Falsche Krankenhausrechnungen
Moderator: Czauderna
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Re: Falsche Krankenhausrechnungen
Kurios finde ich in dem verlinkten Bericht auch das Zitat der deutschen Krankenhausgesellschaft:
""Fakt ist: 96 Prozent aller abgerechneten Fälle werden selbst nach intensiver Prüfung durch ....den Medizinischen Dienst (MDK) nicht beanstandet",
Bei der gutachterlichen Überprüfung zahnärztlicher Arbeiten arbeitet der MDK m.E. derart unseriös, daß ich Dem kaum zutraue, andererseits Krankenhausabrechungen seriös zu prüfen.
""Fakt ist: 96 Prozent aller abgerechneten Fälle werden selbst nach intensiver Prüfung durch ....den Medizinischen Dienst (MDK) nicht beanstandet",
Bei der gutachterlichen Überprüfung zahnärztlicher Arbeiten arbeitet der MDK m.E. derart unseriös, daß ich Dem kaum zutraue, andererseits Krankenhausabrechungen seriös zu prüfen.
Re: Falsche Krankenhausrechnungen
Das ist ja interessant. Worauf basiert Ihre Meinung?Patient Hans Meier hat geschrieben: Bei der gutachterlichen Überprüfung zahnärztlicher Arbeiten arbeitet der MDK m.E. derart unseriös, daß ich Dem kaum zutraue, andererseits Krankenhausabrechungen seriös zu prüfen.
MfG
ratte1
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Bei Ihnen laufen die zahnärztlichen Gutachten über die KZV?
Wenn der Patient sich wegen eines Mängelgutachtens oder Behandlungsfehlergutachtens an seine Krankenkasse wendet, gibt Die Das weiter an den MDK. Der MDK leitet Alles an MDK-Gutachter weiter.
Das fertige Gutachten schickt der Gutachter an den MDK, der MDK schickt an die Kasse, und Die an den Patienten.
Die KZV vertritt -wie der Name sagt- die Interessen der Zahnärzte. ZB gegenüber den Kassen. Wie könnte die KZV da neutral tätig werden für Gutachten. Vermutlich meinen Sie andere Arten von Gutachten?
Wenn der Patient sich wegen eines Mängelgutachtens oder Behandlungsfehlergutachtens an seine Krankenkasse wendet, gibt Die Das weiter an den MDK. Der MDK leitet Alles an MDK-Gutachter weiter.
Das fertige Gutachten schickt der Gutachter an den MDK, der MDK schickt an die Kasse, und Die an den Patienten.
Die KZV vertritt -wie der Name sagt- die Interessen der Zahnärzte. ZB gegenüber den Kassen. Wie könnte die KZV da neutral tätig werden für Gutachten. Vermutlich meinen Sie andere Arten von Gutachten?
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Habe mich gerade schlau gelesen. Beim Zahnarzt läuft es etwas anders. Gutachter werden von der KZV bestellt
§7
Bestellung der Gutachter
(1) Im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen/Verbänden der Ersatzkassen bestellt jede KZV Gutachter und (mit den Ersatzkassen) Zahnersatz-Obergutachter in der erforderlichen Anzahl. Entsprechendes gilt für den Widerruf. Das
Einvernehmen kann verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Eignung des vorgesehen Gutachters bestehen oder die erforderliche Anzahl der Gutachter in einer Region überschritten wird. Das Einvernehmen gilt personenbezogen auch hergestellt für die Zahnärzte, die am 16.10.2006 hauptamtlich bei den Krankenkassen und deren
Verbänden als Gutachter für Zahnersatz und Zahnkronen tätig sind.
gkv-spitzenverband.de/Gutachterverfahren.gkvnet
Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem MDK ein Zahnarzt beschäftigt ist, der als Gutachter tätig sein kann. Darauf deutet dies hin:
Ich gehe mal davon aus, dass unser MDK keinen Zahnarzt beschäftigt hat.
Aber zum Ausgangsthema: Wie kommst du darauf, dass das dem MDK egal ist?
