist es durchaus normal, dass man den ein oder anderen Spar€ hat oder haben sollte
auch ich arbeite seit 31 Jahren, oh sorry ich hatte ja 8 Monate Unterbrechnung wegen Kind, länger konnten wir uns nicht leisten, gab nämlich weder Erziehung-, noch Elterngeld und nur 50DM Kindergeld

achja die Mieteinnahmen uuuiiiii betragen jährlich 60€ brutto!!!!!, wir vermieten nämlich unseren Parkplatz, boh wie toll, soviele Einnahmen, achso der Gewinn ist 0, ich hatte nur gefragt, eben ob die 60€ bzw. 5€ monatlich anzugeben sind oder eben 0€

und wenn Sie richtig gelesen hätten, hätten Sie auch gelesen, dass wir für die Abfindung durchaus mehrere Monate lang den Höchstbeitrag bezahlt haben ( Sept. 2010 - Jan. 2011)

man könnte das Gefühl bekommen, dass Sie neidisch sind, ich frage mich bloß auf was???

EM netto nach Abzug Steuer und KK 1000€
EF netto nach Abzug Steuer und KK 1300€
monatlich Zinsen ca. 120€
d.h. zum Leben bleiben nach Abzug Miete/ NK usw. ca. 900 -1000€

sonst noch Fragen?

achja und selbst wenn man mit 55 ein Vermögen von 100000€ hat und dies die nächsten 30 Jahre aufbraucht, wären das pro Monat 280€ zusätzlich

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 30.01.2012, 20:39

und nur mal am Rande, wenn ein Mann 38 Jahre voll im Schichtdienst gearbeitet hat ohne einen einzigen Tag Unterbrechnung, dann ist es durchaus normal, dass man den ein oder anderen Spar€ hat oder haben
und wenn Sie richtig gelesen hätten, hätten Sie auch gelesen, dass wir für die Abfindung durchaus mehrere Monate lang den Höchstbeitrag bezahlt haben ( Sept. 2010 - Jan. 2011)

....Konnte ich nirgendwo erkennen, dass bisher daraus der Höchstbeitrag gezahlt wurde

man könnte das Gefühl bekommen, dass Sie neidisch sind, ich frage mich bloß auf was???

.....niemals

EM netto nach Abzug Steuer und KK 1000€
EF netto nach Abzug Steuer und KK 1300€
monatlich Zinsen ca. 120€
d.h. zum Leben bleiben nach Abzug Miete/ NK usw. ca. 900 -1000€

....keider weiß ich nicht was EM und EF ist

...monatliche Zinsen ca. 120 = jährlich 1440. Dies ist zwar jährlich
unterhalb des Sparerpauschbetrages von 1602 für ein Ehepaar.

....Jedoch gibt es einen solchen Freibetrag nicht im Rahmen der freiwilligen Versicherung. Dort gibt es nur einen Freibetrag von 51 EUR.


Sie brauchen sich übrigens nicht so angegriffen zu fühlen. Es ging mir nur pauschal darum, dass hier in diesem Forum viele nur aus Ihrer Sicht alles negativ sehen und sich ungerecht behandelt fühlen. Wenn man dann etwas genauer in den Vorgang hineinsieht, kann man erkennen, dass es oft überhaupt nicht so schlimm ist bzw. leider die Menschen nicht ganz die Wahrheit sagen (oder drücken wir es anders aus) nicht alles sagen.

Dass Sie sich so getroffen fühlen: sorry. Jedoch haben wir hier schon
vieeeeel schlimmere Schicksale gelesen.



[/quote]

Martina
Beiträge: 9
Registriert: 27.01.2012, 15:22

Beitrag von Martina » 30.01.2012, 21:09

EM = Ehemann
EF = Ehefrau

ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, dass wir ein schlimmes Schicksal haben, im Gegenteil, ich behaupte es geht uns gut, aber dass es uns so gut geht ist auch eben unser Verdienst, dafür haben wir gearbeitet und gespart

trotzdem wollen wir natürlich nicht mehr bezahlen, als wir gesetzesmässig müssen, ich arbeite selber in einer Behörde, wo naja sagen wir es mal so, die Wahrheit recht schwammig ausgelegt wird, trotzdem gehe ich erstmal davon aus, dass der Mensch mir gegenüber, die Wahrheit sagt
und das sich Gesetze nicht so einfach lesen und verstehen lassen, wissen wir ja, es sitzen überall nur Menschen, ehrlich wer kann und weiß schon alles
ich nicht!

dass der Sparerfreibetrag nicht angerechnet wird, weiß ich, aber witzigerweiße brauchen die Kapitaleinkünfte ja nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, so dass die KK eigentlich dem Steuerbescheid nicht trauem dürften, bzw. nur auf der Basis des Steuerbescheides eigentlich die Beiträge nicht festsetzen dürften 8)

keine Angst, ich hab sie natürlich angegeben :D

in meinem ersten Beitrag steht dies: "Im Sommer 2010 wurde er mit Abfindung entlassen, nach Sperre und Ruhenzeit bekam er vom 20.01.11 bis 26.12.2011 Alg I" , da er vorher ja freiwillig versichert war, wieviel wird er denn in dieser Zeit an Beiträgen bezahlt haben?
die Techniker hat übrigens fast ein Jahr gebraucht, um dies auszurechnen :shock: , dabei wußten wir ja, dass es der Höchstbeitrag sein wird und alle Unterlagen eingereicht waren. Schön fanden wir das nicht, aber beklagt haben wir uns auch nicht.

wir haben uns damals auch ganz bewußt dafür entschieden, dass mein Mann in der GKV bleibt, witzigerweiße hätte er jetzt über mich 70% Beihilfeanspruch und müsste sich nur zu 30% versichern, aber wenn er jetzt noch in eine PKV geht, machen wir ihm die 9/10 Regelung kaputt (hoffentlich gilt sie in 8 Jahren noch)
meines Wissens greift für ihn nicht die Regelung für die Anwartschaft in der GKV, glaub ich jedenfalls nicht, wobei ich da auch nichts so richtiges im Gesetz finden konnte

Antworten