Freiw. versichert, Student -> Abgezockt?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

windkom
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Beitrag von windkom » 29.06.2010, 11:47

Falls Rocco das Verfahren gewinnt, würde ich empfehlen, beim Bundesversicherungsamt (BVA) einen Antrag auf Schließung der BKK zu stellen. Gleichzeitig könnte man wg. Nötigung eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.

In den Bescheiden oder der schriftlichen Korrespondenz stehen doch bestimmt konkrete Namen. Gegen diese Mitarbeiter sollte sich die Strafanzeige richten. Wenn erfolgreich könnten die Mitarbeiter innerhalb eines Jahres im Hartz 4 landen. Da gehören die hin.

Wer die uneingeschränkte Macht, hat vollstreckbare Titel auszustellen, muss schwersten bestraft werden, wenn diese Macht ausgenutzt wird. Die Beförderung in Hartz 4-Welt ist eine sehr harte und genugtuende Strafe.

Czauderna
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Vollziehungsbeamter

Beitrag von Czauderna » 29.06.2010, 13:16

Hallo,
und wieder etwas dazugelernt - dass es schon seit früherer Zeit bei den AOKèn "Vollziehungsbeamte" gab und auch noch gibt, das wusste ich auch, aber dass dies nun auch bei BKKèn möglich ist, ja dass sogar die eine Kasse für die andere vollstrecken kann, das war mir neu - vielen Dank an RHW. für die se Info.
Gruss
Czauderna

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 29.06.2010, 20:12

Mein Gott Windkom, wenn wir Sie wegen jedem Unsinn den Sie hier im Forum von sich geben verklagen würden, hätten die Gerichte die nächsten 20 Jahre allein damit zu tun.... Einfach mal Ball flach halten..

Was für ein armes Leben muss man haben um so drauf zu sein..

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.06.2010, 21:15

Manche Sachen kann man auch ohne Gerichte erledigen, wenn man mit dem dicken Stock winkt, ich habe hier so das Gefühle, das die Vollstreckung, out gesorct wurde und die Kooordination des Gesamtprozesses einwenig zu wünschen läßt-
Darf ich vieleicht noch fragen ob die Kasse ggf in letzter Zeit mal fusioniert hat, da liegt denn gelegentich auch der Teufel im Detai.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls für Ihr Unterfangen alles Gute.

Rocco
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Beitrag von Rocco » 29.06.2010, 22:28

Cicero hat in der Tat den richtigen Riecher.
Sie haben noch nicht fusioniert, aber tun das bald und scheinen im Zuge dessen arge Verwaltungsprobleme zu haben bzw. diesbezüglich ausgelastet zu sein.

Nichtsdestotrotz, ich habe diesen Zustand nicht heraufbeschworen.


Achso, da fällt mir noch etwas ein @ Herr Czauderna:
Habe den Vollziehungsbeamten vor ca. 10 Tagen mal angeschrieben und ihn gefragt (wie hier im Thread gefragt wurde), welche gesetzliche Grundlage es für diese Vollzugsberechtigung durch eine andere KK gibt.

Leider hat mir der Herr ebenfalls noch nicht geantwortet. Aber das muss er ja auch nicht, da er aus der Sache vorläufig raus ist.

Hucky
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Beitrag von Hucky » 30.06.2010, 20:23

§ 66 Vollstreckung
(1) Für die Vollstreckung zugunsten der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. In Angelegenheiten des § 51 des Sozialgerichtsgesetzes ist für die Anordnung der Ersatzzwangshaft das Sozialgericht zuständig. Die oberste Verwaltungsbehörde kann bestimmen, dass die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der in Satz 1 genannten Behörden für die Vollstreckung fachlich geeignete Bedienstete als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete dieser Behörde als Vollziehungsbeamte bestellen darf; die fachliche Eignung ist durch einen qualifizierten beruflichen Abschluss, die Teilnahme an einem Lehrgang einschließlich berufspraktischer Tätigkeit oder entsprechende mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen. Die oberste Verwaltungsbehörde kann auch bestimmen, dass die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der in Satz 1 genannten Behörden für die Vollstreckung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge fachlich geeignete Bedienstete

