Erstattungsansprüche Krankenkasse
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 25
- Registriert: 13.10.2009, 19:42
Erstattungsansprüche Krankenkasse
Hallo,
eine Frage:
Kann mir jmd. genau erklären bzw. sagen, wo ich mehr über folgendes Thema lesen kann:
Erstattungsansprüche
Beispiel:
A ist Selbstzahler bei Kasse 1 und muss häufiger zum Arzt.
Durch Fehler stellt sich aber heraus, dass A eigentlich bei Kasse 2 als Selbstzahler versichert sein müsste.
Nun wurde A mitgeteilt, dass er sich keine Sorgen machen müsse.
Die Kasse 1 würde bei Kasse 2 einen Erstattungsanspruch stellen.
Wie verhält sich das bei den Beiträgen?
Muss A die Beiträge bei Kasse 1 zurückfordern und an Kasse 2 neu bezahlen? Oder verrechnen die Kassen das untereinander?
eine Frage:
Kann mir jmd. genau erklären bzw. sagen, wo ich mehr über folgendes Thema lesen kann:
Erstattungsansprüche
Beispiel:
A ist Selbstzahler bei Kasse 1 und muss häufiger zum Arzt.
Durch Fehler stellt sich aber heraus, dass A eigentlich bei Kasse 2 als Selbstzahler versichert sein müsste.
Nun wurde A mitgeteilt, dass er sich keine Sorgen machen müsse.
Die Kasse 1 würde bei Kasse 2 einen Erstattungsanspruch stellen.
Wie verhält sich das bei den Beiträgen?
Muss A die Beiträge bei Kasse 1 zurückfordern und an Kasse 2 neu bezahlen? Oder verrechnen die Kassen das untereinander?
und wenn die Kasse 1 für die Rückerstattung Ewigkeiten an Zeit braucht?
Kann der Versicherte die Zahlung dann an Kasse 2 auch verzögern?
Wie sieht es mit diesen hässlichen Säumniszuschlägen (5% pro Monat) aus?
Wie ich das richtig verstehe, gibt es also nicht die Möglichkeit, dass Kasse 1 für Kasse 2 die Beiträge als Einzugsstelle einzzieht?
Kann der Versicherte die Zahlung dann an Kasse 2 auch verzögern?
Wie sieht es mit diesen hässlichen Säumniszuschlägen (5% pro Monat) aus?
Wie ich das richtig verstehe, gibt es also nicht die Möglichkeit, dass Kasse 1 für Kasse 2 die Beiträge als Einzugsstelle einzzieht?
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
wieso säumniszuschläge?
wenn kasse 1 die beiträge erhalten hat, es aber durch eine fehlversicherung kasse 2 sein müsste und bei kasse 1 die beiträge vorhanden sind, müssen doch keine säumniszuschläge bezahlt werden. und wozu muss der kunde wissen, wie lange die kasse für den erstattungsausgleich braucht? die leistungen wurden doch gewährt! der kunde hat doch alles erhalten.
windkom konstruiert immer einen humus zusammen, das ist so furchtbar.
windkom ist einer, der DSL nur deswegen verweigert, weil beim online-banking sonst das geld zu schnell weg wäre und er so nicht mehr von den zinsen leben kann. ich liebe diese typen...
wenn kasse 1 die beiträge erhalten hat, es aber durch eine fehlversicherung kasse 2 sein müsste und bei kasse 1 die beiträge vorhanden sind, müssen doch keine säumniszuschläge bezahlt werden. und wozu muss der kunde wissen, wie lange die kasse für den erstattungsausgleich braucht? die leistungen wurden doch gewährt! der kunde hat doch alles erhalten.
windkom konstruiert immer einen humus zusammen, das ist so furchtbar.
windkom ist einer, der DSL nur deswegen verweigert, weil beim online-banking sonst das geld zu schnell weg wäre und er so nicht mehr von den zinsen leben kann. ich liebe diese typen...
dresdner hat geschrieben:wieso säumniszuschläge?
wenn kasse 1 die beiträge erhalten hat, es aber durch eine fehlversicherung kasse 2 sein müsste und bei kasse 1 die beiträge vorhanden sind, müssen doch keine säumniszuschläge bezahlt werden. und wozu muss der kunde wissen, wie lange die kasse für den erstattungsausgleich braucht? die leistungen wurden doch gewährt! der kunde hat doch alles erhalten.
windkom konstruiert immer einen humus zusammen, das ist so furchtbar.
windkom ist einer, der DSL nur deswegen verweigert, weil beim online-banking sonst das geld zu schnell weg wäre und er so nicht mehr von den zinsen leben kann. ich liebe diese typen...