Frage zu Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Frage zu Familienversicherung
Hallo alle zusammen.
Ich habe ein Problem und vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Also: ich bin als kaufmännische Angestellte in der Gleitzone, das heisst von 400 bis 800 Euro Brutto Verdienst über meinen Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert bei der DAK.
Mein Lebenspartner war bis jetzt selbstständig und in der PKV versichert.
Da er jetzt sein Unternehmen aufgibt und auch nur 300 Euro Rente bekommt, haben wir überlegt, ob er bei mir in der DAK über die Familienversicherung krankenversichert sein kann, wenn wir heiraten würden.
Also meine Frage ist, muss die DAK ihn in meine Versicherung in die Familienversicherung aufnehmen, wenn wir verheiratet sind, obwohl er vorher privat versichert war und ich nur in der Gleitzone beschäftigt bin?
Es wäre toll, wenn mir da jemand von euch weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Bonny-58
Ich habe ein Problem und vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Also: ich bin als kaufmännische Angestellte in der Gleitzone, das heisst von 400 bis 800 Euro Brutto Verdienst über meinen Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert bei der DAK.
Mein Lebenspartner war bis jetzt selbstständig und in der PKV versichert.
Da er jetzt sein Unternehmen aufgibt und auch nur 300 Euro Rente bekommt, haben wir überlegt, ob er bei mir in der DAK über die Familienversicherung krankenversichert sein kann, wenn wir heiraten würden.
Also meine Frage ist, muss die DAK ihn in meine Versicherung in die Familienversicherung aufnehmen, wenn wir verheiratet sind, obwohl er vorher privat versichert war und ich nur in der Gleitzone beschäftigt bin?
Es wäre toll, wenn mir da jemand von euch weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
Bonny-58
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Hallo,
Zur Frage: Entscheidend ist, dass keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit mehr ausgeübt wird und das gesamte Einkommen (Rente plus etwaiges anderes Einkommen wie z.B. Mieteinnahmen,Zinsen ect.) 360,- EURO pro Monat nicht übersteigt.
Für die Familienversicherung ist es egal, ob das versicherungspflichtige Mitglied 401,- oder 3000,- EURO monatlich verdient.
Freundliche Grüße
ratte1
Falsch, die 55-Jahr-Grenze gilt nicht für die Familienversicherung.Lord Dragon hat geschrieben:Wenn Ihr Partner über 55 Jahre alt ist, dann geht es nicht.
Zur Frage: Entscheidend ist, dass keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit mehr ausgeübt wird und das gesamte Einkommen (Rente plus etwaiges anderes Einkommen wie z.B. Mieteinnahmen,Zinsen ect.) 360,- EURO pro Monat nicht übersteigt.
Für die Familienversicherung ist es egal, ob das versicherungspflichtige Mitglied 401,- oder 3000,- EURO monatlich verdient.
Freundliche Grüße
ratte1
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Auszug aus § 6ratte1 hat geschrieben:Nein, eine Versicherungsfreiheit mit 55 Jahren gilt nur für die in § 6 genannten Fällen und dazu gehört die Familienversicherung nicht.Lord Dragon hat geschrieben:Wie kann es sein?
Ist man nicht mit 55 Jahren versicherungsfrei?
MfG
ratte1
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Auszug aus § 6
LordDragon, worauf willst du hinaus? Hier im geschilderten Fall geht es um eine Familienversicherung. Die Altergrenze bezieht sich nur auf eine Pflichtversicherung, und um die geht es hier nicht.(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Familienversicherung und PKV
Hallo,
eine Familienversichernung ist grundsätzlich möglich wenn
A) Das Gesamteinkommen deines Ehemannes unter 360 € liegt, sollte es ja laut deinen Angaben.
B) Ihr verheiratet seit
C) Da du in der Gleitzone beschäftigt bist, bis du in der GKV pflichtversichert.
Somit ist eine Familienversicherung möglich,
eine Familienversichernung ist grundsätzlich möglich wenn
A) Das Gesamteinkommen deines Ehemannes unter 360 € liegt, sollte es ja laut deinen Angaben.
B) Ihr verheiratet seit
C) Da du in der Gleitzone beschäftigt bist, bis du in der GKV pflichtversichert.
Somit ist eine Familienversicherung möglich,