Erstattung zu viel gezahlte Beiträge für Rente im Zusammentreffen mit Gehalt

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Koschte
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Erstattung zu viel gezahlte Beiträge für Rente im Zusammentreffen mit Gehalt

Beitrag von Koschte » 29.01.2024, 16:58

Hallo, ich habe Anfang Januar eine Beitragserstattung beantragt, da mit meinem Gehalt zuzüglich der Teilerwerbsminderungsrente über der Bemessungsgrenze zur KV lag. Diese Erstattung ist heute kommen. Im Juli 2023 habe ich jedoch noch eine Rentennachzahlung für die
Monate August bis Dezember 2022 bekommen. Diese ist in der mitgelieferten Aufstellung nicht enthalten. Fällt die jetzt völlig unter dem Tisch oder muss ich noch eine Beitragserstattung für August bis Dezember 2022 beantragen und wenn ja, warum kommt das nicht automatisch?
Mit freundlichen Grüßen

Czauderna
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Re: Erstattung zu viel gezahlte Beiträge für Rente im Zusammentreffen mit Gehalt

Beitrag von Czauderna » 29.01.2024, 17:22

Hallo,
für welchen Zeitraum hast du genau beantragt - für 2022 und 2023 oder nur für 2023 ?.
Gruss
Czauderna

Koschte
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Re: Erstattung zu viel gezahlte Beiträge für Rente im Zusammentreffen mit Gehalt

Beitrag von Koschte » 29.01.2024, 17:35

Ich habe nur für 2023 beantragt, weil ich gedacht hab es gehört alles in das Jahr.

Was mich außerdem verwundert, warum die Erstattungsgrundlage für die Pflegeversicherung eine höhere als die für die Krankenversicherung ist, obwohl ja die Beitragsbemessungsgrenze dieselbe ist. Ich recherchiere schon nach Antworten und meinem Denkfehler.

Ich dachte schon, die haben den Freibetrag für betriebliche Altersversorgung abgezogen, obwohl es eine gesetzliche Rente ist. Aber das passt auch nicht.

Czauderna
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Re: Erstattung zu viel gezahlte Beiträge für Rente im Zusammentreffen mit Gehalt

Beitrag von Czauderna » 29.01.2024, 18:37

Hallo,
da solltest du für 2022 auch noch einen Antrag stellen - bearbeitet wird grundsätzlich nur das, was auch beantragt wurde.
Das mit der Pflegeversicherung ist mir, so wie geschildert, auch nicht klar - die Beitragsbemessungsgrenzen sind für Kranken- und Pflegeversicherung gleich. Ich würde die Kasse fragen, woran sie da gedacht hat.
Gruss
Czauderna

Koschte
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Re: Erstattung zu viel gezahlte Beiträge für Rente im Zusammentreffen mit Gehalt

Beitrag von Koschte » 29.01.2024, 20:59

Dankeschön im Internet steht, dass man im März bei Überzahlung schon selbst durch Die KK informiert werden würde. Ob das passiert, weiß ich aber nicht.

Ich hab gesehen, dass über die Monate ein Betrag X, den sie aus einer Summe namens „Versorgungsbezüge“ berechnet haben, der Bemessungsgrundlage Krankenversicherung hinzuaddiert wurde und so die erhöhte Bemessungsgrundlage für die Pflegeversicherung herausgekommen ist. Keine Ahnung, wo der Betrag herkommt.

Koschte
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Re: Erstattung zu viel gezahlte Beiträge für Rente im Zusammentreffen mit Gehalt

Beitrag von Koschte » 29.01.2024, 21:08

…, ich hab jetzt doch gesehen, wo das herkommt. Die Summe ist der beitragspflichtige Anteil aus meiner mickrigen VBL
-Teilrente, die ich noch bekomme. Die ist aber so klein, dass sie unter dem Freibetrag liegt.

Ich schätze, das ist ein Fehler im Berechnungssystem oder das muss so sein :?: :wink:

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