Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
Moderator: Czauderna
Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
Hallo,
wie sieht den die Verbeitragung von einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus? Eingezahlt wurde ausschliesslich vom Versicherungsnehmer mit monatlichen Beiträgen zum Fonds-Anteilskauf, steuerlich handelt es sich um eine "alte" Lebensversicherung.
Wird dort im Falle der Kapital-Auszahlung in der freiwilligen Versicherung nur der Ertragsanteil für Beiträge herangezogen oder die gesamte Auszahlung?
Als Zusatz vielleicht noch: der Mitarbeiter der Versicherung gab an, dass dort im Gegensatz zur "normalen" Kapital-LV überhaupt keine Beiträge fällig werden, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Vielen Dank!
wie sieht den die Verbeitragung von einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus? Eingezahlt wurde ausschliesslich vom Versicherungsnehmer mit monatlichen Beiträgen zum Fonds-Anteilskauf, steuerlich handelt es sich um eine "alte" Lebensversicherung.
Wird dort im Falle der Kapital-Auszahlung in der freiwilligen Versicherung nur der Ertragsanteil für Beiträge herangezogen oder die gesamte Auszahlung?
Als Zusatz vielleicht noch: der Mitarbeiter der Versicherung gab an, dass dort im Gegensatz zur "normalen" Kapital-LV überhaupt keine Beiträge fällig werden, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Vielen Dank!
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
Hallo,
zuerst zwei Fragen dazu -
1. Wird die Lebensversicherung auf Rentenbasis ausgezahlt oder in einer Summe ?
2. Wie ist derjenige oder diejenige Krankenversichert ?.
Gruss
Czauderna
zuerst zwei Fragen dazu -
1. Wird die Lebensversicherung auf Rentenbasis ausgezahlt oder in einer Summe ?
2. Wie ist derjenige oder diejenige Krankenversichert ?.
Gruss
Czauderna
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
Hallo,
Auszahlung erfolgt in einer Summe als Kapital, keine Rente
Gesetzliche Krankenversicherung freiwillig
Grüße
harry
Auszahlung erfolgt in einer Summe als Kapital, keine Rente
Gesetzliche Krankenversicherung freiwillig
Grüße
harry
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
Hallo,
so, wie geschildert handelt es sich hier nicht um einen Versorgungsbezug und da die Versicherungssumme in einem Betrag ausbezahlt wird, also keine regelmäßigen Einkünfte vorliegen, ist diese Summe auch beitragsfrei, lediglich die daraus evtl. resultierenden Kapitalerträge sind beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
Czauderna,
danke, ist erstmal keine schlechte Nachricht, ich habe auch in dem Katalog des GKV Spitzenverbands hierzu nichts spezielles gefunden.
Aber die Kapitalerträge wären nach deiner Aussage beitragspflichtig, also am Ende Differenz Kapitalauszahlung ./. alle Einzahlungen.
Nochmals danke
harry
danke, ist erstmal keine schlechte Nachricht, ich habe auch in dem Katalog des GKV Spitzenverbands hierzu nichts spezielles gefunden.
Aber die Kapitalerträge wären nach deiner Aussage beitragspflichtig, also am Ende Differenz Kapitalauszahlung ./. alle Einzahlungen.
Nochmals danke
harry
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
Hallo,harry19 hat geschrieben: ↑06.05.2020, 19:55Czauderna,
danke, ist erstmal keine schlechte Nachricht, ich habe auch in dem Katalog des GKV Spitzenverbands hierzu nichts spezielles gefunden.
Aber die Kapitalerträge wären nach deiner Aussage beitragspflichtig, also am Ende Differenz Kapitalauszahlung ./. alle Einzahlungen.
Nochmals danke
harry
#nein, so meinte ich das nicht, sondern, wenn du das Geld anlegst und dafür x% Zinsen bekommst, dann sind diese Zinsen grundsätzlich beitragspflichtig bei einer freiwilligen Krankenversicherung innerhalb der GKV.
Gruss
Czauderna
Nachtrag vom 09.05.2020 -
durch den Beitrag von heinrich - siehe unten - stimmt meine Meinung natürlich nicht mehr - sorry dafür.
Heinrich ist der aktive Experte und er weiß es definitiv besser.
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
das sehe ich anders und begründe das wie folgt:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf
hier mal auf Seite 6 gehen und den § 5 Abs. 3 Satz 3 ansehen.
Kurz:
"Die Einnahme ist für 12 Monate anzusetzen"
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf
hier mal auf Seite 13 gehen
dann ganz unten schauen.
Da steht dann drin , dass die Kapitalleistung einer privaten Lebensversicherung im Erlebensfall in Höhe des KapitalERTRAGS beitragspflichtig ist.
Recht im Kasten wird dann auf den § 5 Abs. 3 Satz 3 = Ansatz für 12 Monate hingewiesen.
Dann wird dort noch auf § 3 Abs. 1 hingewiesen: das heißt: auch wenn es steuerfrei ist, ist der ERTRAG BEITRAGSPFLICHTIG
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf
hier mal auf Seite 6 gehen und den § 5 Abs. 3 Satz 3 ansehen.
Kurz:
"Die Einnahme ist für 12 Monate anzusetzen"
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf
hier mal auf Seite 13 gehen
dann ganz unten schauen.
