Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Moderator: Czauderna
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Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Folgender Sachverhalt:
Nach Austritt beim alten Arbeitgeber besteht Anspruch auf Erfindervergütung.
Der neue Arbeitgeber zahlt als Hauptarbeitgeber bereits sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, da BBG mit Gehalt überschritten.
Der alte Arbeitgeber führt nun als Nebenarbeitgeber ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge bezogen auf die Erfindervergütung ab.
Da wie bereits erwähnt die BBG bereits überschritten ist sind diese Abzüge ungerechtfertigt.
Wie und wann kann man diese zurückfordern ?
Nach Austritt beim alten Arbeitgeber besteht Anspruch auf Erfindervergütung.
Der neue Arbeitgeber zahlt als Hauptarbeitgeber bereits sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, da BBG mit Gehalt überschritten.
Der alte Arbeitgeber führt nun als Nebenarbeitgeber ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge bezogen auf die Erfindervergütung ab.
Da wie bereits erwähnt die BBG bereits überschritten ist sind diese Abzüge ungerechtfertigt.
Wie und wann kann man diese zurückfordern ?
Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Wann wurde von wem denn in welcher Höhe die Erfindervergütung gezahlt
Alter Arbeitgeber von wann bis wann:
welche anderen laufenden Bruttozahlung mit und ohne Einmalzahlungen gab es in diesem Jahr
Neuer Arbeiter: ab wann
welche anderen Bruttozahlungen mit und ohne Einmalzahlugnen gab es in diesem
ehrlich gesagt: mit deiner Kurzform habe ich den Sachverhalt nicht verstanden
Alter Arbeitgeber von wann bis wann:
welche anderen laufenden Bruttozahlung mit und ohne Einmalzahlungen gab es in diesem Jahr
Neuer Arbeiter: ab wann
welche anderen Bruttozahlungen mit und ohne Einmalzahlugnen gab es in diesem
ehrlich gesagt: mit deiner Kurzform habe ich den Sachverhalt nicht verstanden
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Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Wann wurde von wem denn in welcher Höhe die Erfindervergütung gezahlt
-> der alte Arbeitgeber hat vor und nach dem Austritt Erfindervergütung gezahlt, in welcher Höhe ist doch irrelevant für die Fragestellung,
jedenfalls ist auch nach dem Austritt weiterhin mit solchen Zahlungen zu rechnen.
Alter Arbeitgeber von wann bis wann:
welche anderen laufenden Bruttozahlung mit und ohne Einmalzahlungen gab es in diesem Jahr
-> Auch das ist für die Beantwortung der Frage irrelevant, denn die bezieht sich auf die Zeit nach dem Austritt.
Neuer Arbeiter: ab wann
welche anderen Bruttozahlungen mit und ohne Einmalzahlugnen gab es in diesem
-> Neuer AG unmittelbar im Anschluss an den alten AG.
-> Rest habe ich geschrieben, der neue zahlt als Hauptarbeitgeber ein Gehalt über der BBG der Kassen und führt damit den max.
Betrag an SV-Beiträgen ab.
ehrlich gesagt: mit deiner Kurzform habe ich den Sachverhalt nicht verstanden
-> was ist daran nicht zu verstehen. Frage ist wie man SV-beiträge, die nun auch noch der alte AG als Nebenarbeitgeber einbehält
wieder zurück erhalten kann.
-> der alte Arbeitgeber hat vor und nach dem Austritt Erfindervergütung gezahlt, in welcher Höhe ist doch irrelevant für die Fragestellung,
jedenfalls ist auch nach dem Austritt weiterhin mit solchen Zahlungen zu rechnen.
Alter Arbeitgeber von wann bis wann:
welche anderen laufenden Bruttozahlung mit und ohne Einmalzahlungen gab es in diesem Jahr
-> Auch das ist für die Beantwortung der Frage irrelevant, denn die bezieht sich auf die Zeit nach dem Austritt.
Neuer Arbeiter: ab wann
welche anderen Bruttozahlungen mit und ohne Einmalzahlugnen gab es in diesem
-> Neuer AG unmittelbar im Anschluss an den alten AG.
