Frage zur Familienversicherung bei Bezug von Elterngeld
Moderator: Czauderna
Frage zur Familienversicherung bei Bezug von Elterngeld
Hallo zusammen,
ich weiß gar nicht so recht, ob ich hier im Forum richtig bin, aber ich versuche es einfach mal. Folgende Situation:
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Frau studiert noch bis Juli auf Lehramt, hat bis dahin Anspruch auf Beihilfe und ist somit momentan privat versichert. Im Oktober erwarten wir unser zweites Kind. Heißt, meine Frau wird vorerst nicht anfangen zu arbeiten. Ihr Anspruch auf Beihilfe erlischt somit und die private KV wird extrem teuer.
Theoretisch könnte ich sie dann bei mir familienversichern, da sie ja kein festes Einkommen hat. Jetzt haben wir aber natürlich nach der Geburt des zweiten Kindes Anspruch auf Elterngeld. Da sie während ihres Referendariats gute 1000 Euro verdient hat wird das Elterngeld höchstwahrscheinlich die Obergrenze von 375 Euro übersteigen. Eine Familienversicherung ist somit nicht möglich und meine Frau müsste sich teuer privat versichern.
Zur PKV sehe ich eigentlich nur eine echte Alternative:
Wir beantragen nur den Mindestsatz an Elterngeld (300 €), wenn das überhaupt möglich ist. Somit wäre eine Familienversicherung wieder möglich.
Oder kennt jemand eine weitere Möglichkeit die teure PKV zu umgehen und trotzdem Elterngeld zu erhalten?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Gruß
Denis
ich weiß gar nicht so recht, ob ich hier im Forum richtig bin, aber ich versuche es einfach mal. Folgende Situation:
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Frau studiert noch bis Juli auf Lehramt, hat bis dahin Anspruch auf Beihilfe und ist somit momentan privat versichert. Im Oktober erwarten wir unser zweites Kind. Heißt, meine Frau wird vorerst nicht anfangen zu arbeiten. Ihr Anspruch auf Beihilfe erlischt somit und die private KV wird extrem teuer.
Theoretisch könnte ich sie dann bei mir familienversichern, da sie ja kein festes Einkommen hat. Jetzt haben wir aber natürlich nach der Geburt des zweiten Kindes Anspruch auf Elterngeld. Da sie während ihres Referendariats gute 1000 Euro verdient hat wird das Elterngeld höchstwahrscheinlich die Obergrenze von 375 Euro übersteigen. Eine Familienversicherung ist somit nicht möglich und meine Frau müsste sich teuer privat versichern.
Zur PKV sehe ich eigentlich nur eine echte Alternative:
Wir beantragen nur den Mindestsatz an Elterngeld (300 €), wenn das überhaupt möglich ist. Somit wäre eine Familienversicherung wieder möglich.
Oder kennt jemand eine weitere Möglichkeit die teure PKV zu umgehen und trotzdem Elterngeld zu erhalten?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Gruß
Denis
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi!Sportsfreund hat geschrieben:Hi,
macht Euch keine so großen Umstände. Das Elterngeld wird gar nicht zum Gesamteinkommen für die Familienversicherung gezählt. Insofern überschreitet sie dadurch auch gar nicht die Einkommensgrenze und dürfte somit bei Dir mitversichert werden können.
Gruß
Sportsfreund
Bist du dir da sicher? Ich habe extra bei meiner GKV (BKK) nachgefragt. Die Kollegin meinte, eine Familienversicherung sei nicht möglich, wenn das Elterngeld 375 Euro übersteigt.
Gruß
Denis
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo nochmal.
Ja, bin mir sicher. Grundlage, was zum Gesamteinkommen zählt, beschreibt das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes 08j vom 24.10.08.
Anhang dieses RdSchr. ist eine alphabetische Aufstellung aller Einkommensarten. Elterngeld nach § 10 BEEG zählt demnach NICHT dazu.
Kannst Du ja Deiner BKK um die Ohren hauen
Gruß
Ja, bin mir sicher. Grundlage, was zum Gesamteinkommen zählt, beschreibt das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes 08j vom 24.10.08.
Anhang dieses RdSchr. ist eine alphabetische Aufstellung aller Einkommensarten. Elterngeld nach § 10 BEEG zählt demnach NICHT dazu.
Kannst Du ja Deiner BKK um die Ohren hauen
Gruß
Okay, vielen Dank für die schnelle Auskunft. Das hilft uns sehr weiter!Sportsfreund hat geschrieben:Hallo nochmal.
Ja, bin mir sicher. Grundlage, was zum Gesamteinkommen zählt, beschreibt das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes 08j vom 24.10.08.
Anhang dieses RdSchr. ist eine alphabetische Aufstellung aller Einkommensarten. Elterngeld nach § 10 BEEG zählt demnach NICHT dazu.
Kannst Du ja Deiner BKK um die Ohren hauen
Gruß
Jetzt muss man aber genau rechnen. Denn es gibt für die Familienversicherung noch einen Ausschlusstatbestand in § 10 Abs. 1 Satz 4 SGB V.
Zitat:
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren
Wenn die Schutzfrist (6 Wochen vor der Geburt) noch während des bestehenden Studiums beginnt, dann funktioniert eine Familenversicherung nicht. Beginnt die Mutterschutzfrist hingegen bspw. nur 1 Tag nach Beendigung des Lehramtes, dann trägt man sich in die Familienversicherung ein und bleibt dort auch drinne.
Will heissen, die Familienversicherung muss vor Beginn der Mutterschutzfrist beginnen und nicht nachher.
Zitat:
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren
Wenn die Schutzfrist (6 Wochen vor der Geburt) noch während des bestehenden Studiums beginnt, dann funktioniert eine Familenversicherung nicht. Beginnt die Mutterschutzfrist hingegen bspw. nur 1 Tag nach Beendigung des Lehramtes, dann trägt man sich in die Familienversicherung ein und bleibt dort auch drinne.
Will heissen, die Familienversicherung muss vor Beginn der Mutterschutzfrist beginnen und nicht nachher.