Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt: ein junger Mann von Geburt behindert war bis zum Tode seiner Mutter bei ihrer Krankenkasse nfamilienversichert.
Die Mutter ist vom noch lkebenden Kindesvater geschieden.
Frage von hier: Kann der junge Mann nun bei der Krnaakenkasse des Kindesvaters krankenversichert werden? oder ist eine freiwillige Mitgliedschaft zu
beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Herrmann
Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Re: Familienversicherung
Hallo und willkommen im Forum
der Anspruch auf Familienversicherung besteht bei beiden Elternteilen, d.h., wenn der Elternteil verstirbt, bei dem die Familienversicherung
zuletzt ausgeführt wurde, dann erfolgt nahtlos der Übergang in die Familienversicherung des anderen Elternteils.
Mein Rat - Antrag auf Familienversicherung bei neuer Kasse stellen und eine entsprechende Bestätigung der alten Kasse beifügen.
Gruss
Czauderna
der Anspruch auf Familienversicherung besteht bei beiden Elternteilen, d.h., wenn der Elternteil verstirbt, bei dem die Familienversicherung
zuletzt ausgeführt wurde, dann erfolgt nahtlos der Übergang in die Familienversicherung des anderen Elternteils.
Mein Rat - Antrag auf Familienversicherung bei neuer Kasse stellen und eine entsprechende Bestätigung der alten Kasse beifügen.
Gruss
Czauderna