Guten Tag!
Unser Sohn ist mit dem 23. Geburtstag aus der kostenfreien Familienversicherung rausgeflogen, weil er keine Schul- oder Berufsausbildung hat. Er ist jetzt seit einigen Monaten nicht versichert, weil weder er noch wir das Geld für die freiwillige Versicherung haben. Auf ALG II besteht leider kein Anspruch. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung konnte/wollte er leider bisher nicht finden. Jetzt wurde ihm eine BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) von der Arbeitsagentur angeboten. Zählt das denn als Schul-oder Berufsausbildung, dass er dann wieder in die Versicherung aufgenommen wird?
Wenn das nicht klappt: er hatte mal Krebs und müsste eigentlich dringend zur Nachsorge. gibt es nicht eine Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern und die Kasse (DAK) erlässt die Beiträge für die Zeit, die er sie nicht in Anspruch genommen hat (April 2013 bis jetzt)?
Danke und freundliche Grüße , Thomas Meier
Familienversicherung/Bildungsmaßnahme - Erlass Beiträge
Moderator: Czauderna
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Es müßte denn geprüft wrden ob die BVB Maßnahme als Ausbildung im Sinne des BBiG gilt, meiner Meinung nach nicht, es ergibt sich hier nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... nahmen.pdf
Siehe hier Pkt 5.1.1 Die Agentur für Arbeit hat ggf zu prüfen ob die Versicherungspflicht vorliegt. Sofern denn die Versicherungspflicht vorliegt, ist der weitere Versicherungsschutz gewährleistet. Sollte denn kein Versicherungschutz vorliegen müßte geprüft werden ob durch die AfA die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung übernommen werden.
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... nahmen.pdf
Siehe hier Pkt 5.1.1 Die Agentur für Arbeit hat ggf zu prüfen ob die Versicherungspflicht vorliegt. Sofern denn die Versicherungspflicht vorliegt, ist der weitere Versicherungsschutz gewährleistet. Sollte denn kein Versicherungschutz vorliegen müßte geprüft werden ob durch die AfA die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung übernommen werden.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 09.02.2014, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
@Thomas: Die AfA zahlt ggf. Berufsausbildungsbeihilfe, da kann ein Zuschuss zur KV mit fließen. Ihr müsst dringend zur Krankenkasse, auch der zurückliegende Zeitraum muss geklärt werden, in D gilt Krankenversicherungspflicht. Ich sehe es wie Cicero -> Familienversicherung geht nicht. Zum Erlass rückwirkender Beiträge gibt es bereits einige Threads in Rubrik *Gesetzliche Krankenkassen.*