falsche Diagnose durch HA, MDK schreibt gesund, Burn-Out
Moderator: Czauderna
falsche Diagnose durch HA, MDK schreibt gesund, Burn-Out
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier in dieser Kategorie des Forums richtig, ansonsten bitte verschieben. Ich bin seit seit dem 26.11.2010 aufgrund Burn-Outs krankgeschrieben. Dem Hausarzt, der mich bisher immer behandelt hat, sagte auch dass ich einen Burn-Out habe und hat mich auch an einen Psycholgen überwiesen. Am 17.01.2011 war ich dann wieder beim Hausarzt, um mich weiter krankschreiben zu lassen und habe mir dann, als ich wieder zu Hause war, die AU genauer angesehen, bzw. auch im I-Net nachgesehen was denn nun dieses Kürzel Z.56 g zu bedeuten hat. I-Net hat ausgespuckt "drohende Arbeitslosigkeit". Der Arzt sagte mir aber immer wieder dass ich einen Burn-Out habe. Bin dann nochmals zu dem Arzt rein und habe ihn darauf angesprochen. Er meinte zu mir, dass wenn er die Diagnose Burn-Out aufschreibt, ich ja auch gleich eine Kur machen muss und er dass halt nicht so aufschreiben kann. Vor zwei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Barmer GEK, dass ich nach einem Gutachten des MDK ab dem 01.02. wieder voll arbeitsfähig bin und ich mich doch bitte arbeitslos melden soll. Meinen Job habe ich wohlgemerkt.
Der MDK hat mich zu keiner Begutachtung einbestellt, sondern nur nach Aktenlage entschieden, und das aufgrund einer verkehrten Diagnose.
Das Vertrauen in diesen Arzt war da natürlich weg und ich habe mir eine Zweitmeinung beim Psychologen eingeholt, der dann auch bestätigt hat dass ich einen Burn-Out habe und derzeit nicht arbeitsfähig bin. Jeden zweiten Tag werde ich von der Barmer angerufen, ich muss/kann doch gegen den Bescheid der Barmer Widerspruch einlegen. Wie soll ich gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, wenn es keine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, es von den Sachbearbeitern heißt ich kann, dann wieder ich muss gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn ich doch nichts gegen den Bescheid unternehmen, dann akzeptiere ich diesen auch so, so hat es mir auch der Psychologe erklärt, der mich mit der Diagnose Burn-Out seit dem 31.01. krankgeschrieben hat.
Heute bin ich dann noch einmal bei der Barmer gewesen, da mir das Krankengeld noch nicht ausgezahlt wurde. Nachdem die Sachbearbeiterin Rücksprache mit der Krankengeldabteilung genommen hatte, teilte mir diese mit, dass noch gar kein Auszahlungsschein vorliegt, den ich aber bereits am 17.01.11 bereits auf der Geschäftsstelle der Barmer abgegeben habe. Ich habe von dem Auszahlungsschein eine Kopie gemacht und diesen zu dem heutigen Gespräch mitgenommen. Die Sachbearbeiterin fing dann auch wieder damit an, dass ich doch endlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen soll und 5 Minuten später sprach sie dann davon, dass ich Widerspruch einlegen kann. Da habe ich sie dann mal gefragt, ob sie sich reden hört. Erst so dann wieder so. Der Knaller war dann, dass die drohende Arbeitslosigkeit und das Burn-Out dieselbe Diagnose ist?
Der Psychologe sagte, dass die drohende Arbeitslosigkeit und das Burn-Out nicht dieselbe Diagnose ist und er mich auch weiter krankschreiben wird.
