Frage zur Beitragshöhe (Hausfrau mit Betriebsrente)
Moderator: Czauderna
Frage zur Beitragshöhe (Hausfrau mit Betriebsrente)
Zunächst ein Hallo an alle Forumsmitglieder. Ich lese schon seit einiger Zeit fleißig die Beiträge, konnte aber noch keine endgültige Antwort auf meine Frage finden. Ich hoffe daher, dass mir hier geholfen wird. Nun zu meinem Anliegen:
Ich bin seit Jahren Hausfrau ohne eigene Einkünfte und freiwillig in der GKV versichert. Mein Mann ist Beamter und privat versichert mit einem Bruttoeinkommen von 3.689,01 € brutto.
Seit Juni 2012 beziehe ich nun eine Betriebsrente in Höhe von mtl. 535,76 €. Hierbei handelt es sich vermutlich um "einer Rente vergleichbare Einnahme" in Form einer betrieblichen Altersversorgung (§ 229 SGB V)?
Meine Krankenkasse hat ab Juni 2012 den Beitrag (KV + PV inkl. Zuschlag für Kinderlose) auf insgesamt mtl. 330,25 € festgesetzt. Dieser Beitrag erscheint mir aber zu hoch, da ich bei meiner (laienhaften) Berechnung auf einen anderen Beitrag komme. Kann mir diesbezüglich hier jemand weiterhelfen und mir vielleicht den richtigen Beitrag nennen und auch den Rechenweg und die Rechtsgrundlage aufzeigen? Ich danke allen recht herzlich im Voraus.
Liebe Grüße
Karin
Ich bin seit Jahren Hausfrau ohne eigene Einkünfte und freiwillig in der GKV versichert. Mein Mann ist Beamter und privat versichert mit einem Bruttoeinkommen von 3.689,01 € brutto.
Seit Juni 2012 beziehe ich nun eine Betriebsrente in Höhe von mtl. 535,76 €. Hierbei handelt es sich vermutlich um "einer Rente vergleichbare Einnahme" in Form einer betrieblichen Altersversorgung (§ 229 SGB V)?
Meine Krankenkasse hat ab Juni 2012 den Beitrag (KV + PV inkl. Zuschlag für Kinderlose) auf insgesamt mtl. 330,25 € festgesetzt. Dieser Beitrag erscheint mir aber zu hoch, da ich bei meiner (laienhaften) Berechnung auf einen anderen Beitrag komme. Kann mir diesbezüglich hier jemand weiterhelfen und mir vielleicht den richtigen Beitrag nennen und auch den Rechenweg und die Rechtsgrundlage aufzeigen? Ich danke allen recht herzlich im Voraus.
Liebe Grüße
Karin
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also ich habe im Schnelldurchgang 327,04 € bzw 330,18 €* ausgerechnet - wie hast du gerechnet ?
Gruss
Czauderna
*wenn Kasse den Versorgungsbezug mit 15,6 statt 14,9 % gerechnet hat.
Ich habe bei meiner Rechnung als Höchstgrenze die halbe Beitragsbemessungsgrenze (1.912,50 €) und 14,9% KV + 2,2% PV (also gesamt 17,1%) zugrunde gelegt und bin so auch auf 327,04 € gekommen.
Da ich bisher immer den ermäßigten Satz zur KV, also 14,9% gezahlt habe, verstehe ich allerdings den Rechenweg zu den nun verlangten 330,25 € nicht.
Grüße
Karin
Nun ja, ich als Nicht-Sofa komme auch auf 330,25 € im Monat.
Du musst nämlich für die Betriebsrente den allgemeinen Beitragssatz für die Kv in Höhe von 15,5 5% löhnen. Dies ergibt sich aus § 240 Abs. 2 Satz 5 SGB V, der auf die entsprechende Bestimmung (§ 248 SGB V / allgemeiner Beitragssatz bei Versorungsbezügen) verweist.
Dann haben wir nachfoglende Bereichnung:
Krankenversicherung
535,76 € Betriebsrente * 15,5 % = 83,04 €
1.376, 74 € Restbetrag bis zur Hälfte BBG * 14,9 % = 205,13 €
Pflegeversicherung
1.912,50 € * 2,2 % = 42,08 €
Alles zusammen = 330,25 €
Andere Vorschläge?!
Du musst nämlich für die Betriebsrente den allgemeinen Beitragssatz für die Kv in Höhe von 15,5 5% löhnen. Dies ergibt sich aus § 240 Abs. 2 Satz 5 SGB V, der auf die entsprechende Bestimmung (§ 248 SGB V / allgemeiner Beitragssatz bei Versorungsbezügen) verweist.
Dann haben wir nachfoglende Bereichnung:
Krankenversicherung
535,76 € Betriebsrente * 15,5 % = 83,04 €
1.376, 74 € Restbetrag bis zur Hälfte BBG * 14,9 % = 205,13 €
Pflegeversicherung
1.912,50 € * 2,2 % = 42,08 €
Alles zusammen = 330,25 €
Andere Vorschläge?!
Wenn Du mich damit meinst, kann ich sehr gut damit leben, denn mein letzter Einsatz in der Beitragswelt ist ein gefühltes halbes Arbeitsleben her. Solange die regelmäßig damit Befassten es nachvollziehen können, ist doch alles okay.Rossi hat geschrieben:und machmal auch für einen Kassenmitarbeiter- leider nicht nachvollziehbar.