Zunächst einmal vielen Dank an die Sofa´s für die Unterstützung hier.
Jawoll Heinrich bis zum 31.12.1992 war es klasglar; das Kind wäre in die kostenlose Familienversicherung gekommen.
Ab dem 01.01.1993 hat der Gesetzgeber die Begünstigungen für die Spätaussiedler in anderen Gesetzen speziell festgehalten. Unter anderem fand man in § 10 FRG (Fremdrentengesetz), man glaubt es kaum im Fremdrentengesetz wurden Vergünstigungen für die Krankenversicherung geschaffen. Der § 10 FRG wurde erst küzrlich aufgehoben, weil man wieder in anderen Gesetzen die Vergünstigungen geschaffen hat.
So, jetzt muss man genau gucken, was wurde denn im § 10 FRG damals geregelt, weil diese Fassung auf die hier eingestellte Konstellation zutrifft. Im Internet findet man die damalige Fassung des FRG leider nicht mehr. Ich habe aber die damalige Fassung über Umwege jetzt angefordert.
Und dann schauen wir mal, ich denke mal, es sieht nicht gut aus, weil mich genau die von Dir zitierte Stelle aus der BSG-Entscheidung auch zum nachdenken gebracht hat.
Ich habe natürlich schon mit der Kasse gesprochen. Da war das Verhalten genauso wie bei Dir; Ratlosigkeit, keiner wusste etwas.
@CiceroOWL wie wird es denn bei euch gemacht, etwa anders?
Familienversicherung behindertes Kind / Spätaussiedler
Moderator: Czauderna
Also gehen wir davon aus das die Aussiedler nach dem 31.12.92 den Deutschen gleichgestellt korrekt? Ergo ergibt sich fpr mich im Tahmen des GG das die Fami hier vorrangig ist da es zu keiner schlechter Stellung kommen darf, da ja Kinder die deutsche Staatsbürger sind, wenn sie nach dem 01.01.1993 eingebürgert wprden sindm das Anrecht auf eine Familienversichrung haben, ergo Familienversicherung.
Wunderbar, CiceroOWL; jenes wollte ich hören.
Du gehst in die teleologische Schiene des Gesetzes; will heissen, was wollte unser lieber Gesetzgeber. Bis zum 31.12.2002 hat er eine Gleichstellung im BVFG klipp und klar festgehalten. Danach erfolgte es in den anderen Gesetzen.
Im Grundgesetz allein - jenes ist das höchste Gut eines demokratischen Staates - werden die Spätaussiedler besonders begünstigt, d. h. sie werden in fast allen Bereichen gleichgestellt.
Mit der Pflegeversicherung kann ich leben, dass dort keine Gleichstellung erfolgt. Ganz einfach, in Rußland gibt es keine Pflegeversicherung, ergo keine Gleichstellung.
Ich werde weiter recherchieren!
Vielen Dank für die Unterstützung hier!
Du gehst in die teleologische Schiene des Gesetzes; will heissen, was wollte unser lieber Gesetzgeber. Bis zum 31.12.2002 hat er eine Gleichstellung im BVFG klipp und klar festgehalten. Danach erfolgte es in den anderen Gesetzen.
Im Grundgesetz allein - jenes ist das höchste Gut eines demokratischen Staates - werden die Spätaussiedler besonders begünstigt, d. h. sie werden in fast allen Bereichen gleichgestellt.
Mit der Pflegeversicherung kann ich leben, dass dort keine Gleichstellung erfolgt. Ganz einfach, in Rußland gibt es keine Pflegeversicherung, ergo keine Gleichstellung.
Ich werde weiter recherchieren!
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