Guten Tag,
die GKV hat bis vor 2 Jahre regelmäßig jährlich die Kapitaleinkünfte meiner Frau abgefragt.
Es war als sehr eng, aber reichte gerade noch so, dass sie nicht aus der Familienvversicherung raus fliegt.
Vorletztes Jahr habe ich einen zweijährigen Gerichtsprozess gegen meinen ExArbeitgeber verloren, weil der mir meine Betriebsrente nicht zahlen wollte.
Ergebnis war, wenn man früher aufhört zu arbeiten, bei mir vor 67, verwirkt man in meinem Fall den Anspruch auf eine monatliche Rente.
Nach Gerichtsbeschluß mußte dann mein ExArbeitgeber mir das Vorsorgekapital auf einen Schlag auszahlen.
Also ich zahle nun seit dem in den nächsten 120 Monaten nochmals ordentlich zusätzlich in die GKV ein.
Seither will die GKV anscheinden bezüglich meiner Frau und der Familienversicherung nichts mehr wissen.
Weil der Beitrag den ich jetzt noch zusätzlich entrichten muß, nochmals wesentlich mehr ist, als wenn sie selbst freiwillig GKV versicher wäre.
Spielt das eine Rolle oder bilde ich mir das nur ein ?
Danke für Antworten und eine erfolgreiche Woche wünsche ich allen Anwesenden !
Familienversicherung und Kapitaleinkünfte
Moderator: Czauderna
Re: Familienversicherung und Kapitaleinkünfte
Hallo,
ja, das bildest du dir nur ein, tatsächlich hat das Eine (Familienversicherung deiner Ehefrau) mit dem Anderen (Kapitalisierung einer Betriebsrente für dich) nichts miteinander zu tun.
Die Krankenkassen überprüfen regelmäßig (jedes Jahr oder auch nur jedes zweite Jahr), ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienversicherung für mitversicherte Ehegatten und ggf. Kinder noch erfüllt werden und die Familienversicherung fortgesetzt werden kann.
Die nächste Anfrage wird mit Sicherheit noch kommen. Bei uns hat der Kollege "Computer" das übernommen, mit anderen Worten, das erfolgte automatisch.
Gruss
Czauderna
ja, das bildest du dir nur ein, tatsächlich hat das Eine (Familienversicherung deiner Ehefrau) mit dem Anderen (Kapitalisierung einer Betriebsrente für dich) nichts miteinander zu tun.
Die Krankenkassen überprüfen regelmäßig (jedes Jahr oder auch nur jedes zweite Jahr), ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienversicherung für mitversicherte Ehegatten und ggf. Kinder noch erfüllt werden und die Familienversicherung fortgesetzt werden kann.
Die nächste Anfrage wird mit Sicherheit noch kommen. Bei uns hat der Kollege "Computer" das übernommen, mit anderen Worten, das erfolgte automatisch.
Gruss
Czauderna