Famlienversicherung für einen Monat

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Mephisto20
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Famlienversicherung für einen Monat

Beitrag von Mephisto20 » 12.04.2016, 12:27

Liebe Experten,

Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Abfindungsvertrag unterschrieben
und mein Arbeitsverhältnis endet zur Mitte 2016. In Verbindung hiermit
Momentan bin ich in der PKV versichert.
Nach Ablauf meines Arbeitsverhältnises möchte ich über meine Frau Famlienversichert sein.
Vorausschtlich werde ich bereits einen Monat später schon wieder anfangen zu arbeiten.

Nun habe ich folgendes Problem. Ich liege mit meinen regelmäßigen Kaptaleinkünften leicht über dem Höchstbetrag von 415 EUR / Monat.

Nun meine Frage:
Wie bewertet die Krankenkasse, ob der Satz überschritten ist ?
Ist hierfür maßgeblich, wieviel ich im betreffenden Monat ausgezahlt faktisch bekomme ? Oder wird der Mittelwert über das aktuelle Jahr genommen ? Habe ich die Möglichkeit meine Kapitaleinkünfte für diesen Monat zu reduzieren, um damit die Familienversicherung nutzen zu können ? Kann der Sparerpauschetrag von 1602 EUR (verheiratet) angerechnet werden ?
Habt ihr einen Tipp, wie ich mit dieser Situation am sinnvollsten umgehe ?
Ich möchte in jedem Fall in die GKV wechseln.

Danke für jede Hilfe !

vikingz
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Beitrag von vikingz » 12.04.2016, 18:04

Hallo,

nun, falls hier zentral die Rückkehr in die GKV im Raum steht, könnte 1 Monat Familienversicherung eventuell nicht ausreichen. Falls in der neuen Beschäftigung sofort wieder Versicherungsfreiheit besteht, wäre nämlich die erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten nicht erfüllt.

Aber zur Familienversicherung jedenfalls:

Kapitalerträge sind üblicherweise unregelmäßig und nicht monatsbezogen, die Kasse wird also die durchschnittlichen Einkünfte heranziehen.

Als Nachweis eignen sich der aktuelle Steuerbescheid (=Einkünfte / 12 Monate), oder die letzte/n vorliegende/n Zinsbescheinigung/en. Der Sparerpauschbetrag wird angerechnet.

Kurzfristig lässt sich da in meinen Augen nichts beeinflussen ...man kann die Anlagen überdenken und das Geld unters Kopfkissen legen, aber die Zinseinkünfte kommen ja auch (noch) wo her...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.04.2016, 19:09

vikingz hat geschrieben:Hallo,

nun, falls hier zentral die Rückkehr in die GKV im Raum steht, könnte 1 Monat Familienversicherung eventuell nicht ausreichen. Falls in der neuen Beschäftigung sofort wieder Versicherungsfreiheit besteht, wäre nämlich die erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten nicht erfüllt.
Hallo,
du weißt aber schon, dass das nicht mehr gilt ?
Gruss
Czauderna

vikingz
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Beitrag von vikingz » 12.04.2016, 19:30

Ja, die 5-1-13-Regelungen und neuer die OAV hebeln die Vorversicherungszeit dem Wortlaut nach aus, das sprengte in der ersten Antwort etwas den Rahmen.

Ich zweifle noch, ob das insgesamt in der Rechtsprechung dauerhaft Bestand haben wird, lasse mich zu dem Thema aber auch gerne belehren.

Mephisto20
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Beitrag von Mephisto20 » 13.04.2016, 02:40

Kapitalerträge sind üblicherweise unregelmäßig und nicht monatsbezogen, die Kasse wird also die durchschnittlichen Einkünfte heranziehen.

Als Nachweis eignen sich der aktuelle Steuerbescheid (=Einkünfte / 12 Monate), oder die letzte/n vorliegende/n Zinsbescheinigung/en. Der Sparerpauschbetrag wird angerechnet.

Kurzfristig lässt sich da in meinen Augen nichts beeinflussen ...man kann die Anlagen überdenken und das Geld unters Kopfkissen legen, aber die Zinseinkünfte kommen ja auch (noch) wo her...
Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Wenn ich das richtig verstehe, ist es also vollkommen unerheblich, was ich im betreffenden Monat an Einnahmen habe ?
Was ist denn dann ausschlaggebend für den Versicherer ?
Die Einkünfte des Vorjahres ? Oder die des letzten Steuerbescheides (bei mir 2014?
Oder etwas die tatsächlichen Einkünfte in 2016 aufs Jahr gerechnet und dann gemittelt ? Darauf könnte ich ja theoretisch noch Einfluss nehmen. Die Frage ist ob sich dies für einen Monat lohnt. Und ich möchte vermeiden, dass ich nach meinem Steuerbescheid 2016 zur Kasse gezogen werde, weil evtl. die Erträge in 2014 (aktueller Bescheid) nicht so hoch waren wie in 2016 (oder ist das Thema gegessen, wenn einmalig der Nachweis erbracht wurde) ?

vikingz
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Beitrag von vikingz » 13.04.2016, 18:35

Das monatliche Einkommen ist nicht vollkommen unerheblich. Wäre aber eine eher untypische Anlage, die monatlich unterschiedlich hohe Zinsen abwirft.

Mit dem jetzt vorliegenden Steuerbescheid wird am wahrscheinlichsten geprüft, und später wird nicht nochmal zurückgerechnet.

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