frage von hampi67
Moderator: Czauderna
frage von hampi67
gerade 1 Tag steht die Frage drin und wird gesperrt. was soll das denn.
Da gibt es Fragen, die stehen seit Jaaaaahren drin und nix wird gesperrt.
Nach meiner Auffassung besteht mit dem Tag nach der EXMAtrikulation ein Anspruch auf FAMIlienversicherung.
Warum: ganz klar. Er ist nicht mehr Student und die Befreiung (zu Beginn
des Studiums ausgesprochen), die die FAMI während des Studiums (bis Tag EXMA) verhindert endet auch mit dem Tag der EXMA.
Was die Krankenkasse (nach meiner Auffassung irrtümlich) meint, ist
dass bei einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft (hier handelte es
sich ja nicht eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft) bei einer EXMA
mitten im Semester (grooooooßzügigerweise) bis Ende des Semesters fortwirkt.
Rossi: das hat hier nix mit dem 190 ABs 9 zu tun.
Dies ist einem Rundschreiben zu versicherungspflichtige Studenten so beschrieben.
ABER: die dann umgekehrt auf den FAMI-Bereich anzuwenden (zum Nachteil) geht nach meiner festen Auffassung NICHT.
FAZIT: Anspruch auf FAMI besteht ab Tag nach EXMA.
Da gibt es Fragen, die stehen seit Jaaaaahren drin und nix wird gesperrt.
Nach meiner Auffassung besteht mit dem Tag nach der EXMAtrikulation ein Anspruch auf FAMIlienversicherung.
Warum: ganz klar. Er ist nicht mehr Student und die Befreiung (zu Beginn
des Studiums ausgesprochen), die die FAMI während des Studiums (bis Tag EXMA) verhindert endet auch mit dem Tag der EXMA.
Was die Krankenkasse (nach meiner Auffassung irrtümlich) meint, ist
dass bei einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft (hier handelte es
sich ja nicht eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft) bei einer EXMA
mitten im Semester (grooooooßzügigerweise) bis Ende des Semesters fortwirkt.
Rossi: das hat hier nix mit dem 190 ABs 9 zu tun.
Dies ist einem Rundschreiben zu versicherungspflichtige Studenten so beschrieben.
ABER: die dann umgekehrt auf den FAMI-Bereich anzuwenden (zum Nachteil) geht nach meiner festen Auffassung NICHT.
FAZIT: Anspruch auf FAMI besteht ab Tag nach EXMA.
Heinrich; völlig klar.
Zitat:
das hat hier nix mit dem 190 ABs 9 zu tun.
Ich wollte dies noch posten, aber unser Günter hatte den Thread schon dicht gemacht.
Die Bestimmungen des § 190 Abs. 9 SGB V betreffen einzig und allein eine versicherungspflichtige Mitgliedschat als Student. Und genau diese haben wir ja gerade nicht. Ich sage ja immer: Äpfel sind nicht gleich Birnen
Man könnte allenfalls über eine *** Anwendung nachdenken. Aber eine *** Anwendung hinkt total, da dies nix mit einer Verwaltungsvereinfachung zu tun hat (Wille des Gesetzgebers).
Zitat:
das hat hier nix mit dem 190 ABs 9 zu tun.
Ich wollte dies noch posten, aber unser Günter hatte den Thread schon dicht gemacht.
Die Bestimmungen des § 190 Abs. 9 SGB V betreffen einzig und allein eine versicherungspflichtige Mitgliedschat als Student. Und genau diese haben wir ja gerade nicht. Ich sage ja immer: Äpfel sind nicht gleich Birnen
Man könnte allenfalls über eine *** Anwendung nachdenken. Aber eine *** Anwendung hinkt total, da dies nix mit einer Verwaltungsvereinfachung zu tun hat (Wille des Gesetzgebers).
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
@Heinrich,
jenes wird in der Praxis noch lange nicht sofort funktionieren.
Du hast hier auf ein Rundschreiben verwiesen; jenes ist schon mal total super.
Leider hast Du das entsprechende Rundschreiben mit der Passage hier nicht eingestellt. Und genau deswegen könnte es weiterhin in die Buchse gehen.
Mittlerweile kann ich aus meiner Praxis nur berichten, dass es am besten ist, das Rundschreiben auszudrucken, die entsprechende Passage mit einem Textmarker zu kennzeichnen und dem Sachgebietsleiter oder dem Geschäftsstellenleiter der Kasse unter die Nase zu jubeln.
Mittlerweile telefoniere ich auch nicht mehr viel mit meiner AOK, wenn ich Probleme habe. Ich dackele höchst persönlich in die AOK Geschäftsstelle (200 Meter von meinem Rathaus entfernt), verlange sofort den Geschäftsstellenleiter und sage Zitat: Einen schönen guten Tag Herr XXX, ich möchte das Pontius-Pilatus-Spielchen (Kunden hin und herschicken / mündlich etwas ablehnen) hier und an dieser Stelle beenden; haben Sie Zeit für mich?! Jenes habe ich heute just noch gemacht; es hat super funktioniert.
jenes wird in der Praxis noch lange nicht sofort funktionieren.
Du hast hier auf ein Rundschreiben verwiesen; jenes ist schon mal total super.
Leider hast Du das entsprechende Rundschreiben mit der Passage hier nicht eingestellt. Und genau deswegen könnte es weiterhin in die Buchse gehen.
Mittlerweile kann ich aus meiner Praxis nur berichten, dass es am besten ist, das Rundschreiben auszudrucken, die entsprechende Passage mit einem Textmarker zu kennzeichnen und dem Sachgebietsleiter oder dem Geschäftsstellenleiter der Kasse unter die Nase zu jubeln.
Mittlerweile telefoniere ich auch nicht mehr viel mit meiner AOK, wenn ich Probleme habe. Ich dackele höchst persönlich in die AOK Geschäftsstelle (200 Meter von meinem Rathaus entfernt), verlange sofort den Geschäftsstellenleiter und sage Zitat: Einen schönen guten Tag Herr XXX, ich möchte das Pontius-Pilatus-Spielchen (Kunden hin und herschicken / mündlich etwas ablehnen) hier und an dieser Stelle beenden; haben Sie Zeit für mich?! Jenes habe ich heute just noch gemacht; es hat super funktioniert.