Hallo,
ich habe eine Tochter aus meiner geschiedenen Ehe. Sie ist bei mir familienversichert. Der Kindesvater ist auch Vollzeitbeschäftigter in der GKV.
Nun bekomme ich nächstes Jahr noch ein Baby mit meinem Freund. Ich möchte in Elternzeit gehen. Das erste Jahr mit Elterngeld, und dann noch die volle Elternzeit bis zum 3. Lj.
Wie verhält sich das mit der Familienversicherung? Bleibt meine Tochter dann weiter bei mir familienversichert? Oder wird sie bei meinem Ex-Mann familienversichert?
Danke für die Antwort.
Viele Grüße
Karin
Familienversicherung
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Deine Tochter bleibt bei Dir familienversichert, solange Du eine eigene Mitgliedschaft hast.
Anders sieht es aus, wenn Du nach den 3 Jahren den Job aufgibst und bei Deinem neuen Mann mitversichert wirst. Dann kann Deine Tochter nur beim Stiefvater mitversichert werden, wenn er sie überwiegend unterhält (funktioniert in der Regel nicht, wenn Unterhalt gezahlt wird, Du einen 400 € -Job hast oder Hartz 4 bezogen wird).
LG, Fee
Deine Tochter bleibt bei Dir familienversichert, solange Du eine eigene Mitgliedschaft hast.
Anders sieht es aus, wenn Du nach den 3 Jahren den Job aufgibst und bei Deinem neuen Mann mitversichert wirst. Dann kann Deine Tochter nur beim Stiefvater mitversichert werden, wenn er sie überwiegend unterhält (funktioniert in der Regel nicht, wenn Unterhalt gezahlt wird, Du einen 400 € -Job hast oder Hartz 4 bezogen wird).
LG, Fee
Wenn du deinen job behälst, dann in elternzeit gehst, belibt deine Mitgliedschaft beitragsfrei fortbestehen. Die Familienversicherung deiner Tochter leitet sich aus deiner Mitgliedschaft ab, welche ja wie eben erwähnt fortbesteht. Also bleibt alles wie vor der Schwangerschaft/vor Bezug des Mutterschaftsgeldes.