Hallo,
in dem Formular für die Beitragsbemessung gibt es lediglich den Posten für Zinsen. Allein von den Zinsen in einem Jahr könnte ich aber meine derzeitige Versicherung (niedrigster Satz ~ 150EUR/Monat) auch nicht bezahlen.
In wie weit werden meine Sparguthaben unter anderem auch durch eine Erbschaft in die Ermittlung einbezogen. Bzw. welche Nachweise kann die GKV in dem Fall von mir verlangen. Ich habe hier schon die SUCHE benutzt, aber dort etwas widersprüchliche Antworten gefunden. Macht es z.b. auch einen Unterschied ob man noch "gewerblich tätig" ist obwohl die Haupteinnahmequelle die Zinsen bzw. das Sparguthaben ist?
Da der Freistellungsauftrag die Zinsen auch abdeckt kann ich mir auch die Steuererklärung sparen, aber was mache ich wenn die GKV auf einen Steuerbescheid besteht? Kontoauszüge vorlegen?
Ein selbst genutztes EFH ist ebenfalls vorhanden. Kann ich mich in dem Fall überhaupt noch zum niedrigsten Tarif freiwillig versichern lassen, bzw. wird dann der Beitrag dann ermittelt?
LG
freiwill. Vers. Beitragsermittlung bei Sparguthaben
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi Sassy,
ich will etwas weiter ausholen:
Du bist freiwillig versichert. Also werde ALLE Einnahmen zur Beitragsbemessung herangezogen. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen = Zinsen.
Das Vermögen selbst, das irgendwo auf einem Sparbuch liegt, wird nicht berücksichtigt. Es ist ja auch kein regelmäßiges Einkommen. Wohl aber die Zinsen, die daraus entstehen.
Aber:
Bei freiwillig Versicherten gilt leider auch ein Mindesteinkommen, das Kraft Gesetzes herangezogen werden muss. Nämlich derzeit 875,- EUR monatlich. Daraus resultieren nun die 150,- EUR Beitrag, von denen Du sprachst. Weniger wirds leider nicht. Ob Deine Einkünfte dafür ausreichen oder nicht. Spielt leider keine Rolle.
Einen Besseren Tip kann ich Dir leider nicht geben.
Gruß
Sportsfreund
ich will etwas weiter ausholen:
Du bist freiwillig versichert. Also werde ALLE Einnahmen zur Beitragsbemessung herangezogen. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen = Zinsen.
Das Vermögen selbst, das irgendwo auf einem Sparbuch liegt, wird nicht berücksichtigt. Es ist ja auch kein regelmäßiges Einkommen. Wohl aber die Zinsen, die daraus entstehen.
Aber:
Bei freiwillig Versicherten gilt leider auch ein Mindesteinkommen, das Kraft Gesetzes herangezogen werden muss. Nämlich derzeit 875,- EUR monatlich. Daraus resultieren nun die 150,- EUR Beitrag, von denen Du sprachst. Weniger wirds leider nicht. Ob Deine Einkünfte dafür ausreichen oder nicht. Spielt leider keine Rolle.
Einen Besseren Tip kann ich Dir leider nicht geben.
Gruß
Sportsfreund