-> Rest habe ich geschrieben, der neue zahlt als Hauptarbeitgeber ein Gehalt über der BBG der Kassen und führt damit den max.
Betrag an SV-Beiträgen ab.
ehrlich gesagt: mit deiner Kurzform habe ich den Sachverhalt nicht verstanden
-> was ist daran nicht zu verstehen. Frage ist wie man SV-beiträge, die nun auch noch der alte AG als Nebenarbeitgeber einbehält
wieder zurück erhalten kann.
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Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Kern der Frage ist, wie bekomme ich zuviel gezahlte SV-Beiträge z.B. von der GKV wieder zurück ?
Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑11.08.2019, 09:45Kern der Frage ist, wie bekomme ich zuviel gezahlte SV-Beiträge z.B. von der GKV wieder zurück ?
bei der zuständigen Krankenkasse einen Rückzahlungsantrag stellen - dieser müsste aber dann auch vom Arbeitgeber gestellt werden, der bekommt doch sicher auch seinen Anteil zurück ?.
Ich kenne das aus der Praxis so, dass die Arbeitgeber bei Überzahlungen ( egal, aus welchen Gründen die Anträge gestellt haben und die betroffenen Versicherten diese Anträge mit unterschrieben haben - wir haben dann dem Arbeitgeber seinen Anteil überwiesen oder ggf. verrechnet und dem Arbeitnehmer seinen Anteil überwiesen, wenn es aus dem Antrag heraus so gewünscht wurde.
Gruss
Czauderna
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Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Kann man dem im Vorfeld irgenwie vorbeugen, ohne dass der Nebenarbeitgeber vom Hauptarbeitgeber erfährt, insbesondere ohne dass dem Nebenarbeitgeber Informationen hinsichtlich des Verdienstes beim Hauptarbeitgeber mitgeteilt oder bescheinigt werden müssen ?
Gerade im Hinblick auf die nun ach so strengen Datenschutzregeln sollte dies ja wohl möglich sein.
Gerade im Hinblick auf die nun ach so strengen Datenschutzregeln sollte dies ja wohl möglich sein.
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Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Darauf schließt sich eine interessante weitere Frage an:
Was passiert, wenn man nicht erwerbstätig ist und aufgrund der geringen Einnahmen mit dem Mindestbeitrag freiwillig gesetzlich
versichert ist (also um die 180,- € / Monat zahlt) und zwischenzeitlich zahlt der Ex-Arbeitgeber hin- und wieder Einmalzahlungen
wie Erfindervergütung und führt von diesen dann auch nochmals SV-Beiträge ab, also quasi zusätzlich zu dem bereits gezahlten
Mindestbeitrag.
Wäre das dann auch ein Rückerstattungsfall oder kann man dem irgendwie vorbeugen ?
Was passiert, wenn man nicht erwerbstätig ist und aufgrund der geringen Einnahmen mit dem Mindestbeitrag freiwillig gesetzlich
versichert ist (also um die 180,- € / Monat zahlt) und zwischenzeitlich zahlt der Ex-Arbeitgeber hin- und wieder Einmalzahlungen
wie Erfindervergütung und führt von diesen dann auch nochmals SV-Beiträge ab, also quasi zusätzlich zu dem bereits gezahlten
Mindestbeitrag.
Wäre das dann auch ein Rückerstattungsfall oder kann man dem irgendwie vorbeugen ?
Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Hallo,
ein Arbeitgeber zieht nur dann Sozialversicherungsbeiträge, also ggf. auch Kranken-. und Pflegeversicherung neben Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, wenn er auch die entsprechenden Meldungen an die zuständige Krankenkasse abgibt, d.h. meiner Meinung nach, so wie es geschildert wurde, handelt es sich hier nicht um Arbeitsentgelt sondern um Honorar und dafür fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, meine ich.
Die andere Frage ist, was passiert wenn es zwei Arbeitgeber gibt und beiden es ein sozialversicherungspflichtiges Beschaeftigungsverhältnis gibt.
