Familienversicherung und freiberuflich o. selbstständig ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Bianca 123
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Registriert: 14.03.2007, 06:24

Familienversicherung und freiberuflich o. selbstständig ?

Beitrag von Bianca 123 » 14.03.2007, 06:33

Hallo :D

ich bin verheiratet , bin arbeitslos geworden. Ich habe auch fast 20 Jahre gearbeitet, aber kein Anrecht auf Arbeitslosengeld II. Von Arbeitsamt erhalte ich keine Förderungen, bin raus aus der Statistik. Also ich bin momentan total abhängig von """Macho""" und habe somit keinen einzigen Pfennig mehr für mich, weder für ein gutes Buch noch sonst etwas.

Meine Frage zur Krankenkasse :

Kann ich nach den ganzen Veränderungen bei den Krankenkassen … geringfügig selbstständig oder freiberuflich arbeiten ??? und trotzdem in der jetzigen Familienversicherung (BKK) bleiben ?

Also vor ein paar Jahren war das in etwa so: jeder Verheiratete konnte sich beim Finanzamt melden, geringfügig selbstständig oder freiberuflich arbeiten. Die Grenze für die Familienversicherung (KK) lag bei 320 (400) Euro. (reinen Gewinn pro Monat). Bis zu dieser Grenze durften diese Personen ohne jegliche Probleme in der Familienversicherung bleiben.

Wie ist das heute ???

Wie ist das morgen bei den Krankenkassen ???

Ich bin über 40, beim Arbeitsamt raus aus der Statistik, kaum noch Chancen, aber ich würde mir gern wenigstens ein kleines Geld erarbeiten, damit ich auch mal wieder zum Haareschneiden gehen kann, ein gutes Buch oder Bildung (Seminare Volkshochschule) zahlen kann.

Da die Tätigkeit geringfügig wäre, möchte ich nicht das Risiko eingehen und ohne Krankenkasse dastehen. Und mit selbst Beiträge zahlen, brauch ich meinen Mann nicht kommen, es reicht mit Ach und Krach für Nahrung und Wohnung sowie Unterhalt für Kind.

Also kann ich selbständig arbeiten und weiterhin in der Familienversicherung bleiben oder geht das heute nicht mehr ???

Falls das heute bzw. morgen (Änderungen KK) noch möglich ist …

Wie hoch ist die Gewinngrenze ? Wie hoch darf diese sein ?

Vielen Dank für eure Antworten

Verzweifelte Bianca

PS: falls so etwas ähnliches schon gefragt wurde, dann wäre ein Link zu den älteren Beiträgen nett, danke. :wink: Ich konnte momentan nichts zu diesem Thema finden :(

Diesel
Beiträge: 81
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Beitrag von Diesel » 14.03.2007, 09:02

Hallo Bianca,

Du kannst Dir sehr wohl (auch nach Beginn der Gesundheitsreform) was für Dich dazuverdienen ohne dass Du aus der Familienversicherung fliegst.

Dazu hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Wie Du schon angesprochen hast, könntest Du aus einer kleinen selbständigen Tätigkeit bis zu 350,- € dazuverdienen ohne dass das Auswirkungen auf Deine Familienversicherung hat.

2. Die unkompliziertere Variante, mit der Du sogar noch etwas mehr Geld verdienen dürftest ist die, dass Du einen 400,- EURO-Job (Minijob) annimmst. Auch das ist unschädlich für die Weiterführung Deiner Familienversicherung.

Schöne Grüße...

Diesel

Bianca 123
Beiträge: 2
Registriert: 14.03.2007, 06:24

Beitrag von Bianca 123 » 14.03.2007, 10:11

Diesel hat geschrieben:Hallo Bianca,

Du kannst Dir sehr wohl (auch nach Beginn der Gesundheitsreform) was für Dich dazuverdienen ohne dass Du aus der Familienversicherung fliegst.

Dazu hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Wie Du schon angesprochen hast, könntest Du aus einer kleinen selbständigen Tätigkeit bis zu 350,- € dazuverdienen ohne dass das Auswirkungen auf Deine Familienversicherung hat.

2. Die unkompliziertere Variante, mit der Du sogar noch etwas mehr Geld verdienen dürftest ist die, dass Du einen 400,- EURO-Job (Minijob) annimmst. Auch das ist unschädlich für die Weiterführung Deiner Familienversicherung.

Schöne Grüße...

Diesel
Hallo Diesel,

das ging ja schnell und dann auch noch so eine tolle Nachricht :D

Danke, da bin ich ja beruhigt und kann jetzt meine Pläne verwirklichen.

Vielen Dank

Schöne Grüße

Bianca

MisterX_de
Beiträge: 40
Registriert: 28.02.2007, 00:07

Beitrag von MisterX_de » 15.04.2007, 22:03

Da wäre ich ja persönlich ein wenig vorsichtiger und würde mir das von deiner kasse schriftlich geben lassen.

Normalerweise ist ein angemeldetes Gewerbe Ausschlusstatbestand für eine Familienversicherung.

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SGB V § 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte,.... wenn er


4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.....

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Sehr schwammige Formulierung. Wird sicherlich unterschiedlich ausgelegt....

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