1.
der Verbände der Krankenkassen oder
2.
einer bestimmten Krankenkasse

als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete der genannten Verbände und Krankenkassen als Vollziehungsbeamte bestellen darf. Der nach Satz 4 beauftragte Verband der Krankenkassen ist berechtigt, Verwaltungsakte zur Erfüllung der mit der Vollstreckung verbundenen Aufgabe zu erlassen.
(2) Absatz 1 Satz 1 bis 3 gilt auch für die Vollstreckung durch Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung; das Land bestimmt die Vollstreckungsbehörde.
(3) Für die Vollstreckung zugunsten der übrigen Behörden gelten die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Für die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt Absatz 1 Satz 2 bis 5 entsprechend.
(4) Aus einem Verwaltungsakt kann auch die Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung der Zivilprozessordnung stattfinden. Der Vollstreckungsschuldner soll vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Die vollstreckbare Ausfertigung erteilt der Behördenleiter, sein allgemeiner Vertreter oder ein anderer auf Antrag eines Leistungsträgers von der Aufsichtsbehörde ermächtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes. Bei den Versicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit tritt in Satz 3 an die Stelle der Aufsichtsbehörden der Vorstand.

VG
Hucky

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.06.2010, 20:39

Also das es sich um eine BKK jamdelt würde ich mal denken das der Landesverband dafür zuständig ist, denke ich, der Sitz der Kasse ist Georgsmariehüttte und Hannocer, also auch mal den LV Mitte in Hannover anschreiben, das kann auch helfen.

RHW
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Beitrag von RHW » 03.07.2010, 14:59

Hallo,

vielleicht helfen diese beiden Links:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... kasse.html


Die jeweilige Aufsichtsbehörde steht teilweise auch auf der Internetseite der Krankenkasse (oder ob die Kasse landesunmittelbar oder bundesunmittelbar ist).

Gruß

RHW

Rocco
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Beitrag von Rocco » 12.07.2010, 09:01

Danke.
Nur kommt da nichts. Immer noch keine Antwort auf die Einschreibebriefe. Nach 4 Wochen!

Denke, es ist nun nicht mehr erforderlich, irgendwelche Rücksichten auf die Kasse oder ihren Leumund zu nehmen und nenne sie einfach mal.


"Sicherheit, Qualität und beste Versorgung für ihre Versicherten. Mit diesen Zielen haben sich die pronova BKK und die BKK DER PARTNER jetzt zusammengeschlossen. [...] Die Kasse setzt auf umfassende und qualitativ hochwertige Leistungen. Persönliche Betreuung und Service zeichnen die pronova BKK aus."

Ja, wie dieser Service aussieht, weiß ich nun ganz genau. Die pronova kann wohl kaum etwas dafür, handelte es sich bei mir doch um die BKK DER PARTNER.
Zum Glück hab ich gekündigt...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.07.2010, 23:16

als hätte ich es geahnt, schreib mal dirkt nach Ludwigshafen, da scheinen sich jetzt die Beitragsleute zu sammeln. Wenn das nichts hilft , ein Schreiben ans BVA.

Rocco
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Beitrag von Rocco » 13.07.2010, 11:07

Ja, mir bleibt ja nichts anderes mehr übrig.

Sie veranlassen ungerechtfertigt für mich als Student existenzbedrohende Maßnahmen und ignorieren danach einfach alles.

Ich glaube unter diesen Verhältnissen auch nicht mehr an die angeblichen Anrufe, die ein SB getätigt haben will. Wie gesagt, ich habe keine Anrufeingänge seitens der Kasse feststellen können.