Was ist zu diesem Fall zu sagen?
ich hoffe ich bin hier in dieser Kategorie des Forums richtig, ansonsten bitte verschieben. Ich bin seit seit dem 26.11.2010 aufgrund Burn-Outs krankgeschrieben. Dem Hausarzt, der mich bisher immer behandelt hat, sagte auch dass ich einen Burn-Out habe und hat mich auch an einen Psycholgen überwiesen. Am 17.01.2011 war ich dann wieder beim Hausarzt, um mich weiter krankschreiben zu lassen und habe mir dann, als ich wieder zu Hause war, die AU genauer angesehen, bzw. auch im I-Net nachgesehen was denn nun dieses Kürzel Z.56 g zu bedeuten hat. I-Net hat ausgespuckt "drohende Arbeitslosigkeit". Der Arzt sagte mir aber immer wieder dass ich einen Burn-Out habe. Bin dann nochmals zu dem Arzt rein und habe ihn darauf angesprochen. Er meinte zu mir, dass wenn er die Diagnose Burn-Out aufschreibt, ich ja auch gleich eine Kur machen muss und er dass halt nicht so aufschreiben kann. Vor zwei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Barmer GEK, dass ich nach einem Gutachten des MDK ab dem 01.02. wieder voll arbeitsfähig bin und ich mich doch bitte arbeitslos melden soll. Meinen Job habe ich wohlgemerkt.
Der MDK hat mich zu keiner Begutachtung einbestellt, sondern nur nach Aktenlage entschieden, und das aufgrund einer verkehrten Diagnose.
Das Vertrauen in diesen Arzt war da natürlich weg und ich habe mir eine Zweitmeinung beim Psychologen eingeholt, der dann auch bestätigt hat dass ich einen Burn-Out habe und derzeit nicht arbeitsfähig bin. Jeden zweiten Tag werde ich von der Barmer angerufen, ich muss/kann doch gegen den Bescheid der Barmer Widerspruch einlegen. Wie soll ich gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, wenn es keine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, es von den Sachbearbeitern heißt ich kann, dann wieder ich muss gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn ich doch nichts gegen den Bescheid unternehmen, dann akzeptiere ich diesen auch so, so hat es mir auch der Psychologe erklärt, der mich mit der Diagnose Burn-Out seit dem 31.01. krankgeschrieben hat.
Heute bin ich dann noch einmal bei der Barmer gewesen, da mir das Krankengeld noch nicht ausgezahlt wurde. Nachdem die Sachbearbeiterin Rücksprache mit der Krankengeldabteilung genommen hatte, teilte mir diese mit, dass noch gar kein Auszahlungsschein vorliegt, den ich aber bereits am 17.01.11 bereits auf der Geschäftsstelle der Barmer abgegeben habe. Ich habe von dem Auszahlungsschein eine Kopie gemacht und diesen zu dem heutigen Gespräch mitgenommen. Die Sachbearbeiterin fing dann auch wieder damit an, dass ich doch endlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen soll und 5 Minuten später sprach sie dann davon, dass ich Widerspruch einlegen kann. Da habe ich sie dann mal gefragt, ob sie sich reden hört. Erst so dann wieder so. Der Knaller war dann, dass die drohende Arbeitslosigkeit und das Burn-Out dieselbe Diagnose ist?
Der Psychologe sagte, dass die drohende Arbeitslosigkeit und das Burn-Out nicht dieselbe Diagnose ist und er mich auch weiter krankschreiben wird.
Was ist zu diesem Fall zu sagen?
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Re: falsche Diagnose durch HA, MDK schreibt gesund, Burn-Out
Ziemlich seltsam, das Ganze. Das fängt mir der Argumentation des Hausarztes an. Z56.0 G als alleinige Diagnose ist doch etwas dürftig. Gut, dass du nun in fachärztlicher Behandlung bist.
"Muss" und "kann" kann sich aus dem Gesprächsverlauf ergeben, die Worte würde ich jetzt nicht so auf die Goldwaage legen. "Müssen" musst du gar nichts, wenn du jedoch weiter Krankengeld erhalten willst, "musst" du Widerspruch einlegen. Es ist jedoch deine Entscheidung, deshalb "kannst" du Widerspruch einlegen. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr, Widerspruch einlegen kannst du trotzdem. Und musst du, wenn du weiterhin Krankengeld erhalten willst .
