Familienversicherung Nachforderung Beiträge möglich ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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M.Fireball
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Familienversicherung Nachforderung Beiträge möglich ?

Beitrag von M.Fireball » 22.02.2007, 10:46

Hallo,

eine Frage zur Familienversicherung :
Meine Frau ist gesetzlich pflichtversichert und zur Zeit in Mutterschutz.
Ich bin selbständig tätig seit 2003 und privat versichert.
Meine Einkünfte liegen seit 2004 oberhalb der Bemessungsgrenze
Also haben wir keinen Anspruch auf eine Familienversicherung

Unsere beiden Kinder sind 2004 geboren (Zwillinge)und wurden bei der Mutter gesetzlich mit versichert.

Im Januar 2007 haben wir jetzt ein Schreiben der gesetzlichen Krankenkasse meiner Frau erhalten, mit der Bitte mein Einkommen ab 2004 darzustellen.

Nun die Frage : Kann die Versicherung, nach Eingang meiner Einkommensteuerbescheide die Beiträge für die beiden Kinder für die komplette Zeit nachfordern ?
Das wären nach meinen Recherchen ca. 31 Monate x 2 Kinder x 130,- € = 8060,- € (uff ..... :(( )

Vielen Dank

wolf
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Beitrag von wolf » 23.02.2007, 14:55

Hallo M.Fireball,

die Bestandsprüfung der Familienversicherung müßte doch auch in den Jahren davor erfolgt sein?

Hat die Kasse entspr. Anfragen versandt? Wenn ja, wurden die korrekt ausgefüllt und zurück gesand? In diesem Fall hätte doch schon früher festgestellt werden müssen, dass der Anspruch nicht mehr besteht!

M.Fireball
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Beitrag von M.Fireball » 23.02.2007, 16:25

Hallo wolf

Die Bestandsprüfung ist 2004 mit dem Steuerbescheid von 2003 erfolgt.
2003 lag ich unter der Bemessungsgrenze, da ich in diesem Jahr selbständig geworden bin.
Seitdem die Kinder versichert sind, kam keine weitere Anfrage der Krankenkasse.

wolf
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Beitrag von wolf » 23.02.2007, 17:08

Hallo M.Firebal,

in diesem Fall besteht gute Aussicht sich mit der Kasse zu einigen. Sofern es sich um eine service- und kundenorientierte Krankenkasse handelt, sollte es möglich sein, auf eine rückwirkende Beitragserhebung zu verzichten. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht. Im Streitfall wird sich die Kasse auf die Mitwirkungspflicht der Versicherten berufen.

Unter den derzeitigen Wettberwerbsvoraussetzungen bist Du jedoch in einer guten Position. Ich wünsche viel Glück!

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