Familienversicherung / Wechselfristen etc.
Moderator: Czauderna
Familienversicherung / Wechselfristen etc.
Guten Tag,
bin seit 15 Monaten ca. bei der hkk. War bisher Single. Meine Lebensgefährtin ist mit 2 Kindern (1x aus ihrer ersten Ehe, 1x gemeinsames Kind) bei der Pronova BKK.
Jetzt haben wir am 31.12.2010 geheiratet. Natürlich soll jetzt eine Familienversicherung daraus werden. Wenn ich sie jetzt bei mir mit aufnehme wie verhält sich das. Laufen sie weiter unter meiner Versicherung oder gelten sie als Neuversicherte in der Versicherung?
Ich möchte halt in nächster Zeit die Kasse wechseln, da wir doch ganz gerne vor Ort eine Beratungsstelle hätten.
Ganz kurz noch zusammengefasst? Ist es möglich, wenn ich sie jetzt aufnehme in meine Versicherung, dass ich dann trotzdem nach 18 Monaten wechseln kann!?
Was passiert mir der bestehenden Krankenversicherung meiner Frau? Müssen wir die selbstständig kündigen oder passiert das automatisch mit dem Antrag bei der hkk!?
Würde mich freuen einige Antworten zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Oppermann
bin seit 15 Monaten ca. bei der hkk. War bisher Single. Meine Lebensgefährtin ist mit 2 Kindern (1x aus ihrer ersten Ehe, 1x gemeinsames Kind) bei der Pronova BKK.
Jetzt haben wir am 31.12.2010 geheiratet. Natürlich soll jetzt eine Familienversicherung daraus werden. Wenn ich sie jetzt bei mir mit aufnehme wie verhält sich das. Laufen sie weiter unter meiner Versicherung oder gelten sie als Neuversicherte in der Versicherung?
Ich möchte halt in nächster Zeit die Kasse wechseln, da wir doch ganz gerne vor Ort eine Beratungsstelle hätten.
Ganz kurz noch zusammengefasst? Ist es möglich, wenn ich sie jetzt aufnehme in meine Versicherung, dass ich dann trotzdem nach 18 Monaten wechseln kann!?
Was passiert mir der bestehenden Krankenversicherung meiner Frau? Müssen wir die selbstständig kündigen oder passiert das automatisch mit dem Antrag bei der hkk!?
Würde mich freuen einige Antworten zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Oppermann
Hallo,
bei der alten Kasse schriftlich nachweisen, dass ab Tag der Heirat bei der neuen Kasse eine Familienversicherung besteht dann kann die freiwillige Versicherung bei der alten Kasse ohne Einhaltung einer Küpndigungsfrist beendet werden. Die Famililenversicherung bedeutet keine Änderung der eigenen Mitgliedschaft, d.h., diese kann, unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden und ein Kassenwechsel kann erfolgen - selbstverständlich gilt dieser Wechsel dann für alle mitversiherten Familienangehörige auch.
Gruss
Czauderna
bei der alten Kasse schriftlich nachweisen, dass ab Tag der Heirat bei der neuen Kasse eine Familienversicherung besteht dann kann die freiwillige Versicherung bei der alten Kasse ohne Einhaltung einer Küpndigungsfrist beendet werden. Die Famililenversicherung bedeutet keine Änderung der eigenen Mitgliedschaft, d.h., diese kann, unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden und ein Kassenwechsel kann erfolgen - selbstverständlich gilt dieser Wechsel dann für alle mitversiherten Familienangehörige auch.
Gruss
Czauderna
wo liest du denn heraus, dass die Frau freiwillig versichert ist?Czauderna hat geschrieben:...dann kann die freiwillige Versicherung bei der alten Kasse ohne Einhaltung einer Küpndigungsfrist beendet werden...
@Marcusvw7: wie ist deine Frau denn zur Zeit versichert? Beschäftigungsverhältnis? Arbeitslosengeld 1 oder Hartz IV?
die aussage, dass eine freiwillige versicherung bei bestehender familienversicherung ohne kündigung endet ist meiner auffassung nach falsch. nach § 10 sgb v besteht kein anspruch auf fv, wenn eine freiwillige versicherung besteht.
hier greift vielmehr satzungsrecht. die krankenkasse kann die freiwillige versicherung laut ihrer satzung bei beginn einer fami enden lassen. muss sie aber nicht, wenns nicht in der satzung steht.
ob im vorliegenden fall überhaupt eine familienversicherung nach § 10 oder nur eine familienzusammenführung gemeint war, ist nicht klar zu erkennen. oft wird gedacht, dass sich die familie nach eheschließung zusammen versichern kann.
vielleicht kann der fragesteller ja etwas genauer werden...
hier greift vielmehr satzungsrecht. die krankenkasse kann die freiwillige versicherung laut ihrer satzung bei beginn einer fami enden lassen. muss sie aber nicht, wenns nicht in der satzung steht.
ob im vorliegenden fall überhaupt eine familienversicherung nach § 10 oder nur eine familienzusammenführung gemeint war, ist nicht klar zu erkennen. oft wird gedacht, dass sich die familie nach eheschließung zusammen versichern kann.
vielleicht kann der fragesteller ja etwas genauer werden...
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Laut Satzung der pronova bkk kann man eine freiwillige Mitgliedschaft kündigen, wenn die Voraussetzungen zu einer Familienversicherung vorliegen. Die freiwillige Mitgliedschaft endet in diesen Fällen mit Erfüllung der Voraussetzungen der Familienversicherung.
Für die Familienversicherung des Stiefkindes muss der überwiegende Unterhalt von dir aufgebracht werden. Ansonsten kann ggf. eine Familienversicherung über den leiblichen Vater erfolgen.
Für die Familienversicherung des Stiefkindes muss der überwiegende Unterhalt von dir aufgebracht werden. Ansonsten kann ggf. eine Familienversicherung über den leiblichen Vater erfolgen.
Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Es wurde richtig rausgelesen. Meine Frau bezieht keinerlei Leistungen und ich auch nicht berufstätig. Daher ist sie freiwillig versichert.
Mit der folgenden Sachen kann ich nicht viel anfangen. Wo ist der Unterschied? Ich möchte meine Frau und unsere Kinder mitversichern, da jetzt wo wir verheiratet die Möglichkeit besteht diese mit aufzunehmen.
Gruß Marcus
vielen Dank für die vielen Antworten.
Es wurde richtig rausgelesen. Meine Frau bezieht keinerlei Leistungen und ich auch nicht berufstätig. Daher ist sie freiwillig versichert.
Mit der folgenden Sachen kann ich nicht viel anfangen. Wo ist der Unterschied? Ich möchte meine Frau und unsere Kinder mitversichern, da jetzt wo wir verheiratet die Möglichkeit besteht diese mit aufzunehmen.
Ich erhalte jetzt erst einmal den Antrag. Sobald wir dann die Bestätigung haben werden wir zur pronova gehen und dann sollte das klappen.dresdner hat geschrieben: ob im vorliegenden fall überhaupt eine familienversicherung nach § 10 oder nur eine familienzusammenführung gemeint war, ist nicht klar zu erkennen. oft wird gedacht, dass sich die familie nach eheschließung zusammen versichern kann.
vielleicht kann der fragesteller ja etwas genauer werden...
Gruß Marcus