Hallo, wir 5-köpfige Patchworkfamilie, Mutti von allen 3 Kindern, Papa 1 leibliches, 2 Stiefkinder, eines mit Unterhalt.
Wir haben Antrag auf Familienversicherung ab 3.September gestellt, da ich ab dann eine unbezahlte Ausbildung beginnen werde. Mein Mann verdient derzeit zwischen 1325€ und 1475€ netto plus Auslöse, ein Stiefsohn bekommt 217 € Unterhalt. Wir erhalten zusätzlich das Kindergeld für 3 Kinder und ich voraussichtlich ca. 700 € Bafög. Familienversicherung für Kind mit Unterhalt wird abgelehnt. Eine andere KK hat in der Berechnung am Telefon eine Pauschale für Haushaltsführung und Kinderbetreuung mit eingerechnet und kam zum Ergebnis, selbst bei einem Netto meines Mannes von ca. 1250 € und bei Annahme meiner Ausbildung als Vollzeitausbildung müßte die Familienversicherung funktionieren. Lt. § 10 Abs.4 SGB V. sind [b]alle[/b] Nettobezüge, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwendet werden können, auch wenn nicht sozialversicherungspflichtig, zur Berechnung heranzuziehen. Da käman bei meinem Mann ca. 200-300 € pro Monat noch hinzu. Ist die KK im Recht?
Familienversicherung Patchworkfamilie 5 Pers. 2 Stiefkinder
Moderator: Czauderna
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Stiefkinder können familienversichert werden, wenn wie in diesem Fall der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt für die Stiefkinder trägt.
BaföG und Kindergeld zählen nicht als Einnahmen zum Lebensunterhalt und werden somit nicht mit berücksichtigt, sodass als Familieneinkommen nur das Einkommen des Stiefvaters und der Unterhalt verbleiben.
Der Rest ein reines Rechenexempel:
Bei einem angenommenen Nettoeinkommen von 1325 EUR würde das Familieneinkommen (1325 + 217 =) 1542 EUR betragen. Der rechnerische Unterhaltsbedarf würde dann (1542 : 5 Personen =) 308,40 EUR betragen. Der Stiefvater würde dann für das Kind mit Unterhalt vom leiblichen Vater nicht den überwiegenden Unterhalt zahlen, da sein Betrag mit 91,40 EUR niedriger ist.
Berücksichtig man nur das Einkommen müsste das Nettoeinkommen des Stiefvater ca. 1960 EUR betragen, damit der überwiegende Unterhalt auch für das Stiefkind mit eigenem Einkommen vorliegt.
Um eine Berechnung mit Berücksichtigung von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu machen, müßte man vielleicht mehr Infos zum zeitlichen Umfang der Ausbildung haben.
BaföG und Kindergeld zählen nicht als Einnahmen zum Lebensunterhalt und werden somit nicht mit berücksichtigt, sodass als Familieneinkommen nur das Einkommen des Stiefvaters und der Unterhalt verbleiben.
Der Rest ein reines Rechenexempel:
Bei einem angenommenen Nettoeinkommen von 1325 EUR würde das Familieneinkommen (1325 + 217 =) 1542 EUR betragen. Der rechnerische Unterhaltsbedarf würde dann (1542 : 5 Personen =) 308,40 EUR betragen. Der Stiefvater würde dann für das Kind mit Unterhalt vom leiblichen Vater nicht den überwiegenden Unterhalt zahlen, da sein Betrag mit 91,40 EUR niedriger ist.
Berücksichtig man nur das Einkommen müsste das Nettoeinkommen des Stiefvater ca. 1960 EUR betragen, damit der überwiegende Unterhalt auch für das Stiefkind mit eigenem Einkommen vorliegt.
Um eine Berechnung mit Berücksichtigung von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu machen, müßte man vielleicht mehr Infos zum zeitlichen Umfang der Ausbildung haben.
Die Ausbildung wird drei Jahre laufen. Hierbei handelt es sich um eine Vollzeitausbildung.
Außerdem wird ab September mein Mann einen Steuerklassenwechsel vornehmen und hat dann in der kommenden Zeit ein Nettoeinkommen von 1650,-€. Zusätzlich erhält er monatlich 200-300 € Auslöse. Laut SGB können alle Nettobezüge die zur Betreibung des Lebensunterhaltes verwendet werden zur Berechnung herangesogen werden. Demnach müßte doch die Rechnung aufgehen, oder?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
josismum
Außerdem wird ab September mein Mann einen Steuerklassenwechsel vornehmen und hat dann in der kommenden Zeit ein Nettoeinkommen von 1650,-€. Zusätzlich erhält er monatlich 200-300 € Auslöse. Laut SGB können alle Nettobezüge die zur Betreibung des Lebensunterhaltes verwendet werden zur Berechnung herangesogen werden. Demnach müßte doch die Rechnung aufgehen, oder?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
josismum
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Falls nach der ersten Berechnung festgestellt wird, dass das Mitglied das Stief- oder Enkelkind nicht überwiegend unterhält, muss eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der Natural- und Betreuungsleistungen erfolgen. Dabei sind der Wert der Haushaltsführung (2012: 1.505,00 EUR) und der Wert der Kinderbetreuung (2012: 78,00 EUR je Kind) anzusetzen.
Wenn beide voll berufstätig sind, wird die Haushaltsführung 50:50 gesplittet und die Kinderbetreuung mit 10:90 (warum auch immer) angesetzt. Danach dürfte einer Familienversicherung nichts im Wege stehen. Am besten aber einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und dann sollen die das mal genau ausrechnen.
Wenn beide voll berufstätig sind, wird die Haushaltsführung 50:50 gesplittet und die Kinderbetreuung mit 10:90 (warum auch immer) angesetzt. Danach dürfte einer Familienversicherung nichts im Wege stehen. Am besten aber einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und dann sollen die das mal genau ausrechnen.
Vielen Dank für die Antworten. Habe nach Ablehnung mit anderer KK telefoniert, die mir dann auch den Tip mit der Haushaltsführung usw. gab. Lt. ihrer Berechnung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten hätte das Einkommen meines Mannes sogar noch niedriger sein dürfen zur positiven Berechnung. Ein weiterer Anruf bei meiner KK mit Hinweis auf die allen Kassen zugänglichen Möglichkeiten und der Hinweis auf unkomplizierten KK-Wechsel und der kleine Stinkefinger, da mein Großer im nächsten Jahr eine Lehre beginnt, haben, oh Wunder, eine Zustimmung erbracht. Also nochmals DANKE und an andere Betroffene: Hartnäckig bleiben!