familienversicherung und private bu,beitragspflichtig?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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fischin
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familienversicherung und private bu,beitragspflichtig?

Beitrag von fischin » 26.06.2014, 12:33

hallo an alle nutzer dieses forums!
ich muss jetzt ein wenig ausholen um den fall eindeutig zu schildern und hoffe auf hilfreiche antworten eurerseits!

mein mann ist seit ca drei jahren berufsunfähig und war vorher freiwillig selbsversichert da selbstständig.seit das geschäft verkauft wurde ist er bei mir familienversichert.er bezieht eine private bu in höhe von 1289€.mein bruttoeinkommen beträgt seit august 2013 ca 1600€.
ansonsten verfügen wir über kein zusätzliches einkommen.
nun kam der fragebogen der familienversicherung und wir haben diese bu mit angegeben(vorher nicht da wir immer davon ausgegangen waren das eine private bu nicht relevant ist)
nun möchte die kk den bescheid über die zusage der bu von der versicherung haben und will dann weiter entscheiden.
meine frage also: sind kk-beiträge auf eine private bu überhaupt rechtlich und darf die bu zu unserem familieneinkommen dazugezählt werden?wenn ja inwieweit und was sind ev folgen weil wir die bu vorher nicht angegeben haben?
hoffe auf schnelle und hilfreiche antworten damit wir angemessen reagieren können wenn die kk irgendwelche forderungen stellt!!!
ganz lieben dank,fischin

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.06.2014, 12:59

Oha. Da wird wohl was kommen.

Die Familienversicherung ist an Voraussetzungen geknüpft.
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.
Siehe Punkt 5. Das Einkommen aus der privaten Versicherung liegt weit über dem Grenzbetrag. Diese Einnahmen hätten beim Antrag auf die Familienversicherung angegeben werden müssen.

Da wird wohl die Familienversicherung rückwirkend beendet da die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Auf den Fragebögen ist auch immer die eindeutige Frage nach dem Einkommen das hier in diesem Fall nicht angegeben wurde.

Dann kommt es wohl zu einer freiwilligen Versicherung und damit auch zur Beitragsforderung.

Angemessen reagieren.. Ich würde eine Ratenzahlung vereinbaren

fischin
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Beitrag von fischin » 03.07.2014, 19:30

vielen dank für die antwort,war ernüchternd aber so wirklich schlau bin ich immer noch nicht.
wie wird es jetzt weitergehen und vor allem wenn die kk die familienversicherung rückwirkend beendet,wie und wo muss und oder kann er sich überhaupt versichern?
ist die kk verpflichtet ihn freiwillig weiter zu versichern? wenn nicht,wie kann er sich überhaupt in zukunft versichern?
lg,fischin

broemmel
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Beitrag von broemmel » 03.07.2014, 21:18

Sorry für die Wahrheit, aber so ist das nunmal. Aber alles schön zu malen hilft dir ja nicht.

Normalerweise wird die fami storniert und umgewandelt in eine freiwillige Versicherung mit rückwirkender Beitragszahlung.


Wenn er vorher gesetzlich versichert war bleibt er auf jeden Fall in der GKV.

fischin
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Beitrag von fischin » 07.07.2014, 11:06

nein er war ,da selbstständig,vorher freiwillig versichert.
wie sieht es denn da aus?müssen kk jeden freiwillig versichern oder besteht die gefahr das er zukünftig nirgends versichert werden kann?????

Christo
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Beitrag von Christo » 07.07.2014, 13:19

fischin hat geschrieben:nein er war ,da selbstständig,vorher freiwillig versichert.
wie sieht es denn da aus?müssen kk jeden freiwillig versichern oder besteht die gefahr das er zukünftig nirgends versichert werden kann?????
Es kommt drauf an, ob dein Mann vorher privat krankenversichert war (also einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung hatte)

oder ob er freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, war er bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwilllig versichert.

Die Krankenkassen muss ihn dann auch rückwirkend freiwillig versichern. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine Gesundheitsprüfung oder ähnliches. Das bedeutet, er kann sich dort auch krankenversichern lassen.

Ach, am besten direkt mit der Krankenversicherung kontakt aufnehmen, bei der dein Mann selbst versichert war.

fischin
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Beitrag von fischin » 07.07.2014, 17:44

vielen dank für die auskunft!
er war vorher freiwillig bei derselben kk freiwillig versichert wie jetzt mit der famvers.
wie hoch sind die beiträge bei der freiwilligen?sind es 14,9% des einkommens(sprich seiner bu) und gibt es da noch möglichkeiten den beitrag geringer zu halten wg anderen belastungen?
fahrten zum therapeuten,zuzahlungen,versicherungen etc

lg,fischin

Christo
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Beitrag von Christo » 08.07.2014, 12:54

fischin hat geschrieben:vielen dank für die auskunft!
er war vorher freiwillig bei derselben kk freiwillig versichert wie jetzt mit der famvers.
wie hoch sind die beiträge bei der freiwilligen?sind es 14,9% des einkommens(sprich seiner bu) und gibt es da noch möglichkeiten den beitrag geringer zu halten wg anderen belastungen?
fahrten zum therapeuten,zuzahlungen,versicherungen etc

lg,fischin
Beiträge bei Freiwilligen ist nicht mein Spezialgebiet. Hier der Tipp. Direkt mit der Krankenkasse reden, Gehaltsbescheinigungen am besten direkt mitnehmen und das vor Ort klären.

Ach und nein, es gibt keine Möglichkeit, den Beitrag geringer zu halten. Die Beiträge sind nur abhängig vom Einkommen, nicht von anderen finanziellen Belastungen.

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