Da steht dann drin , dass die Kapitalleistung einer privaten Lebensversicherung im Erlebensfall in Höhe des KapitalERTRAGS beitragspflichtig ist.
Recht im Kasten wird dann auf den § 5 Abs. 3 Satz 3 = Ansatz für 12 Monate hingewiesen.
Dann wird dort noch auf § 3 Abs. 1 hingewiesen: das heißt: auch wenn es steuerfrei ist, ist der ERTRAG BEITRAGSPFLICHTIG
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
heinrich, danke,
gut, aber es geht ja nicht um eine "normale" Kapital-LV sondern um eine fondsgebundene. Es gibt also eigentlich keine Verzinsung wie bei der normalen Anlage, sondern im Moment des Abrufs wird der aktuelle Wert der Anteile ausgezahlt.
Also wäre in diesem Fall der Ertrag:
ausgezahlte Kapitalleistung ./. gesamte Einlage über die Jahre?
Entspricht dies dem zitierten §5 Abs. 3 Satz3 "Einmalige beitragspflichtige Einnahmen..."
Die Frage für mich ist halt, was der Ertrag dann ist.
Danke
harry
gut, aber es geht ja nicht um eine "normale" Kapital-LV sondern um eine fondsgebundene. Es gibt also eigentlich keine Verzinsung wie bei der normalen Anlage, sondern im Moment des Abrufs wird der aktuelle Wert der Anteile ausgezahlt.
Also wäre in diesem Fall der Ertrag:
ausgezahlte Kapitalleistung ./. gesamte Einlage über die Jahre?
Entspricht dies dem zitierten §5 Abs. 3 Satz3 "Einmalige beitragspflichtige Einnahmen..."
Die Frage für mich ist halt, was der Ertrag dann ist.
Danke
harry
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
das könnte so sein, dass das der Etrag ist.
Aber weiß ich das nicht sicher.
Ich bin für mehrere tausend freiwillige Versicherte bezüglich der Beitragseinstufung zuständig.
Ich mache das sehr mehr als 10 Jahren. Jedes Jahr findet eine Prüfung statt.
Warum hatte ich so einen Fall blos noch nie zu Beurteilung. Rate mal.
Soweit ich also aus der Theorie (weil Praxis hatte ich noch nicht) , ist es so, dass
in so einem Fall dann die Versicherungsgesellschaft eine Bescheinigung (möglicherweise Steuerbescheinigung:, müsste ich aber im Büro nachlesen)
über den Ertrag ausstellen müsste.
Diese Bescheinigung würde dann genommen und daraus berechnet.
Wie dann nun die Versicherungsgesellschaft den Ertrag berechnet, kann ich also auf gar keinen Fall mitteilen.
Es wäre aber für mich nachvollziehbar, dass es so gemacht wird, wie auch Du es Dir vorstellst:
nähmlich Auszahlung - Einzahlung (quasi als Milchmädchenrechnung)
PS: bis 1061,67 EUR monatlich gilt sowieso der Mindestbeitrag.
Aber weiß ich das nicht sicher.
Ich bin für mehrere tausend freiwillige Versicherte bezüglich der Beitragseinstufung zuständig.
Ich mache das sehr mehr als 10 Jahren. Jedes Jahr findet eine Prüfung statt.
Warum hatte ich so einen Fall blos noch nie zu Beurteilung. Rate mal.
Soweit ich also aus der Theorie (weil Praxis hatte ich noch nicht) , ist es so, dass
in so einem Fall dann die Versicherungsgesellschaft eine Bescheinigung (möglicherweise Steuerbescheinigung:, müsste ich aber im Büro nachlesen)
über den Ertrag ausstellen müsste.
Diese Bescheinigung würde dann genommen und daraus berechnet.
Wie dann nun die Versicherungsgesellschaft den Ertrag berechnet, kann ich also auf gar keinen Fall mitteilen.
Es wäre aber für mich nachvollziehbar, dass es so gemacht wird, wie auch Du es Dir vorstellst:
nähmlich Auszahlung - Einzahlung (quasi als Milchmädchenrechnung)
PS: bis 1061,67 EUR monatlich gilt sowieso der Mindestbeitrag.
Re: Fondsgebundene Lebensversicherung Verbeitragung
heinrich,
meine Krankenkasse sagte mir dasselbe, sie bekommen die Bescheinigung von der Versicherung. Die Versicherung selbst hält sich auch bedeckt, bzw. sagt, dass keine KK-Beiträge anfallen würden. Aber ich werde es dann eines Tages sehen. Wollte halt nur ein bisschen vorbereitet sein.
Zumindest weiss ich jetzt, wer sich mit freiwilliger Versicherung gut auskennt, wenns mal Fragen gibt ...
danke
harry
meine Krankenkasse sagte mir dasselbe, sie bekommen die Bescheinigung von der Versicherung. Die Versicherung selbst hält sich auch bedeckt, bzw. sagt, dass keine KK-Beiträge anfallen würden. Aber ich werde es dann eines Tages sehen. Wollte halt nur ein bisschen vorbereitet sein.
Zumindest weiss ich jetzt, wer sich mit freiwilliger Versicherung gut auskennt, wenns mal Fragen gibt ...
danke
harry