Familienversicherung nach Beschäftigung für 15 Kalendertage

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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skoda007

Familienversicherung nach Beschäftigung für 15 Kalendertage

Beitrag von skoda007 » 16.08.2015, 16:06

Hallo zusammen, :D

mein Sohn (20 Jahre) ist vom 01.08.2014 - 15.09.2015 in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig.
Davor hat er vom 01.08.2013 - 31.07.2017 ein freiwilliges soziales Jahr absolviert.
Er beginnt zum 01.10.2015 sein Studium.

Ab dem 01.10.2015 besteht ja grundsätzlich die Möglichkeit der Familienversicherung.

Wie sieht es in dem Zeitraum vom 16.09.2015 - 30.09.2015 aus?
Im Prinzip ist ja auch hier die Fami möglich.

Wobei sich für mich, für diesen Zeitraum folgende Frage stellt:
Müsste er sich für die Zeit (15 Kalendertage) arbeitslos melden und wäre dann über die Agentur für Arbeit selbst versichert?
(Er hat ja mehr als 12 Monate gearbeitet)

Oder kann er auch entscheiden, sich für die Tage nicht arbeitslos zu melden und dann familienversichert sein
bzw., hat er die Möglichkeit im Falle einer Erkrankung sich auf den sogannnten nachgehenden Leistungsanspruch zu berufen,
da ja eine nachfolgende Versicherungspflicht innerhalb eines Monats erfolgt.

Danke vorab für die Hilfe!

Gruß
Rainer

SoFaLeistung
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Registriert: 08.06.2015, 18:21

Re: Familienversicherung nach Beschäftigung für 15 Kalendert

Beitrag von SoFaLeistung » 16.08.2015, 16:22

skoda007 hat geschrieben:Hallo zusammen, :D


Oder kann er auch entscheiden, sich für die Tage nicht arbeitslos zu melden und dann familienversichert sein
Genau so sieht es aus. Bei ALG I bezug Pflichtversicherung ansonsten Familienversicherung
skoda007 hat geschrieben:Hallo zusammen, :D


hat er die Möglichkeit im Falle einer Erkrankung sich auf den sogannnten nachgehenden Leistungsanspruch zu berufen,
da ja eine nachfolgende Versicherungspflicht innerhalb eines Monats erfolgt.
Nein da der Anspruch auf Familienversicherung vorrangig ist. Desweiteren würde er ja ab 01.10. auch familienversichert sein. Eine Pflichtversicherung ist es nur wenn er sich selber als Student versichert (beispielsweise wegen einer studentischen Beschäftigung)

LG

skoda007

Beitrag von skoda007 » 16.08.2015, 17:25

Hallo SoFaLeistung,

erstmal danke für die schnelle Info.

Die erste Antwort habe ich jetzt nicht so ganz verstanden, sorry!

Wenn Du schreibst "Genau so sieht es aus",
bedeutet er kann es sich aussuchen?

Danke!

Lg
Rainer

SoFaLeistung
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Beitrag von SoFaLeistung » 16.08.2015, 17:37

ja er ist nicht dazu verpflichtet ALG I zu beantragen. Tut er es und wird der Antrag bewilligt, wird er auf Grund des ALG I Bezuges versichert,

Wird der Antrag abgelehnt oder stellt er keinen Antrag, so kann man eine Familienversicherung abschließen

skoda007

Beitrag von skoda007 » 16.08.2015, 18:03

Hallo SoFaLeistung,

vielen Dank für die Info, die sehr hilfreich war. :D

Gruß
Rainer

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