Lege Widerspruch ein mit der Begründug, die du hier aufgeschrieben hast. In diesem Fall denke ich, dass noch nicht mal was vom Facharzt beigefügt sein muss. Ich denke jedoch, dass es auf jeden Fall hilft, wenn dein Psychiater (ich nehme an, es ist ein Arzt und kein Psychologe, wenn er dich weiter krank schreibt?) auch noch ein paar Zeilen schreibt.
Und was ist das mit der drohenden Arbeitslosigkeit, Verweisung ans Arbeitsamt und bestehendem Beschäftigungsverhältnis? Frag mal bei deiner Kasse nach, woher sie die Info hat, dass dein Beschäftigungsverhältnis beendet sei.
"Muss" und "kann" kann sich aus dem Gesprächsverlauf ergeben, die Worte würde ich jetzt nicht so auf die Goldwaage legen. "Müssen" musst du gar nichts, wenn du jedoch weiter Krankengeld erhalten willst, "musst" du Widerspruch einlegen. Es ist jedoch deine Entscheidung, deshalb "kannst" du Widerspruch einlegen. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr, Widerspruch einlegen kannst du trotzdem. Und musst du, wenn du weiterhin Krankengeld erhalten willst .
Lege Widerspruch ein mit der Begründug, die du hier aufgeschrieben hast. In diesem Fall denke ich, dass noch nicht mal was vom Facharzt beigefügt sein muss. Ich denke jedoch, dass es auf jeden Fall hilft, wenn dein Psychiater (ich nehme an, es ist ein Arzt und kein Psychologe, wenn er dich weiter krank schreibt?) auch noch ein paar Zeilen schreibt.
Und was ist das mit der drohenden Arbeitslosigkeit, Verweisung ans Arbeitsamt und bestehendem Beschäftigungsverhältnis? Frag mal bei deiner Kasse nach, woher sie die Info hat, dass dein Beschäftigungsverhältnis beendet sei.
Hallo,
dazu ist zu sagen - sehr verwirrend, das Ganze.
Wenn diese Diagnos die einzige Diagnose ist, mit der der Arzt die Arbeitsunfähigkeit begründet, dann ist das nicht sehr aussagekräftig.
"Drohende Arbeitslosigkeit" ?? - Dazu muss es doch eine Vorgeschichte geben. Für sich alleine gesehen ist das keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Drohende Arbeitslosigkeit, das gibt es überall, deshlab wird man nicht krankgeschrieben. Ist hier evtl. "Mobbing am Arbeitsplatz" im Spiel ??
Was den Widerspruch gegen die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit seitens der Kasse angeht, da ist eine Rechtsbhelfsbelehrung unter der "Einstellungsmitteilung" nicht eroforderlich - das ist eher von Vorteil, verlängert sich die Widerspruchsfrist von 1 Monat (mit Rechtsbehelfsbelehrung) auf 1 Jahr (ohne Rechtsbehelfsbelehrung).
Einfach machen - das ist die Devise.
Was den Arzt betrifft -sehr schwach, dessen Aussage.
Was den MDK betrifft, das kann ich nachvollziehen, wenn er vom Arzt nur diese Meldung vorliegen hat, was soll er anders entscheiden.
Gut, jetzt kannst Du einwenden, dass er dich persönlich vorladen hätte sollen. Was soll er bei dieser Diagnose mit dir persönlich anfangen ??
Mit dir sprechen und dir deine Version bzw. Meinung zu deinem Gesundheitszustand anhören - wie das ausgehen würde ist wohl klar.
