Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten (pflichtversicherte Rentner) in der gesetzlichen Krankenkasse?
Warum müssen Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherte für Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) den VOLLEN Beitragssatz von (zur Zeit) 15,5 % (1) zahlen, obwohl Rentner kein Krankengeld bekommnen?
Der ermäßigte Beitragssatz (OHNE Krankengeld) bei den gesetzlichen Krankenkassen ist (zur Zeit) 14,9 % (1).
(1) Einschließlich des vom Mitglied (Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer, Rentner) allein zu tragenden Anteils in Höhe von 0,9 %.
„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz, der um 0,6 Prozentpunkte niedriger als der allgemeine Beitragssatz liegt.“
Ermäßigter Beitragssatz für Betriebsrenten?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
In diesem Fall gilt folgender Paragraph:
Wurde laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. 2. 2008 - 1 BvR 2137/ 06 nicht beanstandet.
§ 248 SGB V
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz.
Wurde laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. 2. 2008 - 1 BvR 2137/ 06 nicht beanstandet.