Hallo, folgender Fall:
1. Paar verheiratet
2. Mutter ohne Einkünfte war vor der Mutterschutzzeit freiwillig in der GKV
--> zahlt aktuell weiterhin den Mindestsatz von 138 EUR
3. Mann in der PKV
4. Beide bei einem unterschiedlichen Arbeitgeber beschäftigt
Frage: Gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber des Mannes den 50% Zuschuss für die Mutter erhält?
Freiwillig GKV / Erziehungszeit / Beitragsbeiteiligung
Moderator: Czauderna
Hallo,
Gibt es die Möglichkeit, dass der Mann von seinem AG den 50% Zuschuss für die Mutter erhält?
Wichtig ist zunächst, dass der AG maximal für die KV einen Zuschuss von 262,50 Euro (insgesamt für AN, ggf. Ehefrau und Kind/er), zuzüglich PV.
§ 257 SGB V
Nur wenn der Betrag noch nicht ausgeschöpft ist, macht es Sinn, sich mit dem Folgenden zu beschäftigen.
Für die Ehefrau gibt es einen AG-Zuschuss, wenn sie in der Familienversicherung wäre, wenn der Ehegatte in der GKV wäre.
Hierbei ist nach § 10 SGB V unter anderem das Einkommen zu prüfen.
Am Ende des folgenden Links ist eine alphabetische Tabelle mit den anrechenbaren bzw. nicht anrechenbaren Einkünften (Elterngeld ist nicht anrechenbar).
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
Wenn die Ehefrau grds. alle Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, kann beim AG ein Zuschuss zur KV beantragt werden (bis zum Gesamt-Höchstbetrag).
Gruß
RHW
Ich vermute mal, die Frage lautet:Frage: Gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber des Mannes den 50% Zuschuss für die Mutter erhält?
Gibt es die Möglichkeit, dass der Mann von seinem AG den 50% Zuschuss für die Mutter erhält?
Wichtig ist zunächst, dass der AG maximal für die KV einen Zuschuss von 262,50 Euro (insgesamt für AN, ggf. Ehefrau und Kind/er), zuzüglich PV.
§ 257 SGB V
Nur wenn der Betrag noch nicht ausgeschöpft ist, macht es Sinn, sich mit dem Folgenden zu beschäftigen.
Für die Ehefrau gibt es einen AG-Zuschuss, wenn sie in der Familienversicherung wäre, wenn der Ehegatte in der GKV wäre.
Hierbei ist nach § 10 SGB V unter anderem das Einkommen zu prüfen.
Am Ende des folgenden Links ist eine alphabetische Tabelle mit den anrechenbaren bzw. nicht anrechenbaren Einkünften (Elterngeld ist nicht anrechenbar).
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
Wenn die Ehefrau grds. alle Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, kann beim AG ein Zuschuss zur KV beantragt werden (bis zum Gesamt-Höchstbetrag).
Gruß
RHW