Du fühlst die, von deiner Warte aus gesehen wahrscheinlich auch zu Recht, als arbeitsunfähig wegen Burn out - welche Wahl hat er - dir das zu glauben oder eben nicht. Wenn es aber nur danach ginge, die Arbeitsfähigkeit nach dem eigenen Befinden des Patienten zu beurteilen, dann brauchen wir dazu keinen Medizinischen Dienst.
Was würdest du sagen, wenn er dich persönlich anhört und dann trotzdem auf Arbeitsfähigkeit erkennt ??
Nein, hier muessen aktuelle Befundberichte her, die eine Arbeitsunfähigkeit auch medizinisch begründen, ob dein Psychologe dafür der richtige Mann ist kann ich nicht beurteilen, wichtig ist nur, wenn er kein Zulassung als Kassenarzt hat, dann wird das schwierig mit seiner Absichtserklärung dir eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung auszustellen.
Psychotherapeutische Behandlungen allein begründen keine Arbeitsunfähigkeit.
Vielleicht solltest du hier einen anderen Arzt hinzuziehen, der deine
Arbeitsunfähigkeit auch entsprechend begründen kann.
Der Diagnosenschlüssel "Drohende Arbeitsunfähigkeit" bringt dich jedenfalls nicht weiter - das scheint auch die Kasse so zu sehen.
Tut mir leid, wenn mein Beitrag teilweise etwas schroff klingen sollte, aber ich bin eher ein Freund des offenen Wortes, statt nur das zu schreiben was man evtl. gerne lesen würde.
Gruss
Czauderna
dazu ist zu sagen - sehr verwirrend, das Ganze.
Wenn diese Diagnos die einzige Diagnose ist, mit der der Arzt die Arbeitsunfähigkeit begründet, dann ist das nicht sehr aussagekräftig.
"Drohende Arbeitslosigkeit" ?? - Dazu muss es doch eine Vorgeschichte geben. Für sich alleine gesehen ist das keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Drohende Arbeitslosigkeit, das gibt es überall, deshlab wird man nicht krankgeschrieben. Ist hier evtl. "Mobbing am Arbeitsplatz" im Spiel ??
Was den Widerspruch gegen die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit seitens der Kasse angeht, da ist eine Rechtsbhelfsbelehrung unter der "Einstellungsmitteilung" nicht eroforderlich - das ist eher von Vorteil, verlängert sich die Widerspruchsfrist von 1 Monat (mit Rechtsbehelfsbelehrung) auf 1 Jahr (ohne Rechtsbehelfsbelehrung).
Einfach machen - das ist die Devise.
Was den Arzt betrifft -sehr schwach, dessen Aussage.
Was den MDK betrifft, das kann ich nachvollziehen, wenn er vom Arzt nur diese Meldung vorliegen hat, was soll er anders entscheiden.
Gut, jetzt kannst Du einwenden, dass er dich persönlich vorladen hätte sollen. Was soll er bei dieser Diagnose mit dir persönlich anfangen ??
Mit dir sprechen und dir deine Version bzw. Meinung zu deinem Gesundheitszustand anhören - wie das ausgehen würde ist wohl klar.
Du fühlst die, von deiner Warte aus gesehen wahrscheinlich auch zu Recht, als arbeitsunfähig wegen Burn out - welche Wahl hat er - dir das zu glauben oder eben nicht. Wenn es aber nur danach ginge, die Arbeitsfähigkeit nach dem eigenen Befinden des Patienten zu beurteilen, dann brauchen wir dazu keinen Medizinischen Dienst.
Was würdest du sagen, wenn er dich persönlich anhört und dann trotzdem auf Arbeitsfähigkeit erkennt ??
Nein, hier muessen aktuelle Befundberichte her, die eine Arbeitsunfähigkeit auch medizinisch begründen, ob dein Psychologe dafür der richtige Mann ist kann ich nicht beurteilen, wichtig ist nur, wenn er kein Zulassung als Kassenarzt hat, dann wird das schwierig mit seiner Absichtserklärung dir eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung auszustellen.
