Familienversicherung/Bildungsmaßnahme - Erlass Beiträge

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
thomas meier
Beiträge: 1
Registriert: 02.02.2014, 11:29

Familienversicherung/Bildungsmaßnahme - Erlass Beiträge

Beitrag von thomas meier » 08.02.2014, 18:56

Guten Tag!
Unser Sohn ist mit dem 23. Geburtstag aus der kostenfreien Familienversicherung rausgeflogen, weil er keine Schul- oder Berufsausbildung hat. Er ist jetzt seit einigen Monaten nicht versichert, weil weder er noch wir das Geld für die freiwillige Versicherung haben. Auf ALG II besteht leider kein Anspruch. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung konnte/wollte er leider bisher nicht finden. Jetzt wurde ihm eine BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) von der Arbeitsagentur angeboten. Zählt das denn als Schul-oder Berufsausbildung, dass er dann wieder in die Versicherung aufgenommen wird?
Wenn das nicht klappt: er hatte mal Krebs und müsste eigentlich dringend zur Nachsorge. gibt es nicht eine Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern und die Kasse (DAK) erlässt die Beiträge für die Zeit, die er sie nicht in Anspruch genommen hat (April 2013 bis jetzt)?
Danke und freundliche Grüße , Thomas Meier

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 09.02.2014, 15:12

Es müßte denn geprüft wrden ob die BVB Maßnahme als Ausbildung im Sinne des BBiG gilt, meiner Meinung nach nicht, es ergibt sich hier nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung

https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... nahmen.pdf

Siehe hier Pkt 5.1.1 Die Agentur für Arbeit hat ggf zu prüfen ob die Versicherungspflicht vorliegt. Sofern denn die Versicherungspflicht vorliegt, ist der weitere Versicherungsschutz gewährleistet. Sollte denn kein Versicherungschutz vorliegen müßte geprüft werden ob durch die AfA die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung übernommen werden.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 09.02.2014, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 09.02.2014, 19:49

@Thomas: Die AfA zahlt ggf. Berufsausbildungsbeihilfe, da kann ein Zuschuss zur KV mit fließen. Ihr müsst dringend zur Krankenkasse, auch der zurückliegende Zeitraum muss geklärt werden, in D gilt Krankenversicherungspflicht. Ich sehe es wie Cicero -> Familienversicherung geht nicht. Zum Erlass rückwirkender Beiträge gibt es bereits einige Threads in Rubrik *Gesetzliche Krankenkassen.*

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 09.02.2014, 21:14

Ich finde es viel erschreckender das die Krebsnachsorge nicht durchgeführt wurde weil keine Mittel vorhanden sind, gleichzeitig aber auch keine Bedürftigkeit vorliegt.

Dafür habe ich absolut kein Verständnis

Antworten