§7
Bestellung der Gutachter
(1) Im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen/Verbänden der Ersatzkassen bestellt jede KZV Gutachter und (mit den Ersatzkassen) Zahnersatz-Obergutachter in der erforderlichen Anzahl. Entsprechendes gilt für den Widerruf. Das
Einvernehmen kann verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Eignung des vorgesehen Gutachters bestehen oder die erforderliche Anzahl der Gutachter in einer Region überschritten wird. Das Einvernehmen gilt personenbezogen auch hergestellt für die Zahnärzte, die am 16.10.2006 hauptamtlich bei den Krankenkassen und deren
Verbänden als Gutachter für Zahnersatz und Zahnkronen tätig sind.
gkv-spitzenverband.de/Gutachterverfahren.gkvnet
Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem MDK ein Zahnarzt beschäftigt ist, der als Gutachter tätig sein kann. Darauf deutet dies hin:
.mdk.de/1324.htmDabei können die Krankenkassen auf den zahnmedizinischen Sachverstand der Medizinischen Dienste zurückgreifen. Ob ein zahnmedizinisches Gutachten eingeholt wird, entscheidet die Krankenkasse. Alle Leistungen – außervertragliche wie vertragliche – einschließlich der Parodontose-Behandlung, der Kieferorthopädie und der Kieferchirurgie (zum Beispiel Versorgung mit Implantaten) können durch die Medizinischen Dienste begutachtet werden. Das Beratungsangebot der Medizinischen Dienste kann je nach Bundesland unterschiedlich organisiert sein.
Ich gehe mal davon aus, dass unser MDK keinen Zahnarzt beschäftigt hat.
Aber zum Ausgangsthema: Wie kommst du darauf, dass das dem MDK egal ist?
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Also bei meinem Gutachten hatte ich keine Silbe mit der KZV zu tun.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Habe mich gerade schlau gelesen. Beim Zahnarzt läuft es etwas anders. Gutachter werden von der KZV bestellt
Nur mit der Krankenkasse, dem MDK und dem Gutachter.
Die KZV wurde auch Nirgendwo irgendwie erwähnt. Das paßt garnicht zu Dem Was Sie schreiben.
Offenbar haben Sie Nie ein zahnärztliches Gutachten machen lassen(ob beim MDK oder Anderswo ist vermutlich egal) ? Denn sonst würden Sie nicht so fragen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Aber zum Ausgangsthema: Wie kommst du darauf, dass das dem MDK egal ist?
Andererseits wissen Sie mit Ihren 856 Beiträgen ohnehin wie der Hase bei Zahngutachten läuft und Ihre Frage hat einen anderen Zweck, vermute ich.
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Sie meinen doch wohl Ihre Frage:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich schrieb doch, dass es bei uns anders läuft und der MDK wohl keinen Zahnarzt beschäftigt hat. Welchen anderen Zweck soll meine Frage denn haben?
die bezog sich auf meinen Folgerung:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:...Wie kommst du darauf, dass das dem MDK egal ist?
Ob Das bei Ihnen die KZV macht und bei mir der MDK ist ja ein anderes Thema.Patient Hans Meier hat geschrieben:...Warum sollte sich der MDK bei der Kontrolle der Krankenhausabrechnungen vernünftig engagieren, wenn ihm scheinbar egal ist, was im Bereich der zahnärztlichen Begutachtung los ist?
Es geht darum, daß die zahnärztliche Begutachtung in D wohl offenkundig überwiegend zu Gunsten der Zahnärzte erfolgt. Was ich Früher in der Form nur "vom Hörensagen" kannte bzw. Hier und Da las, erfuhr ich jetzt in krassester Ausprägung selbst. Ein gutes Falschgutachten erfordert einige Kunstfertigkeit, die der "Gutachter" vermutlich erst im Laufe vieler Jahre erlernt. Was man Alles wegläßt, versteckt, verdreht etc.etc.
Dazu gab es ca. Juli 2010 auch eine Titelgeschichte in einem großen deutschen Nachrichtenmagazin.
Zitat in etwa: "...eklatanter Mangel an unabhängigen Gutachtern insbesondere im zahnärztlichen Bereich..."
Die Folge ist, daß die Patienten auf Ihren zT schlimmen Schäden sitzen bleiben: Alle verweisen darauf, der Gutachter habe ja festgestellt, daß der Zahnarzt richtig vorgegangen sei.
Und da wundert Sie meine Folgerung, daß ich dem MDK(dessen Gutachter bei mir das Gutachten machte) nicht zutraue, Krankenhausabrechungen neutral zu prüfen??
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