Freiwillig gesetzlich versichert und dann heiraten?!?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Stiffler
Beiträge: 1
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Freiwillig gesetzlich versichert und dann heiraten?!?

Beitrag von Stiffler » 18.06.2010, 09:46

Hallo an alle,

ich habe zwei Fragen zur Krankenversicherung, die mich in den nächsten Wochen persönlich betreffen. Leider habe ich noch keine konkreten Antworten im Forum gefunden.

1) Ich bin derzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (bin über der Verdienstgrenze). Demnächst gehe ich für zwei Monate in Elternzeit und beziehe dann Elterngeld. Muss ich mich in der Zeit extra versichern? Wenn ja zu welchem Beitrag? Oder ist die Versicherung für mich für die zwei Monate kostenfrei?

2) Derzeit sind meine Freundin und ich noch nicht verheiratet. Sie ist momentan schon in Elternzeit und war vorher gesetzlich pflichtversichert. Deshalb ist sie und unsere Tochter (geboren im Januar 2010) ja momentan beitragsfrei versichert. Was ändert sich durch unsere Hochzeit im Oktober? Wie sind die beiden dann versichert? Über mich beitragsfrei familienversichert? Wie lange läuft das so? Gibt es Verdienst / Einkommensgrenzen für meine zukünftige Frau?
Ich denke nach spätestens zwei Jahren wird meine Frau wieder arbeiten gehen.

Schonmal vorab vielen vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß Stiffler

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 18.06.2010, 19:09

Hallo,
1) Ich bin derzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (bin über der Verdienstgrenze). Demnächst gehe ich für zwei Monate in Elternzeit und beziehe dann Elterngeld. Muss ich mich in der Zeit extra versichern? Wenn ja zu welchem Beitrag? Oder ist die Versicherung für mich für die zwei Monate kostenfrei?
Für freiwillig Versicherte besteht in der Elternzeit Beitragspflicht.
Wenn die monatlichen Einnahmen unter 851 Euro liegen (Elterngeld zählt hier nicht als Einnahme), beträgt der monatliche Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 138 Euro monatlich. Wenn kein Einkommen vorliegt und der Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, besteht Beitragsfreiheit. Zum Thema "Ehe" spreche ich hier keine Empfehlung aus :)
2) Derzeit sind meine Freundin und ich noch nicht verheiratet. Sie ist momentan schon in Elternzeit und war vorher gesetzlich pflichtversichert. Deshalb ist sie und unsere Tochter (geboren im Januar 2010) ja momentan beitragsfrei versichert. Was ändert sich durch unsere Hochzeit im Oktober? Wie sind die beiden dann versichert? Über mich beitragsfrei familienversichert? Wie lange läuft das so? Gibt es Verdienst / Einkommensgrenzen für meine zukünftige Frau?
Ich denke nach spätestens zwei Jahren wird meine Frau wieder arbeiten gehen.
Solange der Arbeitsvertrag noch besteht und die Elternzeit weiterläuft, besteht auch die Beitragsfreiheit weiter. Die Tochter ist kostenlos über die Mutter versichert. Wenn die Elternzeit beim Arbeitgeber endet, können Mutter und Tochter in die kostenlose Familienversicherung über den Ehemnann bzw. Vater wechseln. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung nach § 10 sGB V beträgt für alle Angehörigen 365 Euro monatlich.

Gruß
RHW

ratte1
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Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 18.06.2010, 20:18

Ergänzung
RHW hat geschrieben:Die Tochter ist kostenlos über die Mutter versichert.
.. oder kostenlos über den Vater, dass kann sich das Elternteil aussuchen.

MfG
ratte1

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 20.06.2010, 13:21

hallo Fragesteller,

bist ja im Januar 2010 Papa geworden.

Evt. zum ersten Mal.

Du solltest dies auch Deiner Krankenkasse mitteilen, damit bei Deiner freiwilligen Versicherung nicht mehr der Zuschlag zur Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder von 0,25 % erhoben wird.

Senkung ab dem ersten des nächsten Monats, wenn dies nicht innerhalb von 3 Monaten nach Geburt erfolgte-

Sofern dieser Beitrag direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird zusätzlich auch Deinen Arbeitgeber informieren.

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