All das klingt für mich immer mehr danach, dass sie mit einem Fingerschnipsen ihrer eingebildet allmächtigen Hand Geld fordern, welches ihnen nicht zusteht, und die Begründung sich dann eben zur Rechtfertigung zusammengelogen wird.
Wobei man sich auch noch als Gutmenschen darstellt, welche ja angeblich alles getan hätten, diese Situation für mich zu vermeiden.

Sehe mich eben gezwungen, ein Verfahren anzustreben und werde neben meinen, anders als von der BKK behauptet lautenden Bescheiden, auch diese Weigerung der Kommunikation herausstreichen.

Ein sehr deutliches Zeichen der Bestätigung meiner Vermutungen war ja schon, dass die Kasse ihrerseits die Vollstreckung allein auf Aktenanfrage seitens des SozGerichts ausgesetzt hat, also ohne dass dieses einen Rechtsschutz überhaupt ausgesprochen hätte.

Ich bin sehr enttäuscht und extrem verärgert (in Bezug auf diese Krankenkasse).

Rocco
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Beitrag von Rocco » 25.07.2010, 23:16

Ein sehr freundlicher Richter des Soz.Gerichtes rief mich an und fragte, ob ich den Rechtsschutz aufrecht erhalten wolle.

Denn auch auf die amtliche Anfrage des Sozialgerichtes hat die Kasse bis zum heutigen Tag nicht(!) geantwortet.
Meine Anfragen werden gleichfalls immer noch ignoriert.

Zum Glück sind bald Semesterferien... ich werde wohl klagen, und die sogar gegenüber dem Sozialgericht verweigerte Kommunikation wird sich dann wohl nicht positiv für die BKK erweisen.


Hier arbeiten doch so viele bei dieser oder jener Krankenkasse... Sagen Sie bitte, ist das normal was hier mit mir abgezogen wird?
Forderungen stellen die nicht berechtigt sind, rumlügen, Vollziehungsbeamte auf den Hals hetzen und dann einfach dumm stellen und mit niemandem mehr reden wollen?

Nu stellen Sie sich mal vor: Mit wie vielen Leuten die sich nicht wehren mag das wohl klappen?
Bin sprachlos...

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.07.2010, 05:24

Guten Morgen , in diesem Fall gilt das Motto vom altem Fritz Angriff ist die beste Verteidigung , dir viel Glück

Rocco
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Beitrag von Rocco » 19.08.2010, 21:11

Guten Abend.

In der Tat, des Fritzens Methodik hat sich in diesem Fall von Verstocktheit endlich bewährt.



Der zuständige Richter erlangte seine benötigten Informationen, weil auch er immer noch weiter ignoriert wurde letztendlich durch persönliche Anrufe bei der Kasse. So to say: The Queen was not amused... wäre ich an seiner Stelle allerdings auch nicht gewesen.


Was mir zugestellt wurde:
Anstatt einer Reaktion auf meine Anträge gab es nach 2 Monaten nur eine neue Mahnung über etliche Tausend Euros.



Dann aber:
Nach einem neuerlichen Eilschreiben mit Fristsetzung, in welchem Klageerhebung additional zu Strafanzeige wegen Betrugsversuchs und Nötigung meinerseits terminlich unwiderruflich festgesetzt wurde, kam der große Rückzieher.

Auf einmal habe ich für den fraglichen Zeitraum den (bisherigen) Mindestsatz zu zahlen und die Irrsinnsforderung ist vom Tisch.

Von einer Entschuldigung oder ähnlichem Bedauern keine Spur. Doch nicht etwa, dass ich dies erwartet hätte. Immerhin hat es sich nun erledigt.

Wieder die Frage: Bei wie vielen, die sich nicht wehren, funktioniert das wie beabsichtigt?
Aber egal.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen allen für die Unterstützung und die guten Ratschläge bedanken.
Meinen herzlichen Dank.

Einen schönen Abend und frohes Schaffen,
Roc.

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