Hallo,
eine Freundin von mir war bisher privat versichert, da sie über BBG verdient hat. Dann hat sie ein Kind bekommen und hat sich bei einer IKK über ihren Mann familienversichert. Ihr Beschäftigungsverhaltnis läuft aber weiter, sie erhält gerade Elterngeld, da sie im Erziehungsurlaub ist. Bei der privaten wurde sie rausgelassen, da sie den Nachweis über die Mitgliedschaft der IKK vorgelegt hat. Bei der IKK hat sie auch angegeben, dass sie privat versichert war und über BBG verdient hat. Nun ist die Frage aufgekommen, ob die IKK sie tatsächlich hätte aufnehmen dürfen oder ob sie theoretisch weiter bei der PKV hätte versichert bleiben müssen?
Familienversicherung während der Elternzeit
Moderator: Czauderna
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Gemäß §10 SGB V darf die Frau nicht in die Familienversicherung.
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Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Ergo muss die Familienversicherung storniert werden.
Weiß die IKK denn überhaupt, dass vorher ein PKV bestanden hat? Solche Tatbestände werden oft aus Unwissenheit der Krankenkasse gegenüber nicht angegeben.
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Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Ergo muss die Familienversicherung storniert werden.
Weiß die IKK denn überhaupt, dass vorher ein PKV bestanden hat? Solche Tatbestände werden oft aus Unwissenheit der Krankenkasse gegenüber nicht angegeben.
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Gut, der Meinung war ich nämlich auch, war mir aber nicht ganz sicher. Aber wie läuft das nun? Sie hat im Antrag tatsächlich angegeben, wieviel sie vorher verdient hat und dass sie bei der PKV versichert war. Sie ist nun auch bereits seit über einem Jahr bei der IKK. Aus ihrer Sicht hat sie alle Angaben im Aufnahmeantrag der Wahrheit entsprechend angegeben, so dass man ihr eigentlich keinen Vorwurf machen kann. Hätte die IKK da nicht näher prüfen müssen? Ich sehe dass auch so, dass die IKK sie nicht hätte aufnehmen dürfen, hat sie nun aber. Bedeutet dass denn nun nicht auch, dass die dort bleiben kann. Sie wird nun nichts machen, d.h. heißt eigentlich kann doch alles so weitergehen... oder nicht?