Familienversichert + Aushilfejob + Urlaubsgeld
Moderator: Czauderna
Familienversichert + Aushilfejob + Urlaubsgeld
Also wie oben beschrieben, ich bin Familienversichert und will das auch weiterhin bleiben.
Ich arbeite auf 400€ Basis aber bin meistens eher so bei 300€ + - vom Verdienst. Allerdings bekomme ich auch als Aushilfe Urlaubsgeld für 24 Tage im Jahr, dabei 43,2€ pro Tag, also insgesamt 1036,80€.
Nun habe ich vor drei Tage im März frei zu nehmen, elf im August und zehn im September. Allerdings hab ich jetzt Angst wegen der Versicherung. Komm ich da auf zu viel Geld? Hab im Netz schon danach gesucht aber irgendwie nichts gefunden, hilfe wäre klasse!
Ich arbeite auf 400€ Basis aber bin meistens eher so bei 300€ + - vom Verdienst. Allerdings bekomme ich auch als Aushilfe Urlaubsgeld für 24 Tage im Jahr, dabei 43,2€ pro Tag, also insgesamt 1036,80€.
Nun habe ich vor drei Tage im März frei zu nehmen, elf im August und zehn im September. Allerdings hab ich jetzt Angst wegen der Versicherung. Komm ich da auf zu viel Geld? Hab im Netz schon danach gesucht aber irgendwie nichts gefunden, hilfe wäre klasse!
Moin,
die Familienversicherung besteht, wenn das regelmässige Einkommen aus einem Minijob unter 400 € liegt.
Regelmässig sind alle einplanbaren Einkünfte aus der Beschäftigung. Also auch das Urlaubsgeld. Umgerechnet auf das Jahr ist es halt wichtig das dein gesamtes Einkommen inkl. Urlaubsgeld unter 4.800 € liegt.
die Familienversicherung besteht, wenn das regelmässige Einkommen aus einem Minijob unter 400 € liegt.
Regelmässig sind alle einplanbaren Einkünfte aus der Beschäftigung. Also auch das Urlaubsgeld. Umgerechnet auf das Jahr ist es halt wichtig das dein gesamtes Einkommen inkl. Urlaubsgeld unter 4.800 € liegt.
Kleine Korrektur: Seit dem 01.01.13 sind es 450,- Euro mtl (jährliches regelmäßiges Einkommen bis 5400,- Euro).broemmel hat geschrieben:Moin,
die Familienversicherung besteht, wenn das regelmässige Einkommen aus einem Minijob unter 400 € liegt.
Regelmässig sind alle einplanbaren Einkünfte aus der Beschäftigung. Also auch das Urlaubsgeld. Umgerechnet auf das Jahr ist es halt wichtig das dein gesamtes Einkommen inkl. Urlaubsgeld unter 4.800 € liegt.
MfG
ratte
Okay broemmel
Zitat:
Regelmässig sind alle einplanbaren Einkünfte aus der Beschäftigung. Also auch das Urlaubsgeld. Umgerechnet auf das Jahr ist es halt wichtig das dein gesamtes Einkommen inkl. Urlaubsgeld unter 4.800 € liegt.
Jetzt mal unabhängig von der neuen Grenze von 450,00 Euro.
Wo steht dies, dass hierzu auch die einplanbaren Einkünfte gehören?
Ich nehme meinen Urlaub mal im Frühjahr, dann im Sommer und manchmal auch im Herbst.
Ich selber behalte mir diese Planung selber vor!
Zitat:
Regelmässig sind alle einplanbaren Einkünfte aus der Beschäftigung. Also auch das Urlaubsgeld. Umgerechnet auf das Jahr ist es halt wichtig das dein gesamtes Einkommen inkl. Urlaubsgeld unter 4.800 € liegt.
Jetzt mal unabhängig von der neuen Grenze von 450,00 Euro.
Wo steht dies, dass hierzu auch die einplanbaren Einkünfte gehören?
Ich nehme meinen Urlaub mal im Frühjahr, dann im Sommer und manchmal auch im Herbst.
Ich selber behalte mir diese Planung selber vor!
Ich glaube das entscheidet doch letztendlich der Arbeitgeber ob es denn weiter ein Minijib ist oder nicht, wenn vorraussichtlicht die Grenzen überschritten werden, fällt der Status als Minnijobber eh flach. Sollte denn auch noch denn der RV Träger und die minijobzentrale fesstellen das es sich um eine SV Pflichtige Tätigkeit handelt, auch 4 Jahre später, denn fällt die Familienversicherung auch flach.
aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2012/2012-12-20_Geringfuegigkeits-Richtl.pdf
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159918,0
Veraltet aber insofern noch zu gebrauchen
Es tritt denn die SV Pflicht als Student ein, da es sich hier höchstwahrscheinlich denn um eine Werkstudententätigkeit handelt.
Bitte direkt mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und den Status feststellen lassen.
aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2012/2012-12-20_Geringfuegigkeits-Richtl.pdf
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159918,0
Veraltet aber insofern noch zu gebrauchen
Es tritt denn die SV Pflicht als Student ein, da es sich hier höchstwahrscheinlich denn um eine Werkstudententätigkeit handelt.
Bitte direkt mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und den Status feststellen lassen.