Ende der Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Konfuzius
Beiträge: 13
Registriert: 23.05.2014, 00:53

Ende der Familienversicherung

Beitrag von Konfuzius » 27.05.2014, 14:18

Familienversicherung endet durch Tod der Versicherten.
Weil die Frist vom Tag des Todes des Versicherten bis zur Rentenantragstellung länger als 1 Monat war. siehe nachstehende Situation:

Am 22.3.14 verstirbt die Frau eines Rentners der zu seiner kleinen Rente Grundsicherung bezieht. Am 30.04.2014 stellt der Rentner Antrag auf Witwenrente.Heute am 22.5.14 ruft die AOK an und sagt, dass die Familienversicherung beendet ist seit dem Todestag der Ehefrau am 22.03.2014 und er müsse sich freiwillig weiterversichern um lückenlos versichert zu sein.
Da die Rentenantragstellung erst am 30.04.14 gemacht wurde und dadurch die Monatsfrist nicht eingehalten wurde . Der Witwer hätte bis zum 22.04.14 die Rente beantragen müssen um weiterversichert zu sein. Woher soll der Rentner das wissen ?
Die Versicherungsprämie für den Zeitraum vom 23.03. bis 30.04.2014 beträgt ca. 160,-- €.
Der Todestag der Ehefrau ist doch der Kasse schon lange bekannt. Eine Sterbeurkunde liegt der Kasse seit Ende März 2014 vor.
Warum informiert die Kasse den Mitversicherten Grundsicherungsempfänger nicht eher ?
Hat die Kasse keine Info-Pflicht an den Mitversicherten ?
Ist der Rentner nicht selbst versichert seit seinem 65. Lebenjahr , auch wenn die Rente klein ist ?

Bitte um Hilfestellung. Danke

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.05.2014, 14:25

Prüfung im Einzelfall.

Die GKV berät, die DRV auch! ggf. den SoVD ansprechen, wenn man dort Kontakt hat oder Mitglied ist!

Bendix83
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2014, 12:35

Beitrag von Bendix83 » 27.05.2014, 14:33

Wenn im Rentenversicherungsbescheid ein Posten "Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung" existiert, dann ist der Rentner selbst versichert.

Die Fristen, die du schildersrt sind (leider) korrekt!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.05.2014, 14:40

Wenn er selbst Mitglied der GKV wäre, dann wäre er wohl kaum in der Familienversicherung versichert gewesen. Spätestens bei der Beantragung der Grundsicherung wäre eine mögliche nicht rechtswirksam bestehende Familienversicherung aufgefallen. Die haben ja den Rentenbescheid für die Ermittlung der Grundsicherung geprüft!

Sorry, aber bitte nicht immer versuchen Fragen zu beantworten, die man eigentlich nicht beantworten kann ... und diese "wenn/dann-Fall" Diskussionen lassen!

Möglich ist vieles - und der mann hat genug Ansprechmöglichkeiten - u.a. auch das Amt, das für die Grundsicherung zuständig ist!

Der Vorteil: die können sich die Akten anschauen!

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2014, 17:16

Falsch, wenn er die vVZ nicht erfüllt, die Vorrausetzungen für die KvdR nicht erfüllt hat und denn noch unter 390 € Rente erhält, kann er sehr wohl in die Familienversicherung. mit Datum der Rentenantragstellung im Sinne von § 5 aBs . 1 Nr 11/ 12 beginnt die Mitgleidschaft als Rentenantragsteller. In dem Fall eine freiwillige Versicherung weil keine familienversicherung möglich ist, stellt sich nur die frage ab wann die Rente gezahlt wird udn ob er versicherugnspflichtig wird in der KvdR. Ob denn da noch VZ Zeiten zu klären gewsen wären steht nich tzur Diskussion, es müßte im Normalfall unmittelbar ein Antrag gestellt werden.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 27.05.2014, 20:14

die KK erhält über das Datum der Rentenantragstellung erst zeitversetzt Kenntnis. Dann ist der eine Monat sowieso schon vorbei.


Ich hatte letzt zufällig von so einem Fall von uns Kenntnis erhalten. Die alte Dame (Witwe) hatte einen Termin bei der Gemeindeverwaltung. Der war aber soooooo spät, dass die Monatsfrist vorbei war.

Da habe ich dann (weil ich ja bescheuert bin) bei der Gemeindeverwaltung angerufen, ob die alte Dame nicht einen früheren Termin bekommen könnte.

Ne ne ne, geht nicht, alle Termine voll wurde mir seitens der Gemeinde gesagt. Dies war an einen Freitag und der Mitarbeiter der Gemeinde musste püntlich um 12.30 Uhr Feierabend machen.

Dann habe ich diesem Menschen gesagt, dass ICH (bescheuerten KKä-Mitarbeiter) dannn heute noch zu der alten Dame und mir den Arsch aufreiße (wenn er seinen nicht bewegt) und einen formlosen Rentenantrag für die Dame formuliere und noch am gleichen Tag bei der Gemeinde einwerfe.

Die Dame wohnt in meinem Ort. Gesagt getan. Als ich um 18 Uhr von der Arbeit kam und von 18 bis 18.30 Uhr bei der Dame war und um 18.45 Uhr den Rentenantrag bei der Gemeinde eingeworfen habe:
laaaaag der Gemeindetyp ja schon lääängst in der Hängematte.

Warum schreibe ich das: weiß ich auch nicht. Danken tut es niemand.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 28.05.2014, 05:12

CiceroOWL hat geschrieben:Falsch, wenn er die vVZ nicht erfüllt, die Vorrausetzungen für die KvdR nicht erfüllt hat und denn noch unter 390 € Rente erhält, kann er sehr wohl in die Familienversicherung. mit Datum der Rentenantragstellung im Sinne von § 5 aBs . 1 Nr 11/ 12 beginnt die Mitgleidschaft als Rentenantragsteller. In dem Fall eine freiwillige Versicherung weil keine familienversicherung möglich ist, stellt sich nur die frage ab wann die Rente gezahlt wird udn ob er versicherugnspflichtig wird in der KvdR. Ob denn da noch VZ Zeiten zu klären gewsen wären steht nich tzur Diskussion, es müßte im Normalfall unmittelbar ein Antrag gestellt werden.
WEen meinst du Cicero mit falsch?

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 28.05.2014, 09:58

Ich meine damit das man sehr wohl als Rentenbezieher in der Familienversicherung versichert sein kann, das aber die Bedingungen für die Familienversicherung erfüllt sein müsen.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 28.05.2014, 10:54

Aber nicht, wenn man als Renter versicherungspflichtig ist, sondern nur, wenn man freiwilliges Mitglied ist.

Antworten