Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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susysun
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Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von susysun » 28.09.2015, 16:30

Beim Hilfesuchen im Web bin ich auf diese Seite gekommen, vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.


Eine gute Freundin aus Argentinien ist ca. als 15 Jahren freiwillig versichert und bezieht ca. 600€ Einkommen aus Mieteinnahmen. Sie kann sich ab Januar/oder Februar 2016 pensionieren lassen und möchte eventuell sich über die Kversicherung der Rentner dann als Versicherungsplichtige versichern. Die zu erwartende Rente (ihr durch die Scheidung übertragen) ist gering ca. 250€.


Wir haben versucht uns da schlau zu machen aber das ist ja alles sehr kompliziert. Stimm es, dass der freiwillige Mitglied bei der selber GKV bleibt ( bleiben kann ) und zum Datum der Antragstellung auf Rente so zu sagen nahtenlos plichtversichert über die KVdR wird, ohne Kündigung ?

"Über die Krankenversicherung der Rentner sind Rentner mit einer Rente der Deutschen Rentenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Die in Deutschland 1941 eingeführte Krankenversicherung für Rentner war für diese zunächst beitragsfrei. 1983 wurde von der schwarz-gelben Koalition ein Krankenversicherungsbeitrag von zunächst 5 % des Renteneinkommens beschlossen."

[/i]

"Die Vorversicherungszeit gilt als erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Erwerbtätigkeitszeitraums eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung bestanden hat.[1]"


Ist die Vorversicherungszeit in dem Falle erfüllt? Könnt Ihr uns natürlich unverbindlich bitte helfen herrauszufinden, auf wie hoch der Beitrag als plichtversichert über die KVdR ca. kommt , oder wäre eure Hilfebereitschaft dadurch überstrapaziert ?


Zur Zeit liegt der Beitrag als freiwillig Versicherte bei der niedrigeren Stufe bei ca. 160 € und würde so bleiben_ wenn sich da nichts ändert_ auch nach Rentenantritt, denke ich.


Vielen Dank jetzt schon für eure Antwort.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 28.09.2015, 16:42

Um das zu beantworten fehlen Daten.

Wann erfolgte die erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit? Seit wann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung?

susysun
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Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von susysun » 28.09.2015, 19:29

Danke für deine Meldung :)

Habe nachgefragt. Sie ist also seit 1993, also doch knapp 22 Jahre bei der selben KK. Sie hatte keine Erwerbstätigkeit. Wie gesagt, Ihre Rente wurde ihr durch die Scheidung vom Rentenkonto ihres Mannes abtrennt und ihr zugesprochen, der ab 1984 Beiträge in die Rentenkasse geleistet hat.

Ist damit die Vorausetzung erfüllt ?

Czauderna
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Re: Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von Czauderna » 28.09.2015, 21:55

susysun hat geschrieben:Danke für deine Meldung :)

Habe nachgefragt. Sie ist also seit 1993, also doch knapp 22 Jahre bei der selben KK. Sie hatte keine Erwerbstätigkeit. Wie gesagt, Ihre Rente wurde ihr durch die Scheidung vom Rentenkonto ihres Mannes abtrennt und ihr zugesprochen, der ab 1984 Beiträge in die Rentenkasse geleistet hat.

Ist damit die Vorausetzung erfüllt ?
Hallo,
das kann man immer noch nicht endgültig sagen.
Nochmal konkret - sie selbst hat noch nie eine Erwerbstätigkeit gehabt !?
Wenn dem so ist, dann zählt der Tage der Eheschließung (wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung habe). wann wurde der Rentenantrag genau gestellt. Ich vermute dass sie da die Vorversicherungszeit erfüllt hat -
wenn die Daten vorliegen kann auch etwas genaueres gesagt werden.
Gruss
Czauderna

susysun
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Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von susysun » 28.09.2015, 23:00

Hallo ,

richtig, sie hatte keine eigene Erwerbstätigkeit. Die Ehrschließung fand 1983 statt. Seit der Scheidung ist sie freiwillig versichert. Der Rentenantrag ist noch nicht gestellt worden, da sie zuerst sich Infos einholen möchte, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Falls die Vorversicherungszeit erfüllt ist, und sie sich dazu entscheidet, wird sie dann zum Datum der Antragstellung auf Rente so zu sagen nahtlos plichtversichert über die KVdR , ohne die derzeit freiwillige Mitgliedschaft zu kündigen, kündigen müssen ?

Gruß und
danke für deine Antwort.
Zuletzt geändert von susysun am 28.09.2015, 23:20, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von Czauderna » 28.09.2015, 23:05

susysun hat geschrieben:Hallo ,

richtig, sie hatte keine eigene Erwerbstätigkeit. Die Ehrschließung fand 1983 statt. Seit der Scheidung ist sie freiwillig versichert. Der Rentenantrag ist noch nicht gestellt worden, da sie zuerst sich Infos einholen möchte, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Falls die Vorversicherungszeit erfüllt ist, und sie sich dazu entscheidet, wird sie dann zum Datum der Antragstellung auf Rente so zu sagen nahtlos plichtversichert über die KVdR , ohne Kündigung der derzeitigen freiwilligen Mitgliedschaft ?