Psychotherapeutische Behandlungen allein begründen keine Arbeitsunfähigkeit.
Vielleicht solltest du hier einen anderen Arzt hinzuziehen, der deine
Arbeitsunfähigkeit auch entsprechend begründen kann.
Der Diagnosenschlüssel "Drohende Arbeitsunfähigkeit" bringt dich jedenfalls nicht weiter - das scheint auch die Kasse so zu sehen.
Tut mir leid, wenn mein Beitrag teilweise etwas schroff klingen sollte, aber ich bin eher ein Freund des offenen Wortes, statt nur das zu schreiben was man evtl. gerne lesen würde.
Gruss
Czauderna
Dies kann vielleicht ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:
»Diagnostik - Prinzipien und Methoden - Diagnosestellung beim Burnout-Syndrom
Es gibt, ..., keine einheitliche Definition des Burnout-Syndroms.
Diagnostisch wird dem Burnout-Syndrom in der ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen "nur" eine Z - Diagnose im Anhang zugestanden (die eigentlichen psychiatrischen Diagnosen werden mit einem F kodiert). Folge davon ist, dass keine eigentlichen diagnostischen Leitlinien vorhanden sind, die das Vorhandensein konkreter Symptome fordern.«
http://www.psychiatriegespraech.de/psyc ... nostik.php
Die sogenannten Z-Diagnosen (ICD 10) beschreiben Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Z56 Kontaktanlässe mit Bezug auf das Berufsleben
Inkl.:
Konsequenterweise wäre "Z73." richtig gewesen...
Mit anderen Worten, eine konkrete Diagnostik muss ggf erst noch erfolgen. Wie schon oben erwähnt, ist sicher fachärztliche Behandlung angezeigt und der Hausarzt sollte eine entsprechende Überweisung veranlassen.
»Diagnostik - Prinzipien und Methoden - Diagnosestellung beim Burnout-Syndrom
Es gibt, ..., keine einheitliche Definition des Burnout-Syndroms.
Diagnostisch wird dem Burnout-Syndrom in der ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen "nur" eine Z - Diagnose im Anhang zugestanden (die eigentlichen psychiatrischen Diagnosen werden mit einem F kodiert). Folge davon ist, dass keine eigentlichen diagnostischen Leitlinien vorhanden sind, die das Vorhandensein konkreter Symptome fordern.«
http://www.psychiatriegespraech.de/psyc ... nostik.php
Die sogenannten Z-Diagnosen (ICD 10) beschreiben Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Z56 Kontaktanlässe mit Bezug auf das Berufsleben
Inkl.:
- Arbeitslosigkeit o.n.A.
- Arbeitsplatzwechsel
- Belastende Einteilung der Arbeitszeit
- Drohender Arbeitsplatzverlust
- Nicht zusagende Arbeit
- Schichtarbeit
- Schwierige Arbeitsbedingungen
- Unstimmigkeiten mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen
Konsequenterweise wäre "Z73." richtig gewesen...
Mit anderen Worten, eine konkrete Diagnostik muss ggf erst noch erfolgen. Wie schon oben erwähnt, ist sicher fachärztliche Behandlung angezeigt und der Hausarzt sollte eine entsprechende Überweisung veranlassen.
soeben habe ich mit meinem Arbeitgeber telefoniert und er sagte mir, dass er mich nicht gekündigt hat. Fakt war, dass in diesem Betrieb gemobbt wird. Ich habe auch alles aufgeschrieben, was passiert ist. Dass der Hausarzt da gleich die Diagnose "drohende Arbeitslosigkeit" daraus macht, war mir nicht klar, sagt aber dass ich einen Burn-Out habe. In fachärztlicher Behandlung bin ich bereits und da wurde dass Burn-Out ebenfalls diagnostiziert.
