Laut mündlicher Auskunft in der Filiale meiner KV wurde mir mitgeteilt das ich keinen Beitrag auf meinen 450€ Job an die Kasse abführen muß.
Ich bin in Regelaltersrente 65 Jahre und freiwillig versichert. Ich dachte bei freiwillig Versicherten wären alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können Beitragspflichtig.
Kann ich mich auf diese Auskunft verlassen ?
freiwillig 450€ job
Moderator: Czauderna
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Der Minijob ist nicht beitragspflichtig zur Krankenversicherung, da bereits Pauschalbeiträge durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Allerdings sind Beiträge zur Pflegeversicherung zu entrichten. Wenn allerdings die Rente und der Minijob insgesamt weniger als die Mindestbemessungsgrundlage von 945,-- € monatlich einbringen, ist es egal. Trotzdem würde ich den Minijob angeben.