Hall,
was zählt zum Einkommen bei der Familienversicherung? Hintergrund ist, dass wir uns bei meinem Mann familienversichern lassen müssen. Mein Sohn bekommt aber Unterhalt vom leibl. Vater, da zählt als Einkommen. Aber zählt auch Wohngeld und Kinderzuschlag? Denn Kindergeld zählt ja wohl nicht.
LG Sandra
Familienversicherung, was zählt zum Einkommen?
Moderator: Czauderna
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Hallo,
die Regelungen zum Einkommen bei der Familienversicherung sind in
§ 10 SGB V und § 16 SGB IV beschrieben.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Maßgebend sind alle Einkünfte, die grundsätzlich steuerpflichtig sind. Es gilt das Rundschreiben vom 24.10.2008:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
Wohngeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gehören nicht zu den anzurechnenden Einkünften.
Bei der Familienversicherung hat die Kasse alle Entscheidungen des Finanzamtes zu übernehmen.
Gruß
RHW
die Regelungen zum Einkommen bei der Familienversicherung sind in
§ 10 SGB V und § 16 SGB IV beschrieben.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Maßgebend sind alle Einkünfte, die grundsätzlich steuerpflichtig sind. Es gilt das Rundschreiben vom 24.10.2008:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
Wohngeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gehören nicht zu den anzurechnenden Einkünften.
gehört ebenfalls nicht zu den anzurechnenden Einkünften.Unterhalt, den Kinder von Dritten (z. B. von einem nicht regelmäßig mit ihnen zusammenlebenden Elternteil, vom Sozialamt, vom Jugendamt) erhalten
Bei der Familienversicherung hat die Kasse alle Entscheidungen des Finanzamtes zu übernehmen.
Gruß
RHW