Fragebogen Familienvers. richtig beantworten.

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 31.03.2010, 14:22

CiceroOWL hat geschrieben:Grundsätzlich wird ja geprüft wenn er ankreuzt das er zusätzliche Angaben macht, sollte im Nachhinnein rauskommen das Bewußt falsche Angaben gemacht worden sind, ist dieses meist schwer zu beweisen. leider.
Warum? Im Übrigen hat der TE nicht gefragt, wie hoch das Risiko der Entdeckung ist, sondern was er schlimmstenfalls zu befürchten hat. Und da ist die Palette nunmal weit größer als von Dir angegeben. Sie reicht - neben der sowieso erforderlichen Nachzahlung - bis zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit oder auch zum Straftatbestand des Betruges.

MfG
ratte1

EDIT:Rechtschreibfehler

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.03.2010, 19:05

Grundsätzlich ja

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.03.2010, 19:12

Aber ich hoffe er weiß das.

MechanikMike
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Beitrag von MechanikMike » 01.04.2010, 23:30

ja, weiß ich, war ja auch nur trockene theorie...

frohe ostern wünsch eich euch
danke
gruß mike

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