Familienversicherung während Elternzeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

sandra73
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Beitrag von sandra73 » 21.01.2014, 20:18

ja das ist richtig, sorry hab ich vergessen das dazu zu schreiben !

Rossi
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Beitrag von Rossi » 21.01.2014, 21:50

Nun ja, es ist nicht nur das Einkommen des Beamten zu berücksichtigen, sondern das "Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts".

D.h, ja wohl, dass bspw. auch Zins-, Mieteinkünfte, Einkünfte aus der Pholti-Anlage natürlich auch dazu zählen. Also nicht nur das Erwersbeinkommen.

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