Familienversicherung in unterschiedlichen Konstellationen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

the_diver
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Beitrag von the_diver » 27.10.2014, 10:08

Danke, poet!

"wenn es entsprechend vertraglich geregelt ist" bedeutet also einen unbefristeten Teilzeitvertrag und im Begleitschreiben eine wie von mir vorgeschlagene Formulierung, oder?

Poet
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Beitrag von Poet » 27.10.2014, 10:39

@the_diver: Ja, das ist wichtig.

Thomas3
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Registriert: 29.10.2012, 08:08

Beitrag von Thomas3 » 28.10.2014, 19:53

Was, wenn die Teilzeit befristet ist, z.B. auf 15 Monate?
Muss sie unbedingt als unbefristet formuliert sein, um einen Wechsel zu vollziehen?

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