Aufgrund der Diagnose "drohende Arbeitslosigkeit" hat der MDK mich gesundgeschrieben. Darüber habe ich auch einen Bescheid erhalten, aber ohne Angaben darüber, dass ich gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen kann. Warum muss ich jetzt gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen? Wenn ich doch nichts dagegen sage, erkenne ich doch an, was der MDK sagt. Bei der erneuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Psychologen aufgrund von Burn-Out wird nichts gesagt.
Aufgrund der Diagnose "drohende Arbeitslosigkeit" hat der MDK mich gesundgeschrieben. Darüber habe ich auch einen Bescheid erhalten, aber ohne Angaben darüber, dass ich gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen kann. Warum muss ich jetzt gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen? Wenn ich doch nichts dagegen sage, erkenne ich doch an, was der MDK sagt. Bei der erneuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Psychologen aufgrund von Burn-Out wird nichts gesagt.
Hallo,
ich bin mit Sicherheit kein Arzt und masse mir deshalb nicht an Diagnosen zu stellen, schon gar nicht aus der Ferne, aber eines steht fest, Mobbing am Arbeitsplatz ist für sich alleine gesehen keine die Arbeitsunfähigket begründende Diagnose. Von daher hat sich meiner Meinung nach auch der Arzt schwer getan mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gruss
Czauderna
ich bin mit Sicherheit kein Arzt und masse mir deshalb nicht an Diagnosen zu stellen, schon gar nicht aus der Ferne, aber eines steht fest, Mobbing am Arbeitsplatz ist für sich alleine gesehen keine die Arbeitsunfähigket begründende Diagnose. Von daher hat sich meiner Meinung nach auch der Arzt schwer getan mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gruss
Czauderna
Musst Du ja nicht. Wenn Du keinen Widerspruch einlegst, geht allerdings die Barmer davon aus, dass Du wieder arbeiten gehst und wird Dir ab 01.02. kein Krankengeld mehr zahlen...Biened30 hat geschrieben:Warum muss ich jetzt gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen? Wenn ich doch nichts dagegen sage, erkenne ich doch an, was der MDK sagt. Bei der erneuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Psychologen aufgrund von Burn-Out wird nichts gesagt.
Willst Du vielleicht mal Deinen Facharzt fragen, ob er sich in die Sache mal einschaltet? Vielleicht kann er zum MDK-Gutachten Stellung nehmen und die richtige AU-Bescheinigung gleich beifügen.
der Psychologe hat mich am 31.01. wegen des Burn-Out krankgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Erstbescheinigung.
Meine Frage ist auch noch: ich soll vom 07.01 bis 31.01 Krankengeld bekommen. Gezahlt hat die KK aber immer noch nicht, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass ich Krankengeld bekomme. Wie soll ich mich in diesem Punkt verhalten. Ich war schon vorgestern auf der Geschäftsstelle der Barmer GEK, da hieß es dann, dass ich nie einen Auszahlungsschein vorgelegt habe. Ich habe aber eine Kopie von dem Auszahlungsschein gemacht und auch noch einen Eingangsstempel (17.01.2011) von der Barmer draufsetzen lassen. Die Kopie habe ich vorgestern nochmals abgegeben.
Meine Frage ist auch noch: ich soll vom 07.01 bis 31.01 Krankengeld bekommen. Gezahlt hat die KK aber immer noch nicht, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass ich Krankengeld bekomme. Wie soll ich mich in diesem Punkt verhalten. Ich war schon vorgestern auf der Geschäftsstelle der Barmer GEK, da hieß es dann, dass ich nie einen Auszahlungsschein vorgelegt habe. Ich habe aber eine Kopie von dem Auszahlungsschein gemacht und auch noch einen Eingangsstempel (17.01.2011) von der Barmer draufsetzen lassen. Die Kopie habe ich vorgestern nochmals abgegeben.
