Hallo und einen guten Abend, ich habe eine Frage zur Familienversicherung für unseren Sohn. Unser Sohn ist bei mir mit kostenlos familienversichert.
Beim Fragebogen den wir von der Krankenkasse wegen der Überprüfung bekommen, muß meine Frau auch per Gehaltsbescheinigung ihr Gehalt nachweisen. Sie ist privatversichert. Soweit so gut.
Wo ich mir unsicher bin sind die Angaben zu den Kapitalvermögen. Ich habe bisher keine Angaben darüber gemacht, da unsere Einnahmen aus Zinsen usw. immer weit unter dem Sparerfreibetrag von 1602 Euro lagen. In dem Begleitschreiben das wir immer von der Krankenkasse mitgeschickt bekommen, steht das von den Einnahmen aus Kapitalvermögen der Sparerfreibetrag ( in unserem Falle 1602 Euro für Verheiratete ) abgezogen werden können.
Durch Recherchen im Internet habe ich ein Rundschreiben der Krankenkassen gefunden in dem für Kapitaleinkünfte das gleiche steht wie in dem Begleitschreiben der Krankenkasse.
Ich bin mir jetzt halt unsicher, ob ich die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Selbstauskunft zur Familienversicherung hätte angeben müssen, auch wenn Sie unter dem Sparerfreibetrag liegen oder ob das so ok ist wie ich es gemacht habe.
Von der Krankenkasse hat sich dewegen noch keiner beschwert oder nachgefragt.
Danke Frank
Familienversicherung Sohn
Moderator: Czauderna
@Frank: Die Sache wird sowieso erst interessant wenn das Einkommen Deiner Frau um die 52.200€ (2014) jährlich liegt. Wenn sie selbstständig ist, dann sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Selbstständiger Tätigkeit lt. Steuerbescheid gemeint. Vielleicht hat deshalb die Kasse nie nachgefragt. I.d.R. will die Kasse ja den Steuerbescheid bei PKV-Versicherten Elternteilen mit dazu oder bei Angestellten halt die Lohnabrechnung.
Das Unter- oder Überschreiten der Grenze kann dazu führen, dass die kostenfreie Familienversicherung beim anderen Elternteil durchgeführt oder nicht mehr durchgeführt werden kann.
Das Unter- oder Überschreiten der Grenze kann dazu führen, dass die kostenfreie Familienversicherung beim anderen Elternteil durchgeführt oder nicht mehr durchgeführt werden kann.
Nein ,die Frau erreicht bei weitem nicht die 52.200 Euro. Wir mussten jedesmal die Gehaltsabrechnung mitschicken.
Ansonsten nichts, deshalb bin ich ja ein wenig verunsichert wegen den Angaben zum Kapitalvermögen. Wie gesagt laut Begleitschreiben der Krankenkasse und dem Rundschreiben der Krankenkassen können der Sparerfreibetrag bei Kapitaleinkünften abgezogen werden.
Danke Frank
Ansonsten nichts, deshalb bin ich ja ein wenig verunsichert wegen den Angaben zum Kapitalvermögen. Wie gesagt laut Begleitschreiben der Krankenkasse und dem Rundschreiben der Krankenkassen können der Sparerfreibetrag bei Kapitaleinkünften abgezogen werden.
Danke Frank