Was macht man in diesem Fall?
Die Frau ist nicht berufstätig und bei ihrem Mann mitversichert ( gestzliche KV). Allerdings hat sie geerbt und erhält bald Einnahmen aus Vermietung ( kein hoher Betrag).
Ist es ratsam, die Einnahmen auf ihren Mann zu übertragen, z.B. indem Nießbrauch für den Mann ins Grundbuch eingetragen wird, damit sie für diese Einnahmen nicht extra KV zahlen muß?
Frau ist bei Mann mitversichert, hat jedoch Mieteinnahmen
Moderator: Czauderna
Sofern die Mieteinnahmen steuerlich dir zugeordnet werden, diese 365€ monatlich nicht überschreiben und keine weitern Einnahmen bestehen (Minijob, Kapitaleinnahmen etc.) bleibt die Mitversicherung weiterhin bestehen.
Nießbrauch einzutragen bringt nichts. Der Mietvertrag müßte auf deinen Mann übertragen werden bzw. auf ihn laufen.
Nießbrauch einzutragen bringt nichts. Der Mietvertrag müßte auf deinen Mann übertragen werden bzw. auf ihn laufen.
Also bei den Mieteinnahmen dürfen sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die mit dieser Einkunftsart verbunden sind. Dies sind beispielsweise Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und Erhaltungskosten.
Ich denke mal, dass die Erbschaft nicht nur aus Sachgütern bestand. Zinserträge abzüglich des Sparer-Pauschbetrages (für ledige 801,00 € und für verheiratete 1602,00 €) zählen ebenso zum Gesamteinkommen!
Wichtig ist, beim Zusammenrechnen der beiden Einkünfte keinen Fehler zu machen. Ergeben die Mieteinnahmen abzüglich der Aufwendungen einen Verlust, wird dieser Verlust nicht angerechnet. D.h. man rechnet auch bei einem Verlust Mieteinnahmen in Höhe von 0,00 € an.
Somit mindern Verluste bei den Mieterträgen nicht die Zinserträge.
Werden auf dem Familienhilfe-Fragebogen falsche Angaben gemacht, wird die Familienversicherung rückwirkend beendet, da die Versicherung auf falschen Angaben beruhte.
Ich denke mal, dass die Erbschaft nicht nur aus Sachgütern bestand. Zinserträge abzüglich des Sparer-Pauschbetrages (für ledige 801,00 € und für verheiratete 1602,00 €) zählen ebenso zum Gesamteinkommen!
Wichtig ist, beim Zusammenrechnen der beiden Einkünfte keinen Fehler zu machen. Ergeben die Mieteinnahmen abzüglich der Aufwendungen einen Verlust, wird dieser Verlust nicht angerechnet. D.h. man rechnet auch bei einem Verlust Mieteinnahmen in Höhe von 0,00 € an.
Somit mindern Verluste bei den Mieterträgen nicht die Zinserträge.
Werden auf dem Familienhilfe-Fragebogen falsche Angaben gemacht, wird die Familienversicherung rückwirkend beendet, da die Versicherung auf falschen Angaben beruhte.
hallo yerry,
im Beitragsrecht ist es richtig, dass Einnahmen unterschiedlicher Art NICHT saldiert werden dürfen.
Bei der Beurteilung des Gesamteinkommens ist dies aber schon möglich.
siehe unter andern Punkt 2.3 des folgenden Gemeinsamen Rundschreibens
http://www.vdek.com/versicherte/Leistun ... kommen.pdf
im Beitragsrecht ist es richtig, dass Einnahmen unterschiedlicher Art NICHT saldiert werden dürfen.
Bei der Beurteilung des Gesamteinkommens ist dies aber schon möglich.
siehe unter andern Punkt 2.3 des folgenden Gemeinsamen Rundschreibens
http://www.vdek.com/versicherte/Leistun ... kommen.pdf