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von Rossi » 21.01.2014, 21:50
Nun ja, es ist nicht nur das Einkommen des Beamten zu berücksichtigen, sondern das "Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts".
D.h, ja wohl, dass bspw. auch Zins-, Mieteinkünfte, Einkünfte aus der Pholti-Anlage natürlich auch dazu zählen. Also nicht nur das Erwersbeinkommen.