Ich gehe davon aus, dass die Barmer nun aufgrund der Kopie (mit Eingangsstempel) bis zum Tag, an dem der Arzt den Auszahlschein bescheinigt hatte, zahlen wird. Ich würde aber noch einmal einen aktuellen Auszahlschein im Original vom Facharzt bescheinigen lassen und nachreichen. Da anscheinend der Facharzt das MDK-Gutachten nicht teilt, sollte er sich gegenüber Krankenkasse/MDK (schriftlich) dazu äußern.
Gestern habe ich das folgende Schreiben der Barmer GEK erhalten:
Sehr geehrte Frau XX,
wie bereits am 02.02.2011 mit Ihnen telefonisch besprochen wurde Ihre Arbeitsunfähigkeit durch den MDK zum 31.01.2011 beendet. Da Sie weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht haben, informieren wir Sie darüber, dass ein ärztlich begründeter Widerspruch erforderlich ist, wenn Ihr behandelnder Arzt der Meinung ist, dass Sie über den 31.01.2011 hinaus arbeitsunfähig sind.
Leider haben wir bis heute keine Unterlagen erhalten, daher können wir eine Arbeitsunfähigkeit über den 31.01.2011 hinaus nicht akzeptieren.
Zu diesen Brief muss ich sagen, dass das Telefonat stattgefunden hat. Allerdings mit einem anderen Inhalt, nämlich dass ich Widerspruch einlegen muss gegen den Bescheid der Barmer GEK. Es wurde mit keinem Wort erwähnt, dass eine weitere AU nicht akzeptiert wird. Der Therapeut hat mich am Freitag weiter krankgeschrieben und die AU habe ich dann per Post verschickt. Fehlt nur noch dass mir noch mitgeteilt wird, dass ich eine Therapie nicht machen soll, denn dass wurde mir am 02.02. ebenfalls angedroht. Dem Therapteuten habe ich ebenfalls den Bescheid der KK vorgelegt. Es gibt keine Rechtsbehelfsbelehrung und was habe ich davon wenn es mir mündlich mitgeteilt wird, dass ich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen soll. Dem AG habe ich am Freitag telefonisch mitgeteilt, dass ich weiter krankgeschrieben bin und die AU ebenfalls abgeschickt habe.
Sehr geehrte Frau XX,
wie bereits am 02.02.2011 mit Ihnen telefonisch besprochen wurde Ihre Arbeitsunfähigkeit durch den MDK zum 31.01.2011 beendet. Da Sie weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht haben, informieren wir Sie darüber, dass ein ärztlich begründeter Widerspruch erforderlich ist, wenn Ihr behandelnder Arzt der Meinung ist, dass Sie über den 31.01.2011 hinaus arbeitsunfähig sind.
Leider haben wir bis heute keine Unterlagen erhalten, daher können wir eine Arbeitsunfähigkeit über den 31.01.2011 hinaus nicht akzeptieren.
Zu diesen Brief muss ich sagen, dass das Telefonat stattgefunden hat. Allerdings mit einem anderen Inhalt, nämlich dass ich Widerspruch einlegen muss gegen den Bescheid der Barmer GEK. Es wurde mit keinem Wort erwähnt, dass eine weitere AU nicht akzeptiert wird. Der Therapeut hat mich am Freitag weiter krankgeschrieben und die AU habe ich dann per Post verschickt. Fehlt nur noch dass mir noch mitgeteilt wird, dass ich eine Therapie nicht machen soll, denn dass wurde mir am 02.02. ebenfalls angedroht. Dem Therapteuten habe ich ebenfalls den Bescheid der KK vorgelegt. Es gibt keine Rechtsbehelfsbelehrung und was habe ich davon wenn es mir mündlich mitgeteilt wird, dass ich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen soll. Dem AG habe ich am Freitag telefonisch mitgeteilt, dass ich weiter krankgeschrieben bin und die AU ebenfalls abgeschickt habe.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
das ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen soll wurde mir mündlich mitgeteilt. Dann heißt es auch, dass der Hausarzt Widerspruch einlegen soll. Nun bin ich beim Facharzt und ich kriege von der KK ein Schreiben, dass weitere Krankschreibungen nicht akzeptiert werden. Lesen die nicht mal, dass ich einen Facharzt konsultiert habe und was hat der Facharzt mit dem Widerspruch zu tun? Habe morgen einen Termin beim Facharzt und dann werde ich hören was er mir zu sagen hat.
