Forderungsbescheid, Widerspruchsfrist vergangen, was tun?

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Moderator: Czauderna

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Aras
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Forderungsbescheid, Widerspruchsfrist vergangen, was tun?

Beitrag von Aras » 17.06.2024, 22:19

Person H hat einen Forderungsbescheid vom 16.04.2024 mit folgenden Posten erhalten:

Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge für die Zeiten vom 01.01.2010 bis 31.05.2014, ca. 6600 €
Mahn und Vollstreckungsgebühren, ca 240 €
Säumniszuschläge und Zinsen, ca. 7600 €

Zusammen ca. 14000 €

Hätte ein Widerspruch mit Einwand der Verjährung den Forderungsbescheid gegenstandslos gemacht?

So wie ich das sehe ist der Bescheid bestandskräftig geworden und somit vollstreckbar.

Kann man ggf. noch mit einem Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X angegangen werden?
Wenn ja, wird der Überprüfungsantrag aufschiebende Wirkung für den angegriffenen Forderungsbescheid bewirken? Ich vermute mal nicht.
Kann man aufschiebende Wirkung beim zuständigen SG beantragen? Per einstweiliger Anordnung?

Czauderna
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Re: Forderungsbescheid, Widerspruchsfrist vergangen, was tun?

Beitrag von Czauderna » 17.06.2024, 23:03

Hallo,
das kann man so nicht beantworten, ohne die Vorgeschichte zu kennen. Wenn der Bescheid vom 16.04.2024 Beitragsforderungen von ca. 125,00€ mtl. für 4 Jahre und 5 Monate enthält zzgl. Mahngebühren und Säumniszuschlägen, dann bedarf das schon einer Erläuterung. Sicher, von der Zeit her wären diese Beiträge bereits verjährt (31.05.2018), aber es können hier durchaus Gründe vorliegen, die eine Verjährung gehemmt haben oder gleich eine Verjährungsfrist von 30 Jahre vorliegt.
Gruss
Czauderna

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