Vielleicht liest du mal meinen Beitrag. Ich war 2 1/2 Jahre in der pkv. Ansonsten bin ich fast 35 Jahre in der GKV versichert bzw. Familienversichert.dresdner hat geschrieben:also ich finde es auch ungerecht, dass beamte nicht der versicherunspflicht unterliegen. es ist auch ungerecht, dass sich der beamte zunächst keine gedanken um seine rente machen muss. es ist eben auch ungerecht, wenn ein bediensteter des staates zu arbeitszeiten alles gut findet und im krankheitsfall plötzlich hilflos erscheint. um eines klarzustellen, ich teile durchaus die auffassung, dass es eine gewisse soziale härte darstellt, beiträge ausgehend von der mindestbelastungsgrenze zu zahlen, wenn die tatsächlichen einkünfte geringer sind. aber wie hier schon zu recht erwähnt, es bestand nie ein zwang zum wechsel in die pkv. mit welchem recht soll die versichertengemeinschaft diese fehlenden beiträge heute ausgleichen? finde dich einfach damit ab, dass diese regelung so ist.
Und die 2 1/2 Jahre wären überhaupt kein Thema, wenn ich nicht mit 50 schon Frührentnerin geworden wäre.
Dann hätten diese 2 1/2 Jahre nämlich noch in der ersten Hälfte meines Arbeitlebens gelegen.
Und wie schon gesagt, keiner hat mich dieses Thema informiert. Das Einzige was mir damals gesagt wurde war, dass ich mit einem kurzfristigen Halbtagsjob schon wieder in die GKV kommen kann.
So, und jetzt reicht es mir. Ich hab nur gefragt, ob ich mich so versichern muss und ob diese Sache mit Frührentner, 800 EUR als Mindestbeitragsbemessungsgrenze und geringerem Zuschuss durch die RV rechtlich überprüft wurde. Und dann werd ich hier angemacht, als wollte ich mit einem Monatseinkommen von 10.000 EUR sozialhilfe.
Nee danke!!