Ich kenne es noch so, dass dann die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages durch die Kasse erfolgte und dem jeweiligen Arbeitgeber mitgeteilt wurde wieviel er zu zahlen hatte. Das traf aber nur dann zu, wenn die beiden Bruttogehälter zusammen die Beitragsnemessungsgrenzen nicht überschritten haben Wir haben meiner Erinnerung nach niemals dem einen Arbeitgeber von dem anderen irgendwelche Daten übermittelt, aber aufgrund der gesonderten Beitragsberechnung war schon beiden bzw. allen Arbeitgebern klar, dass da noch ein anderer im Spiel war.
Gruss
Czauderna
ein Arbeitgeber zieht nur dann Sozialversicherungsbeiträge, also ggf. auch Kranken-. und Pflegeversicherung neben Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, wenn er auch die entsprechenden Meldungen an die zuständige Krankenkasse abgibt, d.h. meiner Meinung nach, so wie es geschildert wurde, handelt es sich hier nicht um Arbeitsentgelt sondern um Honorar und dafür fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, meine ich.
Die andere Frage ist, was passiert wenn es zwei Arbeitgeber gibt und beiden es ein sozialversicherungspflichtiges Beschaeftigungsverhältnis gibt.
Ich kenne es noch so, dass dann die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages durch die Kasse erfolgte und dem jeweiligen Arbeitgeber mitgeteilt wurde wieviel er zu zahlen hatte. Das traf aber nur dann zu, wenn die beiden Bruttogehälter zusammen die Beitragsnemessungsgrenzen nicht überschritten haben Wir haben meiner Erinnerung nach niemals dem einen Arbeitgeber von dem anderen irgendwelche Daten übermittelt, aber aufgrund der gesonderten Beitragsberechnung war schon beiden bzw. allen Arbeitgebern klar, dass da noch ein anderer im Spiel war.
Gruss
Czauderna
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Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Danke, ein Honorar ist es nicht, sondern es wird lonsteuerseitig als sog. Einmalzahlung betrachtet, die unregelmäßig die nächsten Jahre erfolgen werden. Lohnsteuerseitig gilt es als Arbeitslohn. Es liegt aber definitiv kein Beschäftigungsverhältnis mehr zugrunde, denn es wird nach dem Austritt aus dem Unternehmen gezahlt und nach dem Austritt hat der AG den An bei der SV komplett abgemeldet.
Kann man sagen, dass der Neben AG keine Sozialabgaben abführen darf, weil keine Beschäftigung mehr besteht, denn es liegen nur Einmalzahlungen vor, die nicht auf einem laufenden Arbeitsverhältnis beruhen.
Kann man sagen, dass der Neben AG keine Sozialabgaben abführen darf, weil keine Beschäftigung mehr besteht, denn es liegen nur Einmalzahlungen vor, die nicht auf einem laufenden Arbeitsverhältnis beruhen.
Re: Erfindervergütung bei Nebenarbeitgeber
Hallo,
in Steuersachen kenne ich mich nicht aus, aber du hast schon recht - Zahlungen, die nach Beendidigung eines Arbeitverhältnisses geleistet werden sind grundsaetlich kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt mehr und wenn es so wäre, dann müssten diese Zahlungen dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugeschlagen werden den es in deinem Beschäftigungsverhältnis gab. Dann wäre sogar der Abzug der Beiträge nachvollziehbar, allerdings muesste der Arbeitgeber hier auf die damals geltende Höchstbeitragsbemssungsgrenzen achten, meine ich.
Vielleicht macht das ja dein ehemaliger Arbeitgeber so - frag doch mal nach.
Gruss
Czauderna
in Steuersachen kenne ich mich nicht aus, aber du hast schon recht - Zahlungen, die nach Beendidigung eines Arbeitverhältnisses geleistet werden sind grundsaetlich kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt mehr und wenn es so wäre, dann müssten diese Zahlungen dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugeschlagen werden den es in deinem Beschäftigungsverhältnis gab. Dann wäre sogar der Abzug der Beiträge nachvollziehbar, allerdings muesste der Arbeitgeber hier auf die damals geltende Höchstbeitragsbemssungsgrenzen achten, meine ich.
Vielleicht macht das ja dein ehemaliger Arbeitgeber so - frag doch mal nach.
Gruss
Czauderna