Frage wegen Versicherungsflicht
Moderator: Czauderna
So hab jetzt so eine Beitragsbescheinigung bekommen leider kann ich nicht sagen wie die berechnet worden sind da steht nur.Bully hat geschrieben:schreib mal, wenn Du den Bescheid hast, wie Sie die offenen Beträge errechnet haben b.z.w. aufgelistet haben
Wir bitten Sie für die Zeit vom 01.04.2007 bis 30.06.2010 noch insgesamt 5.548,83 EUR in den Nächsten tagen nachzuzahlen.
Wird Montag oder Dienstag bezahlt.
Und die Beiträge ab 01.07.2010 wurden so berechnet Krankenversicherung 121.79 EUR + Pflegeversicherung 18.74 EUR ergibt einen gesamt Betrag von 140,53 EUR bis zum 15 des Folgemonats zu bezahlen.
So hab jetzt aber noch eine andere Frage.
Also ich hab mich ja am 22.07.2010 bei der Arge angemeldet und die bezahlen dann auch die Versicherung ab dem zeit punkt für mich.
Aber muss ich jetzt die Zeit vom 01.07.2010-21.07.2010 noch selbst bezahlen oder übernimmt die Arge den ganzen Monat 07 und wenn nicht bekomm ich dann von der AOK noch mal eine neue Rechnung für den Monat, da es ja kein voller Monat mehr ist.
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- Registriert: 28.03.2007, 13:35
Ich hatte die Frau auch 2 mal gefragt ob Rückwirkent Säumniszuschläge berechnet worden oder noch berechnet werden für die Zeit.
Darauf bekam ich als antwort von der AOK das das vom gesetzt her gar nicht ginge da ich seit 2005 weder eine Rechnung noch bescheid bekam.Erst nach dem Erhalt der Rechnung oder Bescheid dürften Säumniszuschläge berechnet werden.
Wenn ich nach freiwillig seinem posting gehe muss ich ja davon ausgehen das kk machen was sie wollen wenn laut gesetzt, was die AOK sagt ohne eine Rechnung oder bescheid keine Säumniszuschläge berechnet werden dürfen.
Darauf bekam ich als antwort von der AOK das das vom gesetzt her gar nicht ginge da ich seit 2005 weder eine Rechnung noch bescheid bekam.Erst nach dem Erhalt der Rechnung oder Bescheid dürften Säumniszuschläge berechnet werden.
Wenn ich nach freiwillig seinem posting gehe muss ich ja davon ausgehen das kk machen was sie wollen wenn laut gesetzt, was die AOK sagt ohne eine Rechnung oder bescheid keine Säumniszuschläge berechnet werden dürfen.