EU-Rente und muss mich freiwillig versichern

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Kassandra
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Beitrag von Kassandra » 04.01.2010, 22:41

dresdner hat geschrieben:also ich finde es auch ungerecht, dass beamte nicht der versicherunspflicht unterliegen. es ist auch ungerecht, dass sich der beamte zunächst keine gedanken um seine rente machen muss. es ist eben auch ungerecht, wenn ein bediensteter des staates zu arbeitszeiten alles gut findet und im krankheitsfall plötzlich hilflos erscheint. um eines klarzustellen, ich teile durchaus die auffassung, dass es eine gewisse soziale härte darstellt, beiträge ausgehend von der mindestbelastungsgrenze zu zahlen, wenn die tatsächlichen einkünfte geringer sind. aber wie hier schon zu recht erwähnt, es bestand nie ein zwang zum wechsel in die pkv. mit welchem recht soll die versichertengemeinschaft diese fehlenden beiträge heute ausgleichen? finde dich einfach damit ab, dass diese regelung so ist.
Vielleicht liest du mal meinen Beitrag. Ich war 2 1/2 Jahre in der pkv. Ansonsten bin ich fast 35 Jahre in der GKV versichert bzw. Familienversichert.
Und die 2 1/2 Jahre wären überhaupt kein Thema, wenn ich nicht mit 50 schon Frührentnerin geworden wäre.
Dann hätten diese 2 1/2 Jahre nämlich noch in der ersten Hälfte meines Arbeitlebens gelegen.
Und wie schon gesagt, keiner hat mich dieses Thema informiert. Das Einzige was mir damals gesagt wurde war, dass ich mit einem kurzfristigen Halbtagsjob schon wieder in die GKV kommen kann.

So, und jetzt reicht es mir. Ich hab nur gefragt, ob ich mich so versichern muss und ob diese Sache mit Frührentner, 800 EUR als Mindestbeitragsbemessungsgrenze und geringerem Zuschuss durch die RV rechtlich überprüft wurde. Und dann werd ich hier angemacht, als wollte ich mit einem Monatseinkommen von 10.000 EUR sozialhilfe.

Nee danke!!

dresdner
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Beitrag von dresdner » 04.01.2010, 23:31

sorry, wollte dir nicht zu nahe treten.

dass du frühzeitig aus dem erwerbsleben ausscheiden musstest ist tragisch aber eben auch risiko eines jeden arbeitnehmers. die soziale absicherung im schadensfall ist leider immer erst dann ein thema, wenn der schaden eingetreten ist. unabhängig von dir und deinem schicksal behaupte ich dennoch, dass ein privat versicherter arbeitnehmer genau wie jeder andere davon ausgehen muss, dass das erwerbsleben wegen krankheit früher als erwartet endet.

ich empfinde eher die diskussionen um zusätzliche absicherung bei erwerbsunfähigkeit oder um die private rentenabsicherung mühsam, wenn vom netto gar nichts mehr übrig bleibt.

auch du hättest die möglichkeit gehabt, vorzusorgen um so im ereignisfall über zusatzeinkünfte zu verfügen die dann ggf. noch in die mindestbemessungsgrenze fallen und deinen beitrag nicht mehr verändern aber eben - mit deinen worten zu sprechen - besser rechtfertigen würden.

warum und weshalb eine zusätzliche absicherung nicht in erwägung gezogen wurde, gehört nicht in dieses forum.

auch wenn es dir persönlich nicht weiterhilft, es gibt zahlreiche schicksale wie deine.

dass der ton hier - dir gegenüber - vielleicht etwas kühler ist mag auch daran liegen, dass kassenmitarbeiter immer bestrebt sind, sozial verträglich und gesetzlich legal zu entscheiden. ein verbaler "angriff" auf die sozialversicherung hingegen ist immer auch ein kleiner angriff auf die mitarbeiter dieser kassen, die täglich gern damit beschäftigt sind, ihren kunden sorgen und kummer abzunehmen und zugleich ihre eigenen sorgen mit der sozialgesetzgebung hintenanstellen. glaub mir, es ist nicht immer einfach, recht und gesetz einfach nur umzusetzen. auch wenn "uns" manch eine entscheidung nicht immer gerecht erscheint sind wir dennoch verpflichtet, sie umzusetzen, wenn es keine anderen spielräume gibt.

ich wünsche dir dennoch alles gute auf deinem wege.

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