Freiwillig GKV, Beitragsänderung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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effe
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Freiwillig GKV, Beitragsänderung

Beitrag von effe » 11.07.2013, 22:17

Hallo,
ich bin selbständig und in der GKV (AOK) freiwillig versichert. Im Dezember letzten Jahres kam der Fragebogen über das Einkommen, welches ich leider verlegt hatte. Im Februar kam dazu der Steuerbescheid.

Leider habe ich diesen Steuerbescheid erst letzte Woche an die AOK geschickt. Mein Steuerberater meinte, dass das Bescheiddatum (ab Folgemonat) die Grundlage für den Beitrag ist.

Nun hat mir die AOK seit Januar den Höchstbetrag abgebucht und erst für Juli mir den niedrigen Beitrag festgesetzt.
Ist das richtig?
Ich hatte gehofft, dass der niedrigere Beitrag ab März schon gilt.
Wie ist es richtig`?

Danke schön

Rossi
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Beitrag von Rossi » 11.07.2013, 22:34

Okay, man muss es über die Verfahrensvorschriften machen.

Du hast im Dezember 2012 einen Fragebogen bekommen. Diesen hast Du leider nicht ausgefüllt bei der Kasse eingericht.

Hast Du danach einen entsprechenden "schirftlichen Bescheid" (Verwaltungsakt) von der Kasse bekommen, dass jetzt auf einmal (Fragebogen wurden nicht eingereicht) der Höchstbeitrag zu zahlen ist?

Oder hat die Kasse mal so eben den Höchstbeitrag (ohne Bescheid / Verwaltungsakt) von deinem Konto abgebucht?!

heinrich
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Beitrag von heinrich » 12.07.2013, 08:35

effe

und Du hast eeeeerst jetzt bemerkt, dass der Höchstbeitrag abgebucht wird ???????????????

Rossi
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Beitrag von Rossi » 12.07.2013, 08:37

Nun ja, Heinrich!

Effe ist selbständig. Dort arbeitet man "ständig und selbst"! Dort geht manchmal etwas unter.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 12.07.2013, 08:41

Rossi, Du bekloppter Hund.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.07.2013, 12:41

Hallo,
ich kenne es so, dass bei verspäteter Einreichung des Einkommensteuerbescheides und höherem Einkommen wie bisher, die Einstufung nach dem höherem Einkommen rückwirkend ab dem 1. des Monats erfolgt in dem der Einkommensteuerbescheid zugestellt wurde.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Einstufung ab Januar in die höchste Klasse - dazu war nicht nur eine mindestens einmalig Erinnerung an die Rückgabe der Einkommensanfrage (incl. der Androhung der Höherstufung) notwendig, sondern dann auch ein entsprechender Einstufungsbescheid.
Wenn der nicht versandt wurde, kann das nur heißen - Widerspruch und Rücknahme der Einstufung für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2013.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 12.07.2013, 15:42

Eben, sehe ich auch so.

Wenn der Betroffene keine "expliziten Beitragsbescheid mit Höchstbeitrag" von der Kasse bekommen, dann kann der Höchstbeitrag nicht einfach so vom Konto abgebucht werden. Die Androhung reicht nicht aus.

Um in dieser Konstealltion wirksam den Höchstbeitragssatz fordern zu können, setzt dies erst einmal die "schriftliche" Aufhebung des bisher noch gültigen Bescheid vor.

effe
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Beitrag von effe » 12.07.2013, 18:30

Hallo,

danke für Eure Antworten.

Also ich habe (zu meinem eigenen Bedauern) im Ordner einen Brief von der AOK vom 28.12.12 gefunden, wo der Höchstbetrag aufgeführt ist, dass der ab 1.1.13 gilt.
Aber da hatte ich ja den Einkommensteuerbescheid 2011 ja noch nicht. (Ja ich weiß mein Steuerberater hätte das bestätigen können (das wusste ich damals noch nicht)).

Nun,wenn das Gesetz es so vorsieht für Januar und Februar, dann ist es wohl so. Aber, dass er Bescheid erst im Februar kommt, da konnte ich ja nichts dafür. Aber was mich wundert, ist der Beitrag ab März. Der Einkommensteuerbescheid ist vom März und leider wollen wir das erst ab Juli.

Die AOK schreibt dazu in einem Hinweis:
Der Spitzenverband Bund hat einheitliche und verbindliche Grundsätze festgelegt. Hier nochmal die wichtigsten drei Hinweise:
- Ohne Ihre Angaben oder Nachweise sind wir verpflichtet, das Einkommen in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen. Angaben oder Nachweise die später als einen Monat nach der Beitragsmitteilung eingehen, können leider erst zum nächsten Monatsersten berücksichtigt werden.

Mein Steuerberater hat sogar angerufen bei denen und sich entschuldigt, dass der Bescheid erst jetzt bei denen eingegangen wäre und hat die Schuld auf sich genommen (obwohl ich ja Schuld war). Genützt hat es leider nichts.

Was kann ich jetzt machen?

Danke schön!

Rossi
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Beitrag von Rossi » 12.07.2013, 18:48

Nun ja, Du hättest aber damals auf das Schreiben der Krankenkasse reagieren müssen. Warum hat Du der Krankenkasse nicht schriftlich mitgeiteilt, dass der Steuerbescheid für 2011 noch nicht vorliegt. Dann wäre - meines Erachtens - alles in Butter gewesen.

Jenes hast Du damals aber gerade nicht gemacht. In dieser Konstellation wirst Du leider zum Höchstbeitragssatz eingestuft. Denn die Selbständigen haben eine sog. Umkehrbeweislast. Grunsätzlich werden Selbständige zum Höchstbetiragssatz eingestuft. Alles andere musst Du nachweisen, bzw. der Kasse mitteilen.

Dies ist leider nicht so gewesen.

effe
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Beitrag von effe » 12.07.2013, 19:01

Rossi ich danke Dir.
Schade, dass es so ist, aber dann war es einfach mein Pech!

Danke.

Gibt es andere Kassen die sich da kulanter verhalten und den Beitrag rückwirkend festsetzen?

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 12.07.2013, 20:15

Seit Einführung des Gesundheitsfonds und der Prüfung der Beitragsfestsetzung und des -einzugs durch die Aufsichtsbehörden, wird hier grds. keiner "kulanter" handeln (können).

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