Hallo Heinrich,
gesprochen mit niemandem! Nur schriftlich!
Gruß
Bonny
Freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert
Moderator: Czauderna
Huhu Heinrich,
vielen Dank für deinen Hinweis. Habe mir eine Herz gefasst und mit der KK gesprochen. Mache es allerdings sehr ungerne weil ich meine Emotionen meinst nicht 100% unter Kontrolle habe . Lange Rede kurzer Sinn, alles wird gut. Mahnung hinfällig, keine Säumniszuschläge, neuer Beitrag ca. € 80.
HiHi musste aber vorher Baldrian nehmen!!!
Vielen Dank euch allen.
Schönes WE!
Gruß
Bonny
vielen Dank für deinen Hinweis. Habe mir eine Herz gefasst und mit der KK gesprochen. Mache es allerdings sehr ungerne weil ich meine Emotionen meinst nicht 100% unter Kontrolle habe . Lange Rede kurzer Sinn, alles wird gut. Mahnung hinfällig, keine Säumniszuschläge, neuer Beitrag ca. € 80.
HiHi musste aber vorher Baldrian nehmen!!!
Vielen Dank euch allen.
Schönes WE!
Gruß
Bonny
Hallo,
es gibt eben immer mehrere Wege, die zum Ziel führen können. Natürlich kann man sofort schriftlich mit Widerspruch, Recht und Gesetz kommen, also wie es so schön heißt sein Recht über den Rechtsweg einfordern. Dann muss mann allerdings damit rechnen, dass die "Gegenseite", in diesen Fällen die Kasse auf dem gleichen Weg "antwortet", und je nach Fallkonstellation verhärten die Fronten von Anfang an. Am Ende kommt es eben darauf an, wer eben den "längeren Atem" hat. Ich will nun nicht den Eindruck erwecken dass ich grundsätzlich von diesem Weg abrate, würde zwar in so manchen Augen zu einem Kassenmitarbeiter passen, aber die Praxis zeigt immer und immer wieder das, was auch Heinrich hier wieder beschrieben hat und was auch dann soeben als erfolgreich bestätigt wurde.
Bevor man diesen , meist dornigen Weg geht, zuerst das Gespräch, also den persönlichen Kontakt suchen, denn nur hier kann meist der erste Weg vermieden werden ohne das es zum Nachteil des Versicherten gereicht - nicht immer, aber immer wieder mal.
Erst wenn das nichts bringt, dann natürlich den Weg durch die Instanzen.
Gruss
Czauderna
es gibt eben immer mehrere Wege, die zum Ziel führen können. Natürlich kann man sofort schriftlich mit Widerspruch, Recht und Gesetz kommen, also wie es so schön heißt sein Recht über den Rechtsweg einfordern. Dann muss mann allerdings damit rechnen, dass die "Gegenseite", in diesen Fällen die Kasse auf dem gleichen Weg "antwortet", und je nach Fallkonstellation verhärten die Fronten von Anfang an. Am Ende kommt es eben darauf an, wer eben den "längeren Atem" hat. Ich will nun nicht den Eindruck erwecken dass ich grundsätzlich von diesem Weg abrate, würde zwar in so manchen Augen zu einem Kassenmitarbeiter passen, aber die Praxis zeigt immer und immer wieder das, was auch Heinrich hier wieder beschrieben hat und was auch dann soeben als erfolgreich bestätigt wurde.
Bevor man diesen , meist dornigen Weg geht, zuerst das Gespräch, also den persönlichen Kontakt suchen, denn nur hier kann meist der erste Weg vermieden werden ohne das es zum Nachteil des Versicherten gereicht - nicht immer, aber immer wieder mal.
Erst wenn das nichts bringt, dann natürlich den Weg durch die Instanzen.
Gruss
Czauderna