Hallo Biened30,
gegen einen leistungsrechtlichen Bescheid (hier: Einstellung Krankengeld) kann (nur) der Versicherte Widerspruch erheben.
Gegen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) kann nur ein (Kassen-)Arzt Widerspruch einlegen.
Mach bitte morgen folgendes:
1.) nimm das Gutachten und den Bescheid der Kasse mit zum Facharzt und frag ihn, ob er beim MDK Widerspruch gemäß AU-Richtlinien einlegen wird (als Kassenarzt weiß er, was gemeint ist). Das dürfte eigentlich nicht schwierig sein, da die MDK Beurteilung sich ja auf die Angaben des Hausarztes und nicht auf die Beurteilung, Befunderhebung und Diagnostik des Facharztes bezog.
2.) Wenn Dein Facharzt Dir bestätigt, dass er die Angaben für den MDK machen wird, schreibst Du einen kurzen Brief an die Krankenkasse:
Gruß Leser
gegen einen leistungsrechtlichen Bescheid (hier: Einstellung Krankengeld) kann (nur) der Versicherte Widerspruch erheben.
Gegen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) kann nur ein (Kassen-)Arzt Widerspruch einlegen.
Mach bitte morgen folgendes:
1.) nimm das Gutachten und den Bescheid der Kasse mit zum Facharzt und frag ihn, ob er beim MDK Widerspruch gemäß AU-Richtlinien einlegen wird (als Kassenarzt weiß er, was gemeint ist). Das dürfte eigentlich nicht schwierig sein, da die MDK Beurteilung sich ja auf die Angaben des Hausarztes und nicht auf die Beurteilung, Befunderhebung und Diagnostik des Facharztes bezog.
2.) Wenn Dein Facharzt Dir bestätigt, dass er die Angaben für den MDK machen wird, schreibst Du einen kurzen Brief an die Krankenkasse:
- "gegen Ihren Bescheid vom ... lege ich Widerspruch ein.
Aufgrund meiner nach wie vor bestehenden Erkrankung kann ich zur Zeit (über den 31.01.2011 hinaus) nicht arbeiten. Ich befinde mich zwischenzeitlich bei Dr ... in Behandlung, die von ihm ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt Ihnen bereits vor.
Ich bitte Sie daher ab 01.02.2011 weiterhin Krankengeld zu zahlen."
Datum, Unterschrift
Gruß Leser
so, auch wenn es schon spät ist, aber ich muss mich mal wieder melden. Am Montag bin ich beim Therapeuten gewesen und er sagte vorab, dass die Barmer GEK sich telefonisch erkundigt hat, ob ich die Sitzungen noch nötig hätte, man Mitglieder hat, die die Therapie wirklich brauchen und die Kasse nicht mehr bereit ist die Therapie zu finanzieren. Der Therapeut hat nochmals telefonisch als auch schriftlich bestätigt, dass ich am Burn-Out erkrankt bin und hat Widerspruch eingelegt. Jetzt werde ich telefonisch von der Barmer GEK terrorisiert, dass ich den Widerspruch einlegen sollte, was der Arzt sich denkt, Widerspruch einzulegen und mich weiter krankzuschreiben. Ich habe unter Zeugen mitgeteilt, dass man sich an den Therapeuten zu wenden habe, ich keine weitere Auskunft erteilen werde, worauf man mir noch frech mitteilte, dass ich demnächst aus der Kasse fliege, wenn ich mich weiter krankschreiben lasse.