Formulierungen, wie weit darf eine Kasse gehen.
Moderator: Czauderna
Formulierungen, wie weit darf eine Kasse gehen.
Wie weit darf eine GKV bei Formulierungen gehen?
Als derzeit behinderter sich im Krankenstand befindlicher Mensch, teilte mir meine KK folgendes in einem Bescheid wörtlich mit:
"Diese Vorgaben gelten bereits deshalb als nicht erfüllt, weil von Herrn B. auf Grund der gesundheitlichen Beschwerden eine Arbeit von wirtschaftlichem Wert nicht ausgeübt werden konnte."
Seit 15 Jahren arbeite ich mit meiner Erkrankung und bin seit 10 Jahren in dieser GKV versichert. Ist dies eine Beleidigung oder eine Diskriminirerung. Kann ich Strafantrag stellen? Was ist eure Meinung dazu?
Gruß Bubi
Als derzeit behinderter sich im Krankenstand befindlicher Mensch, teilte mir meine KK folgendes in einem Bescheid wörtlich mit:
"Diese Vorgaben gelten bereits deshalb als nicht erfüllt, weil von Herrn B. auf Grund der gesundheitlichen Beschwerden eine Arbeit von wirtschaftlichem Wert nicht ausgeübt werden konnte."
Seit 15 Jahren arbeite ich mit meiner Erkrankung und bin seit 10 Jahren in dieser GKV versichert. Ist dies eine Beleidigung oder eine Diskriminirerung. Kann ich Strafantrag stellen? Was ist eure Meinung dazu?
Gruß Bubi
Hallo,
keine Beleidigung und auch keine Dikriminierung sondern einfach nur eine Feststellung. Natürlich muss diese Feststellung auf die Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Tätigkeit oder die Erwerbsfähigkeit insgesamt abgezielt sein.
Wäre eine solche Feststellung nämlich beleidigend oder dikriminierend, dann gäbe es keine Erwerbsunfähigkeitsrentner.
"Wirtschaftlicher Wert" - ja klar wird das für eine Arbeit (egal welcher Art) gefordert, sogar von behindernden Menschen in den Werkstätten wird dies gefordert, zwar werden dort andere Proritäten gesetzt, aber die "Forderung" ist genau so da.
Gruss
Czauderna
keine Beleidigung und auch keine Dikriminierung sondern einfach nur eine Feststellung. Natürlich muss diese Feststellung auf die Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Tätigkeit oder die Erwerbsfähigkeit insgesamt abgezielt sein.
Wäre eine solche Feststellung nämlich beleidigend oder dikriminierend, dann gäbe es keine Erwerbsunfähigkeitsrentner.
"Wirtschaftlicher Wert" - ja klar wird das für eine Arbeit (egal welcher Art) gefordert, sogar von behindernden Menschen in den Werkstätten wird dies gefordert, zwar werden dort andere Proritäten gesetzt, aber die "Forderung" ist genau so da.
Gruss
Czauderna
Hallo machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Wäre eine solche Feststellung nämlich beleidigend oder dikriminierend, dann gäbe es keine Erwerbsunfähigkeitsrentner.
deine Einschätzung teile ich, nicht aber den Bezug von wirtschaftlichem Wert zum "Erwerbsunfähigkeitsrentner", denn diese heißen seit längerem Erwerbsminderungsrentner und in den entsprechenden §§ des SGB VI kommt der Begriff nicht vor http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html ; http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__240.html
Gruß!
Machts Sinn
wollte nur mal sehen, ob hier auch fein aufgepasst wird, von wegen Erwerbsunfähigkeitsrente statt Erwerbsminderungsrente - ich sehe, ich kann mich da voll auf dich verlassen. Viel wichtiger ist mir aber, dass du beim Rest mit mir einer Meinung bist.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,Marty hat geschrieben:Dabei versetze sich man immer in die Situation dessen, der es lesen muß, und dessen selbstbewustsein, das vielleicht ohnehin schon angekratzt ist, noch weiter leidet. Nur mal so am Rande
das mag schon stimmen, ändert aber nichts an der Tatsache.
Unbhängig davon - wie sollte man sonst jemanden klar machen dass er
aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit (gleich welcher Art) mehr nachgehen kann. Er kann für den Arbeitslohn keine äquivalente Tätigkeit mehr erbringen weil er eben krank ist.
Bitte einen Vorschlag für eine neue Definition bzw. Begriffserklärung und man darüber diskutieren.
Mit einer Beleidigung hat dies aber nun wirklich nichts zu tun.
Was das Selbstbewusstsein angeht dass durch sogar "unausgesprochene" Einschätzungen mehr als nur leicht angekratzt werden kann - da schaue man sich mal Lagzeitarbeitslose Jugendliche an oder Arbeitslose ab 50 Jahren aufwärts. Da handelt es sich um Beleidungen am laufenden Band - diesen Personen die Botschaft zu vermitteln zu nichts nütze zu sein.
Gruss
Czauderna