Familienversicherung - Kind erhält Rente aus Versicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
geola
Beiträge: 3
Registriert: 03.03.2014, 16:56

Familienversicherung - Kind erhält Rente aus Versicherung

Beitrag von geola » 04.03.2014, 09:52

Hallo,

unser Kind erhält nach einer schweren Erkrankung (100% Schwerbehindert) Leistungen aus einer Kinderinvaliditätsversicherung. Die Leistungen beziehen wir seit fünf Jahren. Der Bezug der Leistungen läuft dieses Jahr aus.
Jetzt möchte die Krankenkasse die Familenversicherung zückwirkend zu 2008 kündigen und Beiträge über den gesamten zeitraum nachfordern. Meine Frage ist, ist das so rechtens oder kommen wir aus der Nummer irgendwie wieder raus?
Wir waren immer der meinung, das Kinder grundsätzlich Familienversichert sind gerade wenn sie schwerbehindert sind.
Oder gint es auch Hoffnung, dass man mit der Krankenkasse einen Kompromiss schließen kann?

Vielen Dank vorab!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 04.03.2014, 09:56

Hallo,
das mit der unbegrenzten Familienversicherung stimmt, aber nur was die Altersgrenzen betrifft, also über das 23. Lebensjahr hinaus. Wenn das Kind allerdings eigenes Einkommen über der jeweils geltenden Grenze hat, wie in diesem Jahr 395,00 €, dann endet auch hier die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 04.03.2014, 10:18

Ist eine Versicherungsleistung Einkommen?

Und wer war denn der Versicherungsnehmer der Kinderinvaliditätsversicherung? Das Kind? Wenn es ein Elternteil war, dann fließt das Geld dem Elternteil, und nicht dem Kind zu!

Also, falls Frage 1 mit ja zu beantworten wäre, was ich hier aber bezweifeln wollte, dann auch nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Ertragsanteil!

Bleibt Frage 2 - wer war VN!

geola
Beiträge: 3
Registriert: 03.03.2014, 16:56

Beitrag von geola » 04.03.2014, 10:25

Versicherungsnehmer sind natürlich die Eltern. Versicherte Person das Kind. Die Leistungen werden auch an die Eltern gezahlt, aber ja für die versicherte Person.
Was meinst Du mit Ertragsanteil aus Frage 1?

Danke vorab!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 04.03.2014, 10:31

Ertragsanteil - nur ein Teil einer zeitlich befristeten Rente gilt als Einkommen! Eine Regelung aus dem Einkommensteuerrecht.

Ist aber irrelevat: die Versicherungsleistung wird an die Eltern gezahlt und fließt den Eltern zu. Ob es für das Kind ist, ist dabei nebensächlich.

Das Kind hat kein Einkommen aus der Versicherung! Das ist ja auch kein Einkommen und kein Einkommensersatz, sondern eine pauschalierte Geldleistung zur Abgeltung von Aufwand. Und den Aufwand haben die Eltern: Betreuung, Pflege, Kosten, ggf. weniger Einkommen aus Teilzeit, etc.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 04.03.2014, 11:28

Hallo,
wenn es tatsächlich so ist, dass nicht das Kind diese Leistung erhält sondern die Eltern (Bezugsberechtigte, nicht Zahlungsempfänger), dann hat der KV-Profi natürlich recht, dann hat das Kind kein eigenes Einkommen - da schließt sich doch die Frage an, wie kommt die Kasse dann auf diese Entscheidung - wurde "nur" eine Erklärung abgegeben oder wurde der Kasse auch entsprechende Unterlagen eingereicht ?.
Gruss
Czauderna

geola
Beiträge: 3
Registriert: 03.03.2014, 16:56

Beitrag von geola » 04.03.2014, 11:43

wir haben von der Kasse eine Anfrage über Einkommen der Kinder erhalten. Wie es aussieht haben wir irrtümlich die Erträge aus den zahlungen als Einkommen des Kindes angegeben, mit entsprechenden Nachweisen. unser Fehler. ich denke, es ist am besten, die Angaben zu revidieren und zurück zuziehen. Bleibt die Frage offen, ob die Kasse das akzeptiert.

Danke für Eure Hilfe!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 04.03.2014, 12:23

Lassen Sie sich von der Versicherung bestätigen, wer der Bezugsberechtigte aus der Versicherung ist und informieren Sie die Kasse, dass die Angaben falsch waren.

Und das ist der Versicherungsnehmer. Er hat ja auch die Pflicht zur Beritragszahlung gehabt. Und die Versicherung zahlt immer an den Versicherungsnehmer, nicht an die versicherte Person.

Ausnahme: Todesfallleistung, wenn VN und VP identisch sind, was man ja aber eben genau aus diesem Grund nie macht. In einer Todesfallversicherung sollte immer der Bezugsberechtigte bei Tod der VN sein. Geht auch um das Thema Erbschaftssteuer!

Antworten