Danke für deine antwort.
Hallo,
ja, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist schließt sich ab Tag der Rentenantragstellung die Pflichtversicherung nahtlos an, und dies ohne dass sie da etwas dazu beitragen muss, außer vielleicht einen Fragebogen zur Rentenatragstellung auszufüllen.
Ich meine, dass die Vorversicherungszeit erfüllt ist.
Gruss
Czauderna

susysun
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Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von susysun » 28.09.2015, 23:36

Hallo,

wie kann man da 100% sicher sein, kannst du uns eventuell einen Gesetztext nennen, damit wir uns einlesen können ? Ist die Regelung für alle GKVen gleich ? Auch wie hoch der Rentenbeitrag als pflichtversicherte bei ihren Einnahmen + Rente , ausfällt, bzw. ausfallen würde ?

Gruß
und vielen Dank.

Christo
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Re: Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von Christo » 29.09.2015, 07:27

susysun hat geschrieben:Hallo,

wie kann man da 100% sicher sein, kannst du uns eventuell einen Gesetztext nennen, damit wir uns einlesen können ? Ist die Regelung für alle GKVen gleich ? Auch wie hoch der Rentenbeitrag als pflichtversicherte bei ihren Einnahmen + Rente , ausfällt, bzw. ausfallen würde ?

Gruß
und vielen Dank.
Moin,

wenn ihr 100% sicher sein wollt, dann sprecht einfach mit der KK und lasst das prüfen. Die haben alle Daten und können auch eine klare Aussage treffen, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Sie können auch einfach ausrechnen, wie hoch die Rente wäre. Habt ihr irgendwelche Bedenken? Wenn sie in die Krankenversicherung der Rentner kommt, ist doch alles gut.

Und ja, die Regelungen zur "KVDR" = Krankenversicherung der Rentner sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich, da alles gesetzlich geregelt ist.

susysun
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Freiwillig oder pflichtversichert als Rentnerin

Beitrag von susysun » 29.09.2015, 15:34

Hoppla, ich habe mich oben verschrieben:

Auch wie hoch der Rentenbeitrag ( meinte eigentlich: Rentnerbeitrag ) als pflichtversicherte bei ihren Mieteinnahmen (ca.600 €) + Rente (ca.250€ ), ausfällt, bzw. ausfallen würde ?

Bedenken ? Grundsätzlich gilt , wer gut informiert ist, kann eher bestehende Ansprüche geltend machen. In diesem Sinne habe ich mich an euch Experten gewandt, danke euch für jede Auskunft.



Gruß

broemmel
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Beitrag von broemmel » 29.09.2015, 17:28

Für alle Kassen gilt das gleiche.

Entweder ist die Vorversicherungszeit erfüllt oder nicht. Da gibt es kein eventuell, vielleicht oder womöglich.

Wenn erfüllt dann Beiträge aus der Rente, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen.

Wenn nicht, gelten die Grundsätze zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei freiwilliger Versicherung. Und da werden dann alle von Dir aufgeführten Einnahmen berücksichtigt.

vikingz
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Beitrag von vikingz » 02.10.2015, 16:11

Hallo,

einer der Vorteile der Pflichtversicherung besteht darin, dass "sonstige Einkünfte" nicht beitragspflichtig sind. Pflichtversicherte zahlen gar keine Beiträge aus Mieteinkünften.

Den Beitrag zahlt man prozentual aus der Rente.

Auslegungsmöglichkeiten zur Versicherungspflicht gibt es im Prinzip nicht.

Speziell mit Auslandsberührung kann man mit der Kasse vielleicht mal drüber streiten, ob Teppichknüpfen in Indien ohne Bezahlung für die Familie schon als Erwerbstätigkeit zählt oder nicht, oder ob man die unbeglaubigte Übersetzung von der Urkunde vom afrikanischen Stammeshäuptling anerkennt - ich weiß, da scheint sich Ironie heraus zu lesen, aber solche Praxisfälle gibt es, wenn auch selten.

Das war´s aber auch, alles "Übliche" ist klar geregelt.

Den Beginn der Vorversicherungszeit für solche Fälle kann ich ad hoc nicht mit Rechtsgrundlage finden, ich unterschreibe aber auch das Datum der Eheschließung, siehe Czaudernas Antwort, wenn es nie eine Erwerbstätigkeit gab.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 02.10.2015, 17:35

http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... 2.2014.pdf

siehe SEite 22. Da steht die Sache mit der Eheschließung

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