Frage zu Problemen bei der Zuzahlung und der Befreiung DAK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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elkechemnitz
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Frage zu Problemen bei der Zuzahlung und der Befreiung DAK

Beitrag von elkechemnitz » 15.02.2011, 17:25

Guten Tag !

Ich hoffe ich bin als Newbie in der richtigen Kategorie des Forums gelandet - falls nicht sorry !
Ich habe derzeit aktuell Probleme wegen des Überganges von AlG II zu voller EU-Rente (Arbeitsmarktrente) und der damit bedingten "Zahlungslöcher".

Deshalb wollte ich mich vorzeitig von den Zuzahlungen befreien lassen und habe nun folgende in meinem von mir gefertigten Anschreiben vorformuliert.

Da ich weiß, daß auch Angestellte der Kassen hier unterwegs sind, bitte ich um "gegenlesen" um die Verständlichkeit zu prüfen.
Und wenn es jemanden möglich ist auszurechnen, was ich eventuell noch bis zur Befreiung aufbringen muss (zur Not würde eine weitläufige Verwandte für die Mahnung der KH-Zuzahlung aufkommen, dies möchte ich aber nur ungern) !


Danke für euere Mühe und liebe Grüße aus Sachsen

Elke



Sehr geehrte Damen und Herren,

bei allem Verständnis für die Sparzwänge der Krankenkassen, wende ich mich heute an Sie um ein wenig Verständnis für meine Situation zu bekommen in der Hoffnung, dass Sie eine für mich tragbare Lösung finden.

Zum besseren Verständnis schildere ich Ihnen mal den Ablauf der Geschehnisse:

- Im Jahr 2009 stellte ich auf Aufforderung der ARGE den Antrag auf EU-Rente
- Im gleichen Jahr nahm ich an einer REHA - Maßnahme (Kur) teil und bekam eine Teilrente (dafür musste aber erst ein Widerspruch der Ablehnung erfolgen) mit 50 % . Die bedeutete eine Einmalzahlung nach Abrechnung der Rentenversicherung und der ARGE (Jobcenter) in Höhe von 153,- Euro für das Jahr 2009. Dies dürfte nach meiner Auffassung also kaum anrechenbar für das Jahr 2011 sein.

- Nach Überprüfung, wurde mir dann doch die EU-Rente in Höhe von rund 419,- Euro genehmigt, die von der ARGE mit einem Mietkostenanteil wieder auf die vorherige Summe von rund 704,- Euro aufgefüllt wird.

- im Jahr 2010 rechneten die ARGE(Jobcenter) und die Rentenversicherung die Ansprüche gegenseitig auf, eine Nachzahlung an mich ist nicht erfolgt.

- Seit 01.02.2011 greift nun die volle – EU - Rente, durch die unterschiedlichen Zahlungstermine habe ich aber im Februar noch kein Geld erhalten, dies wird mir erst Ende Februar 2011 ausgezahlt. 

Da ich als chronisch Kranke (Asthmatikerin mit DMP - Programm, ich leide unter Depressionen,Angststörung und Panikattacken) aber gezwungen bin regelmäßig Medikamente zu mir zu nehmen, haben sich bei mir dadurch bedingt schon Zuzahlungen von 55,- Euro ergeben.

Am 31.01.2011 wurde ich als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert und bin dort einige Tage (bis zum 5.2.2011) stationär behandelt worden.
Die Untersuchungen dort ergaben dass ich auf neue Medikamente eingestellt werden musste, für die ich zusätzlich noch mal 60,- Euro zahlen als ( Zuzahlunsanteil im KH ) müsste, was mir bisher aber aufgrund der oben geschilderten Finanzlage derzeit noch nicht möglich war. - Siehe Mahnung KH Bethanien als Anlage 

Bei einem Anruf bei einer Aussenstelle Ihrer Krankenkasse, wurde mir die Auskunft erteilt, dass ich mit einer Befreiung rechnen könnte, wenn ich die o. g. Summe bar zahlen würde. Dies ist mir aber leider derzeit nicht möglich. 

Werde ich jetzt dafür bestraft, dass unsere Politiker sich bei der Hartz VI - Reform nicht einigen können? Dass die zu erwartende Erhöhung wirklich was an meiner finanziellen Lage ändert, wage ich derzeit ernsthaft zu bezweifeln.

Oder hängt es daran dass ich nur halbjährige Bescheide über mein „Einkommen“ ausgestellt bekomme?

Eine fiktive Hochrechnung meines zu erwartenden Einkommens ist laut Aussage des Sachbearbeiters Ihrer Krankenkasse nicht zu erwarten und damit also auch nicht mit einer frühzeitigen Befreiung … Also was bleibt mir als Hartz VI-Empfänger?

Die Zusatzgebühren von 8,- Euro und die Zuzahlungskosten bei den für mich lebensnotwendigen Medikamenten stellen mich vor die Frage: Was tue ich ? Essen und Trinken oder Ausgaben wie Miete und Strom zu zahlen ?

Das mag sich für sie jetzt übertrieben anhören, aber derzeit ist das für mich die entscheidende Frage. Ich musste mir schon bei Verwandten Geld leihen und meinen Vermieter um einen Zahlungsaufschub bitten um nicht auf der Straße zu landen und wenigstens die nötigsten Ausgaben leisten zu können.

Wäre es mir gesundheitlich möglich, würde ich gerne arbeiten gehen, aber wie Sie aus Ihren Unterlagen erkennen können, ist mir dies leider nicht möglich. Dass die momentane Situation mein Krankheitsbild kaum verbessert, macht die ganze Sache für mich noch viel schwieriger.

Deshalb wende ich mich mit diesem Brief an Sie mit der Bitte meinen Fall noch mal zu überprüfen und hoffe dass eine für mich und Sie tragbare Lösung gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf eine Lösung

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 15.02.2011, 20:35

Hallo,

entscheidend für die Befreiung ist, wie hoch die individuelle Belastungsgrenze ist und hoch die bereits für dieses Jahr geleisteten Zuzahlungen sind.

Hier kann man sich kostenlos die Belastungsgrenze berechnen:
http://www.aok.de/bundesweit/zuzahlungs ... -85505.php

Wenn man mit seinen Zuzahlungen von 55,- Euro die Belastugngrenze noch nicht erreicht hat, kann man mit Zahlung des noch fehlenden Betrages an die KK eine Befreiungskarte für das restliche Kalenderjahr 2011 erhalten